Zum Umgang mit zukünftigen Gaza-Flottillen
· Im Mai 2010 wurde eine vorgeblich „zivile“ wie „humanitäre“ Flottille entsandt, um die israelische Seeblockade der Küste Gazas demonstrativ zu brechen. Organisiert wurde diese Flottille von der türkischen Organisation IHH, die über weitreichende Kontakte zu islamischen Terrororganisationen verfügt. Ihr Hauptziel ist und bleibt, eine Konfrontation mit Israel zu provozieren.
· Seit Mai 2010 hat die israelische Regierung ihren Ansatz zur Einschränkung des Güterverkehrs nach Gaza verändert. Sie untersagt spezifisch nur noch jene Materialien, die von der Hamas oder anderen Terrorgruppen zur Ausführung feindlicher Absichten verwendet könnten.
· Die Zivilbevölkerung Gazas leidet nicht unter einer humanitären Krise. Folglich gibt es keinen Grund für Hilfslieferungen, die vorgeben, eine nicht existente Notlage zu beheben. Wer der Bevölkerung Gazas ernsthaft Güter zukommen lassen will, kann dies durch israelische Häfen und die entsprechenden Behörden tun.
· Die Hamas feuert regelmäßig und wahllos Raketen auf zivile Ziele in Israel. Damit befinden sich die Hamas und Israel in einem bewaffneten Konflikt. Israel hat also das Recht, eine See- und Landblockade zu verhängen, um die Einfuhr von Waffen und kriegstauglichem Material zu verhindern. Eine solche Blockade ist umfassend vom Völkerrecht und seiner Praxis abgesegnet.
· International wird akzeptiert, dass der Versuch, eine solche Blockade zu brechen, von israelischen Patrouillenschiffen verhindert werden kann. Dazu kann es bereits jenseits des blockierten Gebietes kommen, wenn die erklärte Absicht einer Flottille ein Blockadebruch ist. Jedes Schiff, das sich den Aufforderungen der Seestreitkräfte widersetzt, kann zudem gewaltsam gestoppt werden.