Iran kippt Machtgefüge im Libanon

· Bei der gegenwärtigen Krise im Libanon ist auffällig, dass in Abwesenheit westlicher Initiativen die Schlichtungsversuche der Länder in der Region dem Iran und Syrien ermöglichen, weiter ungestört mitzumischen.

· Der Iran erklärt inzwischen ganz öffentlich, dass seine vordersten Verteidigungslinien durch den „Libanon und Palästina“ verlaufen. Damit wird de facto die libanesisch-israelische Grenze zur Grenze Israels mit dem Iran.

· Die Hisbollah ist für den Iran ein erfolgreiches Modell für den Export seiner Revolution, an dem sich andere Organisationen wie die Hamas, der Islamische Dschihad und andere palästinensische Terrororganisationen ebenso ein Beispiel nehmen wie die schiitischen Extremistengruppen im Irak, die von der Hisbollah trainiert werden.

· Die Hisbollah nährt sich von der wachsenden Stärke des Iran in der Region und seinen Erfolgen. Beide wissen, dass der Sturz der einen Seite den Niedergang der anderen bedeutet.

· Das Sondertribunal für den Libanon, das den Mord an Hariri untersucht, steht kurz davor, seine Ergebnisse zu veröffentlichen und bietet dem Westen somit die Chance, diesen Trend umzukehren. Er könnte die Initiative zu ergreifen, um den iranischen Einfluss in der Region zu begrenzen und Teherans störenden Einfluss auf den israelisch-palästinensischen Verhandlungsprozess schwächen.

Countdown zur nächsten Libanonkrise: Iran schickt über Beirut Botschaft an Obama

· Am 12. Januar 2011 verursachte die proiranische Hisbollah-Miliz den Kollaps der libanesischen Regierung, just zu dem Zeitpunkt, als sich der libanesische Premier Saad Hariri zu einem Besuch im Weißen Haus bei US-Präsident Obama befand. Die zehn der Hisbollah nahe stehenden Minister machten ihre Entscheidung auf einer Pressekonferenz öffentlich, die während des Obama-Hariri-Treffens live im libanesischen Fernsehen ausgestrahlt wurde.

· Damit versuchte die Hisbollah-Führung, der Veröffentlichung der Entscheidung des Sondertribunals für den Libanon (STL) zuvorzukommen, das vermutlich hochrangige Hisbollah-Mitglieder der Verwicklung in die Ermordung Rafiq Hariris 2005 bezichtigen wird.

· Das STL wurde in Reaktion auf eine Anfrage der libanesischen Regierung an die Vereinten Nationen vom Dezember 2005 gegründet. Das STL wurde mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 1664 und 1757 geschaffen. Letztere Resolution wurde im Rahmen der UN-Charter als Chapter VII-Resolution beschlossen, was nur feindseligen Akten vorbehalten ist.

· Die Hauptmotivation der Hisbollah wird in der Weigerung Hariris gesehen, ihren wiederholten Forderungen nachzugeben und das STL für illegitim und seine Entscheidungen für nicht verbindlich für die libanesische Regierung zu erklären. Die Hisbollah war darin nicht allein, an die libanesischen Regierung im Hinblick auf das STL Forderungen zu stellen. Der Oberste Führer des Iran Ayatollah Ali Khamenei, der sich sonst selten zu innerlibanesischen Angelegenheiten äußert, verlautbarte nichtsdestotrotz: „Dieses Tribunal erhält seinen Anweisungen von Anderswo und daher ist, was immer es entscheidet, null und nichtig.

· Der Iran versucht auf diese Weise, der Obama-Administration sowie dem Westen als Ganzes zu signalisieren, dass die Entwicklungen im Libanon heute von Teheran und nicht von Washington diktiert werden. Gelingt es nicht, diesen vom Iran gesponserten Provokationen zu begegnen, dann lädt dies nur zu weiteren Abenteuern des Teheraner Regimes in der Region ein, in seinem Streben, Hegemonie über den Nahen Osten zu gewinnen.

Der Mythos der „Grenzen von 1967“

Alan Baker

· Die Palästinenserführung hat sich darauf fixiert, weltweit Regierungen und die Vereinten Nationen dazu zu drängen, dass sie einen einseitig erklärten Palästinenserstaat in den „Grenzen von 1967“ anerkennen. Tatsächlich schien diese Kampagne Anfang Dezember 2010 erste Früchte zu tragen, als sowohl Argentinien als auch Brasilien sich entschlossen, einen Palästinenserstaat in den von ihnen so bezeichneten „Grenzen von 1967“ anzuerkennen.

· Doch solche Grenzen haben nie existiert und verfügen über keinerlei historische, rechtliche oder faktische Grundlagen. Die einzige Linie, die je gezogen wurde, war die Demarkationslinie von 1949, die entlang der Waffenstillstandslinie zwischen den israelischen und arabischen Armeen gezogen wurde, solange kein dauerhafter Friedensvertrag geschlossen würde. Im Waffenstillstandsabkommen von 1949 war ausdrücklich festgehalten worden, dass dieser Linie keine politische wie rechtliche Bedeutung zukommen und sie zukünftige Verhandlungen über Grenzen nicht vorwegnehmen sollte.

· Die UN-Sicherheitsresolution 242 von 1967 bestätigte die Notwendigkeit von Verhandlungen über sichere und anerkannte Grenzen. Führende Juristen und UN-Delegierte – u.a. aus Brasilien und Jordanien – erkannten an, dass die vorherigen Linien nicht als internationale Grenzen betrachtet werden könnten.

· In einer Reihe von Abkommen zwischen der PLO und Israel (1993-1999) wurden die Absicht und Verpflichtung beider Seiten, dauerhafte Grenzen auszuhandeln, bekräftigt. Während der Verhandlungsphasen zwischen Israel und den Palästinensern gab es niemals eine Bestimmung, dass eine Grenze auf den Linien von 1967 zu basieren habe.

· Die PLO-Führung verpflichtete sich ernsthaft, dass alle Fragen über einen dauerhaften Status nur durch Verhandlungen der beiden Parteien gelöst werden sollten. Die „Roadmap“ von 2003 unterstrich zusätzlich die Notwendigkeit von Verhandlungen über die endgültigen Grenzen.

Voreilige Anerkennung eines Palästinenserstaates : Weder rechtskräftig noch hilfreich für jeden ernstgemeinten Verhandlungsprozess

· Dass Brasilien, Argentinien und möglicherweise andere lateinamerikanische Staaten einen Palästinenserstaat in den Grenzen von 1967 anerkannt haben, bedeutet zunächst wenig mehr als eine politische Meinungsäußerung.

· Diese Anerkennungen widersprechen den 1967 vor dem UN-Sicherheitsrat von Brasilien als auch Argentinien bezogenen Positionen, die sich für frei verhandelte Grenzen zwischen den Konfliktparteien sowie einen international unterstützten Friedensverhandlungsprozess aussprachen, wie er in Resolution 242 beschlossen wurde.

· Das unermüdliche Bemühen der Palästinensischen Autonomiebehörde in der Staatengemeinschaft die Anerkennung einer unilateralen Staatlichkeit in den Grenzen von 1967 zu erlangen und auf diese Weise den akzeptierten Verhandlungsprozess zu umgehen, widerspricht ihren Verpflichtungen durch die Abkommen mit Israel, die von Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft bezeugt und garantiert wurden.

· Das aggressive Vorgehen und die Verlautbarungen der Palästinensischen Autonomiebehörde entbehren Treu und Glauben und präjudizieren jeglichen vernünftigen Verhandlungsraum zwischen den Parteien, die sich um Errichtung friedlicher Beziehungen zwischen ihnen bemühen, und deuten auf einen mangelnden Willen hin, eine friedliche Einigung zu erreichen.