Sind die Grundlagen des iranischen Atomabkommens überholt?

Als am 14. Juli 2015 der Gemeinsame Umfassende Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) mit dem Iran unterzeichnet wurde, galten aus Sicht seiner Befürworter eine Reihe von Grundlagen, die bei der Diskussion des Abkommens immer wieder ins Feld geführt wurden. So teilte der ehemalige US-Außenminister John Kerry dem Council on Foreign Relations mit, dass ohne Abkommen der Iran nur zwei Monate davon entfernt wäre, genügend spaltbares Material für die Produktion einer Bombe zu besitzen. Mithilfe des Abkommens, so versicherte er den Zuhörern, würde die "Ausbruchzeit" von zwei Monaten auf ein Jahr oder mehr verlängert. Das dem Iran zur Verfügung stehende Material wäre, so Kerry weiter, ausreichend, um 10-12 Atombomben herzustellen. Mit Hilfe des Abkommens würde dieser Bestand jedoch auf einen Bruchteil dessen reduziert werden, was für eine Bombe benötigt würde.

Wie steht es nun zwei Jahre nach Abschluss des Abkommens um das iranische Atomprogramm?

Anerkennung eines Palästinenserstaates vor Friedensvertrag mit Israel untergräbt Völkerrecht

Glaubt man der Palästinensischen Autonomiebehörde, dann haben bereits 136 (70.5 Prozent) der 193 UN-Mitglieder und zwei Nichtmitgliedsstaaten einen Palästinenserstaat offiziell anerkannt. An dieser Stelle soll es um die völkerrechtlichen Vorkehrungen gehen, die die Schaffung eines neuen Staates und dessen Anerkennung durch die existierenden Staaten regeln und um die Frage, ob in dieser Hinsicht der Palästinenserstaat tatsächlich bereits gegründet und zur Anerkennung bereit ist. Fürsprecher einer unmittelbaren Anerkennung eines palästinensischen Staates ohne vorheriges umfassendes Friedensabkommens mit Israel verweisen häufig auf die zivilen israelischen Siedlungen im Westjordanland als mutmaßlich "illegale" – u.a. nach Artikel 49(6) der Vierten Genfer Konvention – und nennen das Scheitern der Friedensverhandlungen, die wachsende Zahl der Siedler und den fortgesetzten Siedlungsbau als Gründe für eine solche Anerkennung. Die Vermengung der Frage der Anerkennung eines Palästinenserstaates mit dem rechtlichen Status der Siedlungen beruht jedoch auf einem Missverständnis. Beide Fragen verlangen völlig verschiedene rechtliche und politische Herangehensweisen. Hinzu kommt die Ironie, dass die mutmaßlich völkerrechtliche Herangehensweise bei der Behandlung der Siedlungsfrage begleitet wird mit nachlässiger Missachtung desselben Völkerrechts, wenn es um die Gründung und Anerkennung von Staaten geht. Entweder beruft man sich auf das Völkerrecht als allgemeine Grundlage der Diskussion oder nicht. Eine selektive Anwendung ist nicht möglich. Die Anerkennung eines Palästinenserstaates außerhalb eine umfassenden Friedensvertrages mit Israel würde keinerlei Hilfe bei der Lösung der Kernfragen des Konfliktes darstellen, insbesondere bei den Themen Jerusalem, Grenzen, Siedlungen, Sicherheit und Wasser. Die komplexe Gestaltung, die benötigt wird, um diese Fragen zu lösen, verlangt eine Kooperation beider Seiten auf Grundlage eines detaillierten Abkommens und nicht großspurige und symbolische Anerkennungserklärungen von Drittparteien. Das Bemühen der Palästinenser, Stimmen zur Anerkennung eines Palästinenserstaates von anderen Staaten einzusammeln, ist letztlich wie deutlich der Versuch, zur Staatlichkeit zu gelangen, ohne den Konflikt mit Israel zu lösen. Auf diese Weise werden jedoch nur die Hardliner auf beiden Seiten in den Augen der jeweiligen Bevölkerung in ihr Recht gesetzt, was die unversöhnlichen Positionen von Israelis und Palästinensern nur weiter zementieren wird und eventuell zu mehr Blutvergießen denn zu weniger führen wird.