Der Mythos der „Grenzen von 1967“

· Die Palästinenserführung hat sich darauf fixiert, weltweit Regierungen und die Vereinten Nationen dazu zu drängen, dass sie einen einseitig erklärten Palästinenserstaat in den „Grenzen von 1967“ anerkennen. Tatsächlich schien diese Kampagne Anfang Dezember 2010 erste Früchte zu tragen, als sowohl Argentinien als auch Brasilien sich entschlossen, einen Palästinenserstaat in den von ihnen so bezeichneten „Grenzen von 1967“ anzuerkennen.

· Doch solche Grenzen haben nie existiert und verfügen über keinerlei historische, rechtliche oder faktische Grundlagen. Die einzige Linie, die je gezogen wurde, war die Demarkationslinie von 1949, die entlang der Waffenstillstandslinie zwischen den israelischen und arabischen Armeen gezogen wurde, solange kein dauerhafter Friedensvertrag geschlossen würde. Im Waffenstillstandsabkommen von 1949 war ausdrücklich festgehalten worden, dass dieser Linie keine politische wie rechtliche Bedeutung zukommen und sie zukünftige Verhandlungen über Grenzen nicht vorwegnehmen sollte.

· Die UN-Sicherheitsresolution 242 von 1967 bestätigte die Notwendigkeit von Verhandlungen über sichere und anerkannte Grenzen. Führende Juristen und UN-Delegierte – u.a. aus Brasilien und Jordanien – erkannten an, dass die vorherigen Linien nicht als internationale Grenzen betrachtet werden könnten.

· In einer Reihe von Abkommen zwischen der PLO und Israel (1993-1999) wurden die Absicht und Verpflichtung beider Seiten, dauerhafte Grenzen auszuhandeln, bekräftigt. Während der Verhandlungsphasen zwischen Israel und den Palästinensern gab es niemals eine Bestimmung, dass eine Grenze auf den Linien von 1967 zu basieren habe.

· Die PLO-Führung verpflichtete sich ernsthaft, dass alle Fragen über einen dauerhaften Status nur durch Verhandlungen der beiden Parteien gelöst werden sollten. Die „Roadmap“ von 2003 unterstrich zusätzlich die Notwendigkeit von Verhandlungen über die endgültigen Grenzen.

Voreilige Anerkennung eines Palästinenserstaates : Weder rechtskräftig noch hilfreich für jeden ernstgemeinten Verhandlungsprozess

· Dass Brasilien, Argentinien und möglicherweise andere lateinamerikanische Staaten einen Palästinenserstaat in den Grenzen von 1967 anerkannt haben, bedeutet zunächst wenig mehr als eine politische Meinungsäußerung.

· Diese Anerkennungen widersprechen den 1967 vor dem UN-Sicherheitsrat von Brasilien als auch Argentinien bezogenen Positionen, die sich für frei verhandelte Grenzen zwischen den Konfliktparteien sowie einen international unterstützten Friedensverhandlungsprozess aussprachen, wie er in Resolution 242 beschlossen wurde.

· Das unermüdliche Bemühen der Palästinensischen Autonomiebehörde in der Staatengemeinschaft die Anerkennung einer unilateralen Staatlichkeit in den Grenzen von 1967 zu erlangen und auf diese Weise den akzeptierten Verhandlungsprozess zu umgehen, widerspricht ihren Verpflichtungen durch die Abkommen mit Israel, die von Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft bezeugt und garantiert wurden.

· Das aggressive Vorgehen und die Verlautbarungen der Palästinensischen Autonomiebehörde entbehren Treu und Glauben und präjudizieren jeglichen vernünftigen Verhandlungsraum zwischen den Parteien, die sich um Errichtung friedlicher Beziehungen zwischen ihnen bemühen, und deuten auf einen mangelnden Willen hin, eine friedliche Einigung zu erreichen.