Der Mythos illegaler Siedlungen

Die Auffassung, dass die jüdischen Siedlungen im Westjordanland illegal wären, ist gegenwärtig allgemein so akzeptiert, dass es kaum den Anschein hat, dass über diese Frage Diskussionsbedarf besteht. Doch dem ist nicht so. Jahrzehnte des Streits über das Problem haben die komplexe Natur dieser sehr spezifischen juristischen Angelegenheit verdunkelt, so dass ein vermutlich überwältigender Schuldspruch gegen die Siedlungspolitik verhängt wird. Zweifelsohne ist dieses Übermaß an negativer Meinung sehr stark von der mangelnden Popularität der Siedlungen in der ganzen Welt, aber auch in Israel selbst, beeinflusst worden. Doch wenn man sich auch über die Weisheit Israels, Siedlungen zu bauen, streiten kann, so ist doch die Ansicht, dass dies unüberlegt gewesen sei, etwas deutlich anderes, als es als illegal zu brandmarken. Tatsächlich basiert eine Analyse, die zu dem Schluss führt, die Siedlungen würden das Völkerrecht verletzen, auf der Akzeptanz des palästinensischen Narrativs, dass die Westbank „arabisches“ Land sei. Folgt man dieser Argumentation logisch zu Ende – wie es einige getan haben – dann macht dieses Narrativ auch die Legitimität Israels zunichte.

Die Auffassung, dass die Schaffung neuer Siedlungen oder die Ausweitung bereits existierender eine Geste bösen Willens der verschiedenen israelischen Regierungen gewesen seien, mag ohne Frage jedem einleuchten, der daran glaubt, dass die Siedlungen ein Hindernis für die zunehmend flüchtigere Lösung des arabisch-israelischen Konflikts darstellen. Ob das Argument gut begründet ist oder nicht, der Wille der Kritiker Israels zu behaupten, dass diese Siedlungen nicht nur in die falsche Richtung gingen, sondern das Völkerrecht brechen würden, verschärft die Debatte über ihre Existenz von einem Streit über vernünftige Politik hin zu einem, in dem der jüdische Staat als ein internationaler Gesetzesbrecher dargestellt werden kann. Das eigentliche Ziel eines rechtswidrigen Versuches, das Völkerrecht zur Delegitimation der Siedlungen zu verwenden, scheint klar – es ist das gleiche Argument, mit dem Feinde Israels versuchen, den jüdischen Staat als Ganzes zu delegitimieren. Jene, die sich als Freunde Israels bezeichnen, aber als Gegner der Siedlungspolitik sehen, sollten sorgsam überlegen, ob, im Vorbringen dieser illegitimen und fadenscheinigen Argumente, sie schließlich in der Lage sein werden, der Logik des Arguments zu widerstehen, das – fälschlich und ohne irgendeine völkerrechtliche Grundlage – behauptet, Israel selbst sei illegitim.

Verhältnismäßigkeit in modernen asymmetrischen Kriegen

In einem asymmetrischen Konflikt kämpft ein Staat, der den Regeln des bewaffneten Konflikts oder dem humanitären Völkerrecht folgt gegen eine Organisation, die sich zumeist nicht an diese Regeln hält und auch wenig Anreiz darin sieht. Im Unterschied zu den Genfer Konventionen, deren Protokolle zu einer Zeit „klassischer“ militärischer Konflikte verfasst wurden, als Kriege zwischen Nationen und von Armeen unter den Regeln des bewaffneten Konflikts geführt wurden, werden diese Regeln den bewaffneten Konflikten der Gegenwart nicht gerecht.

In der Praxis existieren zwei äußerst verschiedene Herangehensweisen, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu interpretieren: das Menschenrechtsmodell, welches den Interessen der Zivilisten, die durch Militäraktionen verletzt werden könnten, Rechnung trägt, und das vertragsrechtliche Modell, bei dem das staatliche Interesse im Vordergrund steht. Doch ein drittes Modell könnte passender sein: ein administratives Modell auf Grundlage der professionellen Besonnenheit des Befehlshabers mit einigen notwendigen Einschränkungen.

Das Konzept der Verhältnismäßigkeit gestattet es Militärpersonal, unschuldige Zivilisten zu töten – vorausgesetzt Ziel der Operation waren feindliche Truppen und nicht Zivilisten.