Verteidigungsfähige Grenzen für einen dauerhaften Frieden

Israels Entscheidung sich 2005 aus dem Gazastreifen zurückzuziehen hat die Zukunft des umstrittenen Westjordanlandes an die Spitze einer globalen politischen Agenda gesetzt. Prominente Stimmen fordern von Israel ebenfalls einen vollständigen Rückzug aus dem Westjordanland hin zu den Waffenstillstandslinien von 1949 (Grenzen von 1967) – ein Entscheidung, welche Israels Sicherheit schwächen und sogar eine existentielle Bedrohung darstellen würde. Es ist daher notwendig, dass in einer Diskussion über die Zukunft des nahen Ostens, in welcher palästinensische Ansprüche auf einen unabhängigen Staat verhandelt werden, israelische Rechte und Bedürfnisse nach verteidigungsfähigen Grenzen ebenfalls wesentlicher Teil einer globalen politischen Agenda sind.

Offener Brief an UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon über die Illegalität einer Anerkennung eines Palästinenserstaates „in den Grenzen von 1967“

Wir, die Unterzeichnenden, sind eine Gruppe von Juristen aus der ganzen Welt mit Schwerpunkt auf völkerrechtliche Fragen. Wir sind mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt eng vertraut. Wir appellieren an Sie, Ihren Einfluss und Ihre Autorität unter den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen geltend zu machen, um die Annahme einer Resolution zu verhindern, welche die Palästinensische Delegation beabsichtigt, in der kommenden Sitzung der UN-Vollversammlung vorzulegen und die die Anerkennung eines palästinensischen Staates „in den Grenzen von 1967“ zum Gegenstand hat.

Nach allen rechtlichen Kriterien wäre eine solche Resolution im Falle einer Annahme eine grobe Verletzung aller zwischen Israel und den Palästinensern geschlossenen Abkommen und widerspräche den UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 (1967) und 338 (1973) sowie allen anderen Resolutionen, die sich auf diese beziehen.

Gestatten Sie uns, Ihnen unsere Gründe darzulegen:

Der Zorn der Muslimbrüder über die Tötung Bin Ladens

Es existiert eine enge ideologische Nähe zwischen der Muslimbruderschaft und al-Qaida. Beide Organisationen streben ein ähnliches Ziel an: die Errichtung eines islamischen Kalifats und die Islamisierung der Welt durch den Dschihad. Aus diesem Grund kommt es wenig überraschend, dass die Muslimbruderschaft und ihre Verbündeten in Jordanien und den Palästinensergebieten den „Meuchelmord“ an Bin Laden entschieden verurteilt haben. Diese Haltung zeugt einmal mehr davon, dass die Wunschvorstellung diverser Leute im Westen, es handele sich bei den Muslimbrüdern um eine pragmatische Bewegung, falsch ist.

Countdown bis September: Israel, die Palästinenser und die UN-Vollversammlung

· Die öffentliche Debatte über den palästinensischen Plan, im September von der UN Unterstützung für die Ausrufung eines Staates zu erhalten, beruht auf einem grundsätzlichen Denkfehler: die UN-Vollversammlung kann nicht eigenständig einen palästinensischen Staat ausrufen oder anerkennen. Sie kann neue Mitglieder in die Vereinten Nationen nur aufnehmen, nachdem sie vom UN-Sicherheitsrat benannt wurden. Dort kann jedes der fünf ständigen Mitglieder gegen diese Ernennung ein Veto einlegen.

· Die aktuellen palästinensischen Bemühungen bei der UNO scheinen außerdem überflüssig. Die UN-Vollversammlung empfahl bereits am 15. Dezember 1988 die Schaffung eines palästinensischen Staates und bestand hierbei auf die Grenzen von 1967. Die Resolution von 1988 wurde von 104 Ländern unterstützt, nur die USA und Israel waren dagegen. Aber diese und andere vergangene Resolutionen (darunter erst kürzlich am 18. Dezember 2008) haben weder eine neue rechtliche Wirklichkeit geschaffen, noch irgendetwas vor Ort verändert.

· Im Jahr 1998, als Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit dem Plan von Yasser Arafat konfrontiert wurde, im Jahr 1999 einen Staat auszurufen, warnte die israelische Regierung, dass ein solcher Schritt „einen substanziellen und grundlegenden Verstoß des Interimsabkommens“ zwischen Israel und den Palästinensern darstelle (die Oslo-II-Vereinbarung). Sie veröffentlichte eine formelle Erklärung, dass, wenn ein solcher Verstoß geschehe, Israel das Recht habe, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung des israelischen Rechts auf Siedlungsblöcke und Sicherheitszonen in der Westbank.

· Das Oslo-II-Abkommen hielt eindeutig fest: „Keine Seite soll Maßnahmen beginnen oder Schritte unternehmen, die den Status des Westjordanlandes und des Gazastreifens verändern und die Endstatusverhandlungen vorbehalten sind.“ (Artikel 31). Die Europäische Union unterzeichnete Oslo II als Zeuge. Können EU-Ländern dann aktiv an Statusveränderungen dieser Gebiete mitwirken, deren Schicksal eigentlich nur durch Verhandlungen festgelegt werden darf?

· Israel muss sich entschieden gegen die September-Initiative in der UN-Vollversammlung stellen, auch wenn die Palästinenser bereits die Stimmen haben. Es muss klar machen, dass dieser Schritt nichts weniger ist als ein schwerwiegender Bruch einer Kernverpflichtung des Osloer Abkommens wie von der israelischen Regierung bereits 1998 festgestellt. Nur eine starke israelische Reaktion wird Abbas davon abhalten, weiter den Weg des Unilateralismus zu beschreiten.