Eröffnungsansprache: Dr. Dore Gold, Präsident des Jerusalem Center for Public Affairs, an der UN Watch Rallye

Was hier im UN-Menschenrechtsrat geschieht, ist nicht neu. Tatsächlich gibt es ein tiefes und anhaltendes Problem mit den UN-Gremien, von New York bis Genf, wenn es darum geht Vorwürfe hervorzubringen, welche aussagen, dass Israel die Grundnormen des Völkerrechts verletzt. Als ich 1997 als israelischer Botschafter bei den Vereinten Nationen ernannt worden war, erlebte ich diese Verhaltensweise vom ersten Tag an, sobald ich in das blaugrüne Gebäude an der First Avenue hereinlief.

Ich wurde damit konfrontiert, dass die so genannten Hohen Vertragsparteien der Vierten Genfer Konvention – das sind ihre Unterzeichner – einberufen worden sind, um Maßnahmen gegen Israel, wegen angeblicher Verstöße gegen die nach dem Zweiten Weltkrieg angenommene Konvention, welche Zivilisten in Kriegszeiten schützt, zu ergreifen. Israel war ein Unterzeichner.

Die amerikanische Anerkennung israelischer Souveränität auf dem Golan aus rechtlicher Perspektive

Der aktuelle Bürgerkrieg in Syrien, die dauerhafte Abwesenheit eines stabilen Regierung, die offenkundigen und intentionalen Verbrechen des syrischen Präsidenten gegen die Kräfte der Opposition und die syrische Zivilbevölkerung sowie die Stationierung iranischer Militärstützpunkte auf syrischem Territorium gegen Israel belegen das Scheitern jedweder Hoffnung, dass Syrien in absehbarer Zeit bereit sein könnte, Israel als legitimen Nachbarn anzuerkennen, eine gemeinsame Grenze zu akzeptieren und friedliche Beziehungen aufzubauen.

Diese Faktoren zeugen auch von einem absoluten Mangel an Zuverlässigkeit in der syrischen Führung und dem fehlenden Vermögen, internationale Verantwortung zu übernehmen, gerade auch gegenüber Israel.

Vor diesem Hintergrund erweist sich die Erklärung des amerikanischen Präsidenten, Israels Souveränität auf dem Golan anzuerkennen, als logisch und notwendig.

Eröffnungsansprache: Dr. Dore Gold, Präsident des Jerusalem Center for Public Affairs, an der UN Watch Rallye

Was hier im UN-Menschenrechtsrat geschieht, ist nicht neu. Tatsächlich gibt es ein tiefes und anhaltendes Problem mit den UN-Gremien, von New York bis Genf, wenn es darum geht Vorwürfe hervorzubringen, welche aussagen, dass Israel die Grundnormen des Völkerrechts verletzt. Als ich 1997 als israelischer Botschafter bei den Vereinten Nationen ernannt worden war, erlebte ich diese Verhaltensweise vom ersten Tag an, sobald ich in das blaugrüne Gebäude an der First Avenue hereinlief.

Ich wurde damit konfrontiert, dass die so genannten Hohen Vertragsparteien der Vierten Genfer Konvention – das sind ihre Unterzeichner – einberufen worden sind, um Maßnahmen gegen Israel, wegen angeblicher Verstöße gegen die nach dem Zweiten Weltkrieg angenommene Konvention, welche Zivilisten in Kriegszeiten schützt, zu ergreifen. Israel war ein Unterzeichner.

Der Wolf als Schafshirt: Die Wahl des palästinensischen Generalstaatsanwalts ins ICC-Nominierungskomitee

Die Wahl des palästinensischen Generalstaatsanwalts Dr. Ahmad Barrak zum Mitglied des Nominierungskomitees für Richter am Internationalen Strafgerichtshof könnte, wäre sie nicht so ernst, als Lachnummer betrachtet werden. Man kommt nicht umhin, an die alte lateinische Redewendung zu denken: "ovem lupo commitere," zu Deutsch meist als "den Bock zum Gärtner machen" bekannt, genauer aber als "den Wolf zum Schafshirten machen" übersetzt.

Damit wäre die Farce gut zusammengefasst, zu der einige respektable Institutionen der internationalen Gemeinschaft verkommen sind, insbesondere die Vereinten Nationen und der ICC. Tragischerweise haben sie es zugelassen, von Seiten einer unverantwortlich handelnden Palästinenserführung immer wieder missbraucht und manipuliert zu werden, gehijackt für offenkundig politische Zwecke.

Die Wahl eines Palästinenservertreters zum Nominierungskomitee, so unbedacht und schlecht beraten auch immer, zeigt hingegen ein weit größeres und ernstes Problem des ICC – den Beitritt eines vorgeblichen "Staat Palästina" zum Statut.

Nach allen internationalen, rechtlichen und faktischen Kriterien handelt es sich dabei aber allenfalls um eine politische Fiktion, die von der UN-Vollversammlung erfunden und propagiert wurde und nun an den ICC weitergereicht wird.

Es existieren derzeit weder ein souveräner Palästinenserstaat noch ein souveränes Palästinensergebiet, über das sich die Gerichtsbarkeit des ICC erstrecken könnte.

Halten die Palästinenser das Völkerrecht?

Am 14. Juni 2018 gab sich die UN-Vollversammlung einer weiteren Runde des "Israel-Bashings" hin. Auslöser waren die von der Hamas initiierten Proteste und Unruhen entlang des Grenzzauns zwischen Israel und dem Gazastreifen.

Die Gaza beherrschende Terrororganisation Hamas ist mit billigender Unterstützung und Mitarbeit der in Ramallah sitzenden Autonomiebehörde zu dem Schluss gekommen, dass es ein lohnenswertes Unterfangen ist, mit Hilfe brennender Reifen, über Israel explodierender Flugdrachen und aufgehetzter Zivilbevölkerung, unter dieser viele Frauen und Kinder Gazas, Sturmangriffe auf die Grenze zum wöchentlichen Ritual zu machen.

Auch wenn es nach Außen als "Großer Rückkehrmarsch" verkauft wird, so geben die Hamas-Führer ohne weiteres zu, dass ihr wahres Motiv der Missbrauch der Zivilbevölkerung als menschliche Schutzschilde ist, in deren Deckung Hamas-Aktivisten an den Grenze gelangen, wo sie versuchen, Sprengladungen anzubringen oder diese auf den israelischen Grenzschutz zu werfen, um so den Zaun zu durchbrechen, auf Israel vorzudringen, Israelis anzugreifen und schließlich "Jerusalem zu befreien." Während sich die Hamas und die Fatah-geführte Autonomiebehörde in den Haaren liegen, benutzt die PA die Situation, um ihre eigene politische und rechtliche Kampagne gegen Israel in internationalen Körperschaften zu führen. Damit wird die Palästinenserführung zum Bundesgenossen der Hamas in all ihren Verstößen.

Dies ist umso deutlicher geworden seitdem die PA seit Januar 2015 unter dem Titel "Staat Palästina" in eine Reihe von Institutionen der internationalen Gemeinschaft aufgenommen wurde und nun staatliche Vertragspartei vieler internationaler Konventionen darstellt. (5) Damit hat sich aber auch die strafgerichtliche Verantwortung der PA und der Hamas erhöht.

Die amerikanische Haltung zum Status Ostjerusalems und der Rechtslage einer Wiedervereinigung der Stadt

Im April 2017 wurde Westjerusalem von Russland als Hauptstadt Israels anerkannt sowie Ostjerusalem als Hauptstadt eines zukünftigen Palästinenserstaates. Im Dezember 2017 erkannten die Vereinigten Staaten Jerusalem als Hauptstadt Israels an und erklärten im Februar 2018, dass sie ihre Botschaft im Mai von Tel Aviv nach Jerusalem verlegen würden. In Folge verkündeten auch die Tschechische Republik und Guatemala ihre Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels. Andere Länder planen ähnliche Schritte für die Zukunft.

Anerkennung eines Palästinenserstaates vor Friedensvertrag mit Israel untergräbt Völkerrecht

Glaubt man der Palästinensischen Autonomiebehörde, dann haben bereits 136 (70.5 Prozent) der 193 UN-Mitglieder und zwei Nichtmitgliedsstaaten einen Palästinenserstaat offiziell anerkannt. An dieser Stelle soll es um die völkerrechtlichen Vorkehrungen gehen, die die Schaffung eines neuen Staates und dessen Anerkennung durch die existierenden Staaten regeln und um die Frage, ob in dieser Hinsicht der Palästinenserstaat tatsächlich bereits gegründet und zur Anerkennung bereit ist. Fürsprecher einer unmittelbaren Anerkennung eines palästinensischen Staates ohne vorheriges umfassendes Friedensabkommens mit Israel verweisen häufig auf die zivilen israelischen Siedlungen im Westjordanland als mutmaßlich "illegale" – u.a. nach Artikel 49(6) der Vierten Genfer Konvention – und nennen das Scheitern der Friedensverhandlungen, die wachsende Zahl der Siedler und den fortgesetzten Siedlungsbau als Gründe für eine solche Anerkennung. Die Vermengung der Frage der Anerkennung eines Palästinenserstaates mit dem rechtlichen Status der Siedlungen beruht jedoch auf einem Missverständnis. Beide Fragen verlangen völlig verschiedene rechtliche und politische Herangehensweisen. Hinzu kommt die Ironie, dass die mutmaßlich völkerrechtliche Herangehensweise bei der Behandlung der Siedlungsfrage begleitet wird mit nachlässiger Missachtung desselben Völkerrechts, wenn es um die Gründung und Anerkennung von Staaten geht. Entweder beruft man sich auf das Völkerrecht als allgemeine Grundlage der Diskussion oder nicht. Eine selektive Anwendung ist nicht möglich. Die Anerkennung eines Palästinenserstaates außerhalb eine umfassenden Friedensvertrages mit Israel würde keinerlei Hilfe bei der Lösung der Kernfragen des Konfliktes darstellen, insbesondere bei den Themen Jerusalem, Grenzen, Siedlungen, Sicherheit und Wasser. Die komplexe Gestaltung, die benötigt wird, um diese Fragen zu lösen, verlangt eine Kooperation beider Seiten auf Grundlage eines detaillierten Abkommens und nicht großspurige und symbolische Anerkennungserklärungen von Drittparteien. Das Bemühen der Palästinenser, Stimmen zur Anerkennung eines Palästinenserstaates von anderen Staaten einzusammeln, ist letztlich wie deutlich der Versuch, zur Staatlichkeit zu gelangen, ohne den Konflikt mit Israel zu lösen. Auf diese Weise werden jedoch nur die Hardliner auf beiden Seiten in den Augen der jeweiligen Bevölkerung in ihr Recht gesetzt, was die unversöhnlichen Positionen von Israelis und Palästinensern nur weiter zementieren wird und eventuell zu mehr Blutvergießen denn zu weniger führen wird.

Israel, Gaza und das Humanitäre Völkerrecht – Maßnahmen zur Begrenzung ziviler Opfer

In diesem Kapitel sollen in Kürze all die Maßnahmen beschrieben werden, die die Israelischen Streitkräfte (IDF) ergriffen, um die Konsequenzen des Kampfeinsatzes gegen die Raketen und Terrortunnel von Hamas und Islamischer Dschihad in Gaza für die Zivilbevölkerung zu minimieren. Dabei muss im Auge behalten werden, dass die Machthaber in Gaza wiederum ihres dazu taten, um die eigenen Zivilisten maximal den Gefahren dieses Konfliktes auszuliefern.

Rechtliche Aspekte des Hamas-Krieges gegen Israel: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das israelische Recht auf Selbstverteidigung

Die Terroraktionen der Hamas, zu denen nicht nur untschiedslose Angriffe gegen israelische Bevölkerungszentren zählen, sondern auch der vorsätzliche und zynische Missbrauch palästinensischer Zivilisten, Moscheen, Krankenhäuser und Schulen als menschliche Schutzschilde, stellen Verletzungen des Humanitären Völkerrechtes dar. Dafür sind die Führer und Kommandeure der Hamas haftbar zu machen und juristisch zu belangen.

Das Völkerrecht erkennt das israelische Selbstverteidigungsrecht an, sei es durch das konventionelle Völkerrecht auf Selbstverteidigung, das sich in der UN-Charta findet, oder durch das gewohnheitsmäßige Völkerrecht, das Selbstverteidigung einschließt. Die Anschuldigungen, Israel würde die palästinensische Bevölkerung des Gazastreifens kollektiv bestrafen, ist ohne Grundlage. Das militärische Vorgehen Israels verfolgt einen einzigen strategischen und taktischen Zweck – nicht die Bevölkerung abzustrafen, sondern die unterschiedslosen Raketenangriffe und die terroristische Infiltration israelischen Territoriums zu beenden.

Die UN-Untersuchungskommission für Gaza und der Missbrauch des Völkerrechts

Der Rücktritt des kanadischen Professors William Schabas vom Vorsitz der UN-Untersuchungskommission für Gaza hat eine Reihe von interessanten Fragestellungen aufgeworfen, was UN-Prozeduren dieser Art angeht. Schabas’ unverhohlen antiisraelischen Vorurteile waren aufgrund seiner Verlautbarungen im Laufe der Jahre kein Geheimnis und wurden nun durch die Enthüllung bestätigt, dass er für seine beratende Arbeit bei der PLO im klaren Interessenskonflikt zu seiner Aufgabe als Vorsitzender stand – etwas, dass er vor der UN und ihrem Menschenrechtsrat verheimlicht hatte.

Das Prozedere der Tatsachenfeststellung im Rahmen der UN wurde im Laufe der Jahr in einer Reihe von Erklärungen und Studien bedeutender internationaler Organisationen und juristischer Autoritäten geformt und hätte die UN augenscheinlich darin anleiten sollten, wie man das Mandat für eine solche Untersuchungskommission erstellt und ihren Vorsitzenden bestimmt.

Doch es scheint, als habe die UN mit Vorsatz dieses anerkannte Vorgehen ignoriert, um William Schabas zum Vorsitzenden der Gaza-Kommission zu machen. Auf diese Weise haben die Vereinten Nationen ebenso wie Schabas die Untersuchungsergebnisse der Kommission bereits vorweggenommen und gleichzeitig enorme Zweifel an der Glaubwürdigkeit eventueller Ergebnisse verursacht.