Die amerikanische Anerkennung israelischer Souveränität auf dem Golan aus rechtlicher Perspektive

Der aktuelle Bürgerkrieg in Syrien, die dauerhafte Abwesenheit eines stabilen Regierung, die offenkundigen und intentionalen Verbrechen des syrischen Präsidenten gegen die Kräfte der Opposition und die syrische Zivilbevölkerung sowie die Stationierung iranischer Militärstützpunkte auf syrischem Territorium gegen Israel belegen das Scheitern jedweder Hoffnung, dass Syrien in absehbarer Zeit bereit sein könnte, Israel als legitimen Nachbarn anzuerkennen, eine gemeinsame Grenze zu akzeptieren und friedliche Beziehungen aufzubauen.

Diese Faktoren zeugen auch von einem absoluten Mangel an Zuverlässigkeit in der syrischen Führung und dem fehlenden Vermögen, internationale Verantwortung zu übernehmen, gerade auch gegenüber Israel.

Vor diesem Hintergrund erweist sich die Erklärung des amerikanischen Präsidenten, Israels Souveränität auf dem Golan anzuerkennen, als logisch und notwendig.

Der Wolf als Schafshirt: Die Wahl des palästinensischen Generalstaatsanwalts ins ICC-Nominierungskomitee

Die Wahl des palästinensischen Generalstaatsanwalts Dr. Ahmad Barrak zum Mitglied des Nominierungskomitees für Richter am Internationalen Strafgerichtshof könnte, wäre sie nicht so ernst, als Lachnummer betrachtet werden. Man kommt nicht umhin, an die alte lateinische Redewendung zu denken: "ovem lupo commitere," zu Deutsch meist als "den Bock zum Gärtner machen" bekannt, genauer aber als "den Wolf zum Schafshirten machen" übersetzt.

Damit wäre die Farce gut zusammengefasst, zu der einige respektable Institutionen der internationalen Gemeinschaft verkommen sind, insbesondere die Vereinten Nationen und der ICC. Tragischerweise haben sie es zugelassen, von Seiten einer unverantwortlich handelnden Palästinenserführung immer wieder missbraucht und manipuliert zu werden, gehijackt für offenkundig politische Zwecke.

Die Wahl eines Palästinenservertreters zum Nominierungskomitee, so unbedacht und schlecht beraten auch immer, zeigt hingegen ein weit größeres und ernstes Problem des ICC – den Beitritt eines vorgeblichen "Staat Palästina" zum Statut.

Nach allen internationalen, rechtlichen und faktischen Kriterien handelt es sich dabei aber allenfalls um eine politische Fiktion, die von der UN-Vollversammlung erfunden und propagiert wurde und nun an den ICC weitergereicht wird.

Es existieren derzeit weder ein souveräner Palästinenserstaat noch ein souveränes Palästinensergebiet, über das sich die Gerichtsbarkeit des ICC erstrecken könnte.

Halten die Palästinenser das Völkerrecht?

Am 14. Juni 2018 gab sich die UN-Vollversammlung einer weiteren Runde des "Israel-Bashings" hin. Auslöser waren die von der Hamas initiierten Proteste und Unruhen entlang des Grenzzauns zwischen Israel und dem Gazastreifen.

Die Gaza beherrschende Terrororganisation Hamas ist mit billigender Unterstützung und Mitarbeit der in Ramallah sitzenden Autonomiebehörde zu dem Schluss gekommen, dass es ein lohnenswertes Unterfangen ist, mit Hilfe brennender Reifen, über Israel explodierender Flugdrachen und aufgehetzter Zivilbevölkerung, unter dieser viele Frauen und Kinder Gazas, Sturmangriffe auf die Grenze zum wöchentlichen Ritual zu machen.

Auch wenn es nach Außen als "Großer Rückkehrmarsch" verkauft wird, so geben die Hamas-Führer ohne weiteres zu, dass ihr wahres Motiv der Missbrauch der Zivilbevölkerung als menschliche Schutzschilde ist, in deren Deckung Hamas-Aktivisten an den Grenze gelangen, wo sie versuchen, Sprengladungen anzubringen oder diese auf den israelischen Grenzschutz zu werfen, um so den Zaun zu durchbrechen, auf Israel vorzudringen, Israelis anzugreifen und schließlich "Jerusalem zu befreien." Während sich die Hamas und die Fatah-geführte Autonomiebehörde in den Haaren liegen, benutzt die PA die Situation, um ihre eigene politische und rechtliche Kampagne gegen Israel in internationalen Körperschaften zu führen. Damit wird die Palästinenserführung zum Bundesgenossen der Hamas in all ihren Verstößen.

Dies ist umso deutlicher geworden seitdem die PA seit Januar 2015 unter dem Titel "Staat Palästina" in eine Reihe von Institutionen der internationalen Gemeinschaft aufgenommen wurde und nun staatliche Vertragspartei vieler internationaler Konventionen darstellt. (5) Damit hat sich aber auch die strafgerichtliche Verantwortung der PA und der Hamas erhöht.

Zehn Gründe, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen

Die Wiedervereinigung Jerusalems durch Israel geschah 1967 durch die Ausweitung israelischen Rechts, israelischer Rechtssprechung und Verwaltung auf Ostjerusalem. Auch wenn dies von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt wird, so ändert dies nicht an der Rechtmäßigkeit des israelischen Status’, der israelischen Präsenz und der israelischen Verwaltung der Stadt.

Die Vereinigten Staaten haben wiederholt bekräftigt, dass die Jerusalem-Frage als Teil der Verhandlungen über einen gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden gelöst werden sollte. Zahlreiche politisch geschaffene Resolutionen und Erklärungen durch die UN, der UNESCO und andere, die zur Absicht haben, die lange Geschichte Jerusalems umzuschreiben und zu verfälschen sowie die grundlegenden religiösen, rechtlichen und historischen Ansprüche des jüdischen Volkes und des Staates Israel auf Jerusalem zu leugnen, sind ohne rechtliche Wirkung und nicht bindend. Sie stellen nichts anderes dar, als die politische Haltung der Staaten, die für deren Annahmen gestimmt haben.

11 weitere Mythen über Israel – Teil 2

11 weitere Mythen über Israel – Teil 2

Alan Baker

Nachdem an dieser Stelle bereits die zehn bekanntesten Mythen über Israel ihrer Unwahrheit überführt wurden, sollen nun – in zwei Teilen – weitere Anschuldigungen besprochen werden.

11 weitere Mythen über Israel – Teil 1

Nachdem an dieser Stelle bereits die zehn bekanntesten Mythen über Israel ihrer Unwahrheit überführt wurden, sollen nun – in zwei Teilen – weitere Anschuldigungen besprochen werden.

1. "Israel betreibt Genozid, Massenmord und ethnische Säuberung an den Palästinensern"

Dieser zynische Vorwurf ist eine der schwerwiegendsten Lügen, die aktuell an Universitäten und innerhalb des Milieus internationaler Menschenrechtsorganisationen verbreitet wird.

Vorgetragen wird sie von Einzelnen und Organisationen, die vorgeben, sich für Menschen- und Verfassungsrechte einzusetzen, stattdessen sich jedoch der extremsten Form von rechtlicher und faktischer Verzerrung bedienen.

Dabei werden selektiv und böswillig juristische Prinzipien, Erklärungen und Aufsätze falsch gedeutet um Israel zu verleumden und seine Legitimität und Existenz anzuzweifeln.

Die Verbreiter dieser "Blutlegende" manipulieren und verkehren zynisch historische Fakten, in dem sie Israel vorwerfen, eine "genozidale Mentalität gegenüber dem palästinensischen Volk" zu unterhalten.

Zehn Gerüchte über Israel

Israel wird überhäuft mit einseitigen internationalen Resolutionen, Erklärungen, "Friedensplänen" und Ratschlägen von Seiten anderer Regierungen, internationaler Organisationen, Meinungsmachern und Teilen der jüdischen, christlichen und muslimischen Glaubensgemeinschaften.

Doch die meisten dieser Deklarationen basieren auf weit verbreiteten, falschen oder fehlgedeuteten Grundannahmen über Israel, seine führenden Politiker, seine Regierung, seine Politik und die Ansichten eines Großteils der israelischen Öffentlichkeit.

Ziel ist es hier, diese zehn Gerüchte anzusprechen und zu widerlegen.

Ban Ki-Moons Reaktionen auf Terroranschläge – authentisch oder politisch voreingenommen?

Der jüngste tragische Terrorakt und der Hass, der das Leben des palästinensischen Kindes Ali Dawabsha im Westjordanland forderte und die Familie des Kindes schwer verletzte, kann und darf nicht verharmlost werden. Es obliegt allen Teilen der Gesellschaft, dies zu verurteilen. Dies ist geschehen.
Die scharfen Worte des UN-Generalsekretärs vom 31. Juli 2015, wenige Stunden nach der Tragödie, die durch seinen Sprecher vermittelt wurden, sowie die Beileidswünsche an die Familie und die Forderung, die Täter zu ahnden, waren daher angemessen und berechtigt.

Die sicher gut gemeinte und tiefempfundene Anteilnahme und Verurteilung von Seiten des Generalsekretärs erscheint allerdings etwas verzerrt durch die unglücklichen wie unnötigen politischen Botschaften in der Aussage.
Den abscheulichen Akt gewaltsamen Extremismus und Terrorismus willkürlich in Beziehung zu setzen zur "Abwesenheit eines politischen Prozesses und Israels illegale Siedlungspolitik sowie die harsche und unnötige Praxis, palästinensische Häuser zu zerstören" ist wenig mehr als ein bedauernswerter und unnötiger logischer Fehlschluss und die Politisierung einer eigentlich eindeutigen Botschaft von Anteilnahme. Analysiert man die Reaktionen des UN-Generalsekretärs – oder deren Ausbleiben – dann stellt man fest, dass – wie bei allen Fragestellungen beim Thema Israel – der klassische Doppelstandard der UN zum Tragen kommt, egal wie die Umstände liegen, selbst wenn es sich um Verurteilungen von Terrorakten und dem Ausdruck von Anteilnahmen handelt.
Dabei darf man sich fragen, ob dies vorsätzlich von Seiten des Generalsekretärs oder seines Stabs geschieht oder ob sie Israel unbeabsichtigt aussondern.
Wie auch immer es sich verhält – dem UN-Generalsekretär und seinem Stab muss dringlich nahegelegt werden, die Praxis der Mitteilung von Verurteilungen, Anteilnahmen, Sympathien für Familien, Regierungen und Bürger sowie Aufrufe zur Untersuchungen und Ahndung zu reflektieren und dafür zu sorgen, dass sie sich unter Anwendung der grundsätzlichen Prinzipien der UN-Charta – Gerechtigkeit, Treu und Glauben, Gleichheit und Nicht-Diskriminierung – befinden.

Rechtliche Aspekte des Hamas-Krieges gegen Israel: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das israelische Recht auf Selbstverteidigung

Die Terroraktionen der Hamas, zu denen nicht nur untschiedslose Angriffe gegen israelische Bevölkerungszentren zählen, sondern auch der vorsätzliche und zynische Missbrauch palästinensischer Zivilisten, Moscheen, Krankenhäuser und Schulen als menschliche Schutzschilde, stellen Verletzungen des Humanitären Völkerrechtes dar. Dafür sind die Führer und Kommandeure der Hamas haftbar zu machen und juristisch zu belangen.

Das Völkerrecht erkennt das israelische Selbstverteidigungsrecht an, sei es durch das konventionelle Völkerrecht auf Selbstverteidigung, das sich in der UN-Charta findet, oder durch das gewohnheitsmäßige Völkerrecht, das Selbstverteidigung einschließt. Die Anschuldigungen, Israel würde die palästinensische Bevölkerung des Gazastreifens kollektiv bestrafen, ist ohne Grundlage. Das militärische Vorgehen Israels verfolgt einen einzigen strategischen und taktischen Zweck – nicht die Bevölkerung abzustrafen, sondern die unterschiedslosen Raketenangriffe und die terroristische Infiltration israelischen Territoriums zu beenden.

Die UN-Untersuchungskommission für Gaza und der Missbrauch des Völkerrechts

Der Rücktritt des kanadischen Professors William Schabas vom Vorsitz der UN-Untersuchungskommission für Gaza hat eine Reihe von interessanten Fragestellungen aufgeworfen, was UN-Prozeduren dieser Art angeht. Schabas’ unverhohlen antiisraelischen Vorurteile waren aufgrund seiner Verlautbarungen im Laufe der Jahre kein Geheimnis und wurden nun durch die Enthüllung bestätigt, dass er für seine beratende Arbeit bei der PLO im klaren Interessenskonflikt zu seiner Aufgabe als Vorsitzender stand – etwas, dass er vor der UN und ihrem Menschenrechtsrat verheimlicht hatte.

Das Prozedere der Tatsachenfeststellung im Rahmen der UN wurde im Laufe der Jahr in einer Reihe von Erklärungen und Studien bedeutender internationaler Organisationen und juristischer Autoritäten geformt und hätte die UN augenscheinlich darin anleiten sollten, wie man das Mandat für eine solche Untersuchungskommission erstellt und ihren Vorsitzenden bestimmt.

Doch es scheint, als habe die UN mit Vorsatz dieses anerkannte Vorgehen ignoriert, um William Schabas zum Vorsitzenden der Gaza-Kommission zu machen. Auf diese Weise haben die Vereinten Nationen ebenso wie Schabas die Untersuchungsergebnisse der Kommission bereits vorweggenommen und gleichzeitig enorme Zweifel an der Glaubwürdigkeit eventueller Ergebnisse verursacht.