Halten die Palästinenser das Völkerrecht?

Am 14. Juni 2018 gab sich die UN-Vollversammlung einer weiteren Runde des "Israel-Bashings" hin. Auslöser waren die von der Hamas initiierten Proteste und Unruhen entlang des Grenzzauns zwischen Israel und dem Gazastreifen.

Die Gaza beherrschende Terrororganisation Hamas ist mit billigender Unterstützung und Mitarbeit der in Ramallah sitzenden Autonomiebehörde zu dem Schluss gekommen, dass es ein lohnenswertes Unterfangen ist, mit Hilfe brennender Reifen, über Israel explodierender Flugdrachen und aufgehetzter Zivilbevölkerung, unter dieser viele Frauen und Kinder Gazas, Sturmangriffe auf die Grenze zum wöchentlichen Ritual zu machen.

Auch wenn es nach Außen als "Großer Rückkehrmarsch" verkauft wird, so geben die Hamas-Führer ohne weiteres zu, dass ihr wahres Motiv der Missbrauch der Zivilbevölkerung als menschliche Schutzschilde ist, in deren Deckung Hamas-Aktivisten an den Grenze gelangen, wo sie versuchen, Sprengladungen anzubringen oder diese auf den israelischen Grenzschutz zu werfen, um so den Zaun zu durchbrechen, auf Israel vorzudringen, Israelis anzugreifen und schließlich "Jerusalem zu befreien." Während sich die Hamas und die Fatah-geführte Autonomiebehörde in den Haaren liegen, benutzt die PA die Situation, um ihre eigene politische und rechtliche Kampagne gegen Israel in internationalen Körperschaften zu führen. Damit wird die Palästinenserführung zum Bundesgenossen der Hamas in all ihren Verstößen.

Dies ist umso deutlicher geworden seitdem die PA seit Januar 2015 unter dem Titel "Staat Palästina" in eine Reihe von Institutionen der internationalen Gemeinschaft aufgenommen wurde und nun staatliche Vertragspartei vieler internationaler Konventionen darstellt. (5) Damit hat sich aber auch die strafgerichtliche Verantwortung der PA und der Hamas erhöht.