Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht

Palästinensische Terroristen in Gaza greifen israelische Zivilisten fortgesetzt mit Raketen und Mörsergranaten an. In Folge hat Israel Maßnahmen ergriffen. Wie bei jeder Verschärfung des arabisch-israelischen Konfliktes liegen Vorwürfe einer Verletzung des Völkerrechts in der Luft. Tatsächlich entbehrt jedoch eine Kritik der israelischen Maßnahmen der völkerrechtlichen Basis. Diese Kritik sollte sich im Gegenteil vielmehr gegen das illegale Verhalten der Palästinenser richten.

Greift Israel in Gaza zu „unverhältnismäßiger Gewalt“?

· Seit 2001 sind südisraelische Bevölkerungszentren Ziel von 4 000 Raketen sowie Tausenden von Mörsergranaten geworden, welche Hamas und andere Organisationen auf sie abgefeuert haben. Das Raketenfeuer erhöhte sich um 500 Prozent, nachdem Israel sich im August 2005 vollständig aus dem Gazastreifen zurückgezogen hatte. Während der informellen Feuerpause wurden 215 Raketen auf Israel geschossen.

· Der Vorwurf, Israel greife zu unverhältnismäßiger Gewalt taucht immer dann auf, wenn das Land seine Bewohner gegen nicht-staatliche Terrororganisationen und gegen deren ständige Raketenangriffe verteidigen muss. Aus rein rechtlicher Perspektive stehen die gegenwärtigen Militäraktionen Israels im Gazastreifen auf einer soliden Grundlage. Das Völkerrecht verlangt von Israel nicht, dass es seine militärische Gewalt der Größe und Reichweite der Waffen anpasst, die gegen das Land eingesetzt werden.

· Ibrahim Barzak und Amy Teibel berichteten am 28. Dezember für Associated Press, dass die meisten der zu dem Zeitpunkt getöteten 230 Palästinenser „Sicherheitskräfte“ waren. Palästinensischen Behörden zufolge waren „mindestens 15 Zivilisten … unter den Toten.“ Die übermittelten Zahlen zeigen, dass es keine nachweisbare Absicht gab, unverhältnismäßig hohe zivile Opferzahlen zu erzielen. Aus Sicht des Völkerrechts ist es entscheidend, dass, wenn Versuche unternommen werden, „zivile Schäden zu vermeiden, ein Schlag, selbst wenn er großen Schaden anrichtet, aber gegen Ziele mit hohem militärischen Wert geführt wird, rechtmäßig ist.“

· Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, erklärte, dass sowohl das Humanitäre Völkerrecht als auch das Rom-Statut Kriegsparteien gestatten, „verhältnismäßige Angriffe gegen militärische Ziele zu führen, selbst wenn bekannt ist, dass es einige zivile Tote und Verletzte geben wird.“ Ein Angriff wird dann zum Kriegsverbrechen, wenn er gegen Zivilisten gerichtet ist. Und genau dies ist, was die Hamas macht.

· Nach dem 11. September 2001 entschloss sich das westliche Bündnis, gemeinsam das Taliban-Regime in Afghanistan zu stürzen. Dabei wurde die Zahl der afghanischen Opfer nicht mit der der tatsächlichen Opfer des Al-Qaida-Angriffs verglichen. Ganz offensichtlich ist es nicht internationaler Standard, dass militärische Verluste eines Krieges auf einem 1:1 Verhältnis basieren sollten. Von Israel zu erwarten, dass es keine entscheidende Kraft gegen legitime militärische Ziele in Gaza einsetzt, hieße, es zu einem langen Zermürbungskrieg mit der Hamas zu verurteilen.

Gegenwärtig profitiert Israel von einem begrenzten Grad des Verständnisses in internationalen Diplomaten- wie Medienkreisen für den Beginn einer größeren Militäroperation gegen die Hamas am 27. Dezember. Dennoch gibt es wichtige internationale Stimmen, welche bereit sind zu argumentieren, dass Israel unverhältnismäßige Gewalt im Kampf gegen die Hamas einsetzt.

Video Dore Gold: Greift Israel in Gaza zu „unverhältnismäßiger Gewalt“?

· Seit 2001 sind südisraelische Bevölkerungszentren Ziel von 4 000 Raketen sowie Tausenden von Mörsergranaten geworden, welche Hamas und andere Organisationen auf sie abgefeuert haben. Das Raketenfeuer erhöhte sich um 500 Prozent, nachdem Israel sich im August 2005 vollständig aus dem Gazastreifen zurückgezogen hatte. Während der informellen Feuerpause wurden 215 Raketen auf Israel geschossen.

· Der Vorwurf, Israel greife zu unverhältnismäßiger Gewalt taucht immer dann auf, wenn das Land seine Bewohner gegen nicht-staatliche Terrororganisationen und gegen deren ständige Raketenangriffe verteidigen muss. Aus rein rechtlicher Perspektive stehen die gegenwärtigen Militäraktionen Israels im Gazastreifen auf einer soliden Grundlage. Das Völkerrecht verlangt von Israel nicht, dass es seine militärische Gewalt der Größe und Reichweite der Waffen anpasst, die gegen das Land eingesetzt werden.

Das offizielle Israel schweigt und B’Tselem erzählt – die eigene Version

Trotz der geplante Programme, der Rhetorik und der Bekundung guter Absichten, haben jene, welche für Israels Bild in den Medien verantwortlich sind, einschließlich dem Büro des Premierministers, des Außenministeriums, des Verteidigungsministeriums und der IDF, praktisch nichts getan, um effektiv die Kampagne der Gegner Israels zu konfrontieren. Jene kontrollieren besser die Botschaften und Daten, welche die Medien erreichen und ihre Wahrnehmung der „historischen Wahrheit“ für ihre Zielgruppen prägen. Das offizielle Israel hat den Kampf aufgegeben, seine Geschichte der Welt zu erzählen und das Feld seinen Feinden und Kritikern überlassen, welche dankbar ihre Version des Konfliktes aufzeichnen, ohne angemessene israelische Reaktion – bzw. bar jeglicher Reaktion.

Eines der deutlichsten Beispiele ist die Zahl der von israelischen Sicherheitskräften getöteten Palästinenser. Die IDF und andere Sicherheitsquellen veröffentlichen selten Daten wie und wie viele Palästinenser getötet werden. Es finden sich auch keine entsprechenden Daten auf offiziellen israelischen Webseiten. Wird der Tod von Palästinensern erwähnt, dann sind die Informationen allgemein gehalten, ungenau und ohne eine Bestätigung der Fakten. Der Chef des israelischen Sicherheitsdienstes Yuval Diskin gab auf einem Regierungstreffen am 13. Januar dieses Jahres bekannt, dass 2007 tausend Terroristen im Gaza-Streifen getötet worden seien. Nur eine Zahl, keine Angabe, woher er sie hatte und worauf sie basierte. Am 13. März dieses Jahres sagte der Generalstabschef Gabi Ashkenazi, dass 90 Prozent der Todesfälle, während einer Militäroperation im Gaza verzeichnet wurden, welche vom 28. Februar bis zum 3. März dauerte: erneut, keine Quellenangaben.

Worte töten

Prof. Gordon betonte, dass Völkermord nie ohne Anstiftung stattfände. Es gäbe keine Notwendigkeit, nachfolgende Gewalt nachzuweisen, wesentlich sei das Potential von Gewalt. Die internationale Gemeinschaft müsse sich auf die beabsichtigte Mission dieser Konferenz konzentrieren – Völkermord zu verhindern.

Die für Völkermord Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen

Osman glaubt, dass die einzige Hoffnung für die Menschen in Darfur sei, dass das Morden mit der Verhaftung der dafür Verantwortlichen ende. Obwohl manche Leute behaupten, der Ruf nach Gerechtigkeit mindere die Chancen auf einen Frieden in der Region, glaubt er, dass Gerechtigkeit helfen könnte. Da das lokale Justizsystem des Sudan nicht Willens und unfähig ist, für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) die Verantwortung, die Straflosigkeit der Täter zu beenden. Ein Aufschieben von Gerechtigkeit ist eine Beleidigung der Arbeit des ICC, führt zu fortgesetztem Leiden. Es muss sofort und entschlossen gehandelt werden, um diese Situation in Darfur zu stoppen.

Die Handlungsunfähigkeit der Vereinten Nationen – ein Todesstoß für das Völkerrecht

Viele der Unterzeichnerstaaten der Konvention gegen Genozid ignorieren heute, dass sie nicht nur das Recht, sondern auch die Verantwortung haben, die Anstiftung zum Völkermord zu verhindern. Der Iran hat den Kurs auf Völkermord gestellt und niemanden über seine Intentionen im Unklaren gelassen. Die internationale Gemeinschaft darf nicht auf Leichenfelder warten. Die Verpflichtungen der Völkermordkonvention müssen von den Unterzeichnerstaaten noch wachgerufen werden. Keine der Unterzeichnerstaaten hat bislang einen Beschwerde gegen Ahmadinejad im Rahmen der Konvention initiiert. Auch Länder, deren Landesrecht das Weltrechtsprinzip beinhaltet, haben bislang nicht gehandelt.

Was kann gegen einen staatlichen Aufruf zum Völkermord getan werden? JCPA-Konferenz September 2008

Die Konferenz mit dem Titel „State-Sanctioned Incitement to Genocide: What Can Be Done,“ fand am 23. September 2008 in Washington DC im Hyatt Regency statt. Die internationale Gemeinschaft hat die wachsende Bedeutung erkannt, nicht nur bereits geschehenen Genozid zu bestrafen, sondern ihn auch auf Basis von frühen Warnsignalen – wie z.B. Anstiftung – zu verhindern. Diskutiert wird u.a. das Responsibility-to-Protect (R2P/Verantwortung zum Schutz)-Prinzip, welches vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet wurde und Staaten dazu verpflichtet, gegen Anstiftung zum Völkermord vorzugehen. Zu Wort kommen u.a. Experten und Politiker, welche sich mit den Gräueltaten in Bosnien, Ruanda und Darfur auseinandergesetzt haben.

Genozid-Opfer erheben Stimme gegen Ahmadinejad

Die Konferenz mit dem Titel „State-Sanctioned Incitement to Genocide: What Can Be Done,“ fand am 23. September 2008 in Washington DC im Hyatt Regency statt und wurde präsentiert von Genocide Watch, International Association of Genocide Scholars, Legacy Heritage Foundation Yale University’s Initiative for the Interdisciplinary Study of Anti-Semitism, Conference of Presidents of Major American Jewish Organization und dem Jerusalem Center for Public Affairs

· Die Konferenz präsentiert eine neue Studie Cotlers, welche das Prinzip der „Responsibility to Protect“ (Verantwortung zum Schutz) betont, und welcher alle Unterzeichner der Völkermordskonvention verpflichtet sind zu folgen. Im Juni 2007 hatte das US-Repräsentantenhaus mit überwältigender Mehrheit (411:2) entschieden, dass die Sprache Ahmadinejads tatsächlich die Völkermordskonvention verletzt. Eine ähnliche Resolution wurde im letzten Jahr auch von 70 Mitgliedern des britischen Unterhauses unterzeichnet.

· Sowohl der australischen Premierminister Kevin Rudd wie auch der kanadische Premier Stephen Harper haben die Sprache Ahmadinejads als genozidal bezeichnet. Dennoch hat sich bis jetzt kein Staat bereit gefunden, rechtliche Schritte gegen Ahmadinejads „direkten und öffentlichen Aufruf zum Völkermord“ einzuleiten.

· Die Initiative Cotlers wird mitgetragen von Salih Mahmoud Osman, anerkannter Menschenrechtsaktivist für Darfur und Mitglied des sudanesischen Parlaments, sowie Esther Mujawayo, Überlebende des Genozids in Ruanda, welche in der Strafverfolgung als Sachverständige auftrat. Beide werden auf der Konferenz zu Wort kommen.

Die Initiative findet ihre Unterstützung von zehn führenden Juristen und Wissenschaftlern, einschließlich des ehemaligen Präsidenten der American Bar Association JeromeJ. Shestack, des Vorsitzenden der Juristischen Fakultät der McGill University, Prof. Nicholas Kasirer, des ehemaligen Vizepremiers Schwedens Per Ahlmark sowie Elie Wiesel.

Ein von ihnen unterzeichneter Bericht mit dem Titel „The Danger of a Genocidal and Nuclear Iran“ wird auf der Konferenz vorgestellt.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

1. Reiseverbot für Präsident Ahmadinejad und alle anderen iranischen Führer, welche Hass predigen und zum Völkermord aufrufen. Dazu gehört u.a. ein Aufruf an die Vereinigten Staaten, ein solches Reiseverbot als Land, welches den Zugang zur UN-Vollversammlung in New York kontrolliert, durchzusetzen.

2. Die Einrichtung einer UN-Task-Force, welche dem UN-Sicherheitsrat regelmäßig Bericht erstattet über dämonisierende und dehumanisierende Reden iranischer Führer, die Verherrlichung von Gewalt und den Aufruf zum Völkermord.

3. Der UN-Vollversammlung die Empfehlung auszusprechen, dem Iran zeitweilig seine Rechte und Privilegien der UN-Mitgliedschaft zu entziehen, welche wiederhergestellt werden, wenn der Iran seine früheren Aufrufe zur Vernichtung Israels verurteilt, seine Unterstützung terroristischer Organisationen zurückzieht und den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nachkommt.

4. Die Auferlegung gezielter Sanktionen gegen den Iran, welche nicht nur an die Aufhebung seines Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an die Abschaffung dämonisierender und dehumanisierender Reden sowie den Aufrufen zum Völkermord.

Diplomatische und rechtliche Aspekte der Siedlungsfrage

Man kann die israelischen Siedlungen in den umstrittenen Gebieten legitimerweise unterstützen oder in Frage stellen, aber sie sind nicht illegal und haben weder die Größe, noch die Einwohnerschaft oder die geographische Lage um auf den zukünftigen Status der umstrittenen Gebiete und ihrer palästinensischen Bevölkerungszentren Einfluss zu nehmen.