Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht

Palästinensische Terroristen in Gaza greifen israelische Zivilisten fortgesetzt mit Raketen und Mörsergranaten an. In Folge hat Israel Maßnahmen ergriffen. Wie bei jeder Verschärfung des arabisch-israelischen Konfliktes liegen Vorwürfe einer Verletzung des Völkerrechts in der Luft. Tatsächlich entbehrt jedoch eine Kritik der israelischen Maßnahmen der völkerrechtlichen Basis. Diese Kritik sollte sich im Gegenteil vielmehr gegen das illegale Verhalten der Palästinenser richten.

· Das Gesetz der Unterscheidung verlangt von allen Kriegsparteien, dass sie ihre Angriffe auf legitime Ziele ausrichten. Vorsätzlich gegen Zivilisten gerichtete Angriffe stellen ein Kriegsverbrechen dar. Aus dem Gesetz der Unterscheidung folgt, dass nicht entsprechend zielfähige Waffen verboten sind. Die von den Palästinensern verwendeten Raketen können nicht auf ausgewählte Ziele gerichtet werden und werden auf städtische Gebiete abgefeuert. Die bloße Verwendung dieser Waffen ist somit völkerrechtswidrig.

· Jeder der 6 000 Raketen- und Mörsergranatangriffe palästinensischer Terroristen gegen zivile Ziele in israelischen Städten ist ein Kriegsverbrechen. Sowohl die Terrorkommandos, welche die Anschläge durchführen, als auch ihre Kommandeure sind schuldfähig. Den Regeln der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß haben sich hochrangige Hamas-Führer wie Khaled Mashal, der die Fortsetzung von Raketenangriffen befehligte, der Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

· Eine Vereinigung palästinensischer Terrorgruppen hält den israelischen Soldaten Gilad Shalit seit 2006 ohne Kommunikation zur Außenwelt und ohne Zugang des Internationalen Roten Kreuzes gefangen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Kriegsgefangene betreffende Völkerrecht.

· Die palästinensischen Angriffe müssen als Terrorangriffe gemäß der Internationalen Konvention zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge gesehen werden, nach welcher es ein Verbrechen ist, einen öffentlichen Ort mit dem Ziel, Zivilisten zu töten, zu bombardieren. Nach dieser Konvention sind palästinensische Angreifer internationale Terroristen und Israel ist gezwungen, jene strafrechtlich zu verfolgen.

· Die Resolution des UN-Sicherheitsrates 1566 verlangt von Staaten, dass sie „jede Person, die die Finanzierung, Planung, Vorbereitung oder Begehung terroristischer Handlungen unterstützt, erleichtert, sich daran beteiligt oder sich daran zu beteiligen versucht oder den Tätern Unterschlupf gewährt […] einen sicheren Zufluchtsort [..]verweigern“. Folglich sind alle Regierungsorgane in Gaza, seien sie direkt an Terroranschlägen beteiligt oder nicht, nach dem Völkerrecht terroristisch, da sie Terroristen Unterschlupf gewähren.

· Indem sie – wie in der Hamas-Charta festgelegt – ihre Angriffe auf israelische Juden als Teil des höheren Ziels, Juden zu töten, ausführen, verletzen viele der palästinensischen Terroristen die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords.

Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht

Palästinensische Terroristen in Gaza greifen israelische Zivilisten fortgesetzt mit Raketen und Mörsergranaten an. In Folge hat Israel Maßnahmen ergriffen. Wie bei jeder Verschärfung des arabisch-israelischen Konfliktes liegen Vorwürfe einer Verletzung des Völkerrechts in der Luft. Tatsächlich entbehrt jedoch eine Kritik der israelischen Maßnahmen der völkerrechtlichen Basis. Diese Kritik sollte sich im Gegenteil vielmehr gegen das illegale Verhalten der Palästinenser richten.

· Das Gesetz der Unterscheidung verlangt von allen Kriegsparteien, dass sie ihre Angriffe auf legitime Ziele ausrichten. Vorsätzlich gegen Zivilisten gerichtete Angriffe stellen ein Kriegsverbrechen dar. Aus dem Gesetz der Unterscheidung folgt, dass nicht entsprechend zielfähige Waffen verboten sind. Die von den Palästinensern verwendeten Raketen können nicht auf ausgewählte Ziele gerichtet werden und werden auf städtische Gebiete abgefeuert. Die bloße Verwendung dieser Waffen ist somit völkerrechtswidrig.

· Jeder der 6 000 Raketen- und Mörsergranatangriffe palästinensischer Terroristen gegen zivile Ziele in israelischen Städten ist ein Kriegsverbrechen. Sowohl die Terrorkommandos, welche die Anschläge durchführen, als auch ihre Kommandeure sind schuldfähig. Den Regeln der Vorgesetztenverantwortlichkeit gemäß haben sich hochrangige Hamas-Führer wie Khaled Mashal, der die Fortsetzung von Raketenangriffen befehligte, der Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

· Eine Vereinigung palästinensischer Terrorgruppen hält den israelischen Soldaten Gilad Shalit seit 2006 ohne Kommunikation zur Außenwelt und ohne Zugang des Internationalen Roten Kreuzes gefangen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Kriegsgefangene betreffende Völkerrecht.

· Die palästinensischen Angriffe müssen als Terrorangriffe gemäß der Internationalen Konvention zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge gesehen werden, nach welcher es ein Verbrechen ist, einen öffentlichen Ort mit dem Ziel, Zivilisten zu töten, zu bombardieren. Nach dieser Konvention sind palästinensische Angreifer internationale Terroristen und Israel ist gezwungen, jene strafrechtlich zu verfolgen.

· Die Resolution des UN-Sicherheitsrates 1566 verlangt von Staaten, dass sie „jede Person, die die Finanzierung, Planung, Vorbereitung oder Begehung terroristischer Handlungen unterstützt, erleichtert, sich daran beteiligt oder sich daran zu beteiligen versucht oder den Tätern Unterschlupf gewährt […] einen sicheren Zufluchtsort [..]verweigern“. Folglich sind alle Regierungsorgane in Gaza, seien sie direkt an Terroranschlägen beteiligt oder nicht, nach dem Völkerrecht terroristisch, da sie Terroristen Unterschlupf gewähren.

· Indem sie – wie in der Hamas-Charta festgelegt – ihre Angriffe auf israelische Juden als Teil des höheren Ziels, Juden zu töten, ausführen, verletzen viele der palästinensischen Terroristen die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords.

Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht

Palästinensische Terroristen in Gaza greifen israelische Zivilisten fortgesetzt mit Raketen und Mörsergranaten an. In Folge hat Israel Maßnahmen ergriffen. Wie bei jeder Verschärfung des arabisch-israelischen Konfliktes liegen Vorwürfe einer Verletzung des Völkerrechts in der Luft. Tatsächlich entbehrt jedoch eine Kritik der israelischen Maßnahmen der völkerrechtlichen Basis. Diese Kritik sollte sich im Gegenteil vielmehr gegen das illegale Verhalten der Palästinenser richten.