Was kann gegen einen staatlichen Aufruf zum Völkermord getan werden? JCPA-Konferenz September 2008

Genozid-Opfer erheben Stimme gegen Ahmadinejad
 

Die Konferenz mit dem Titel „State-Sanctioned Incitement to Genocide: What Can Be Done,“ fand am 23. September 2008 in Washington DC im Hyatt Regency statt und wurde präsentiert von Genocide Watch,  International Association of Genocide Scholars, Legacy Heritage Foundation Yale University’s Initiative for the Interdisciplinary Study of Anti-Semitism, Conference of Presidents of Major American Jewish Organization und dem Jerusalem Center for Public Affairs 
 
Klicken Sie auf den Namen des Sprechers für eine Zusammenfassung des Vortrags nach seiner Ausstrahlung.
 
State-Sanction Incitement to Genocide: What Can Be Done?

 

Erste Sitzung: 
Incitement to Genocide in International Diplomacy and Law
 
Die internationale Gemeinschaft hat die wachsende Bedeutung erkannt, nicht nur bereits geschehenen Genozid zu bestrafen, sondern ihn auch auf Basis von frühen Warnsignalen – wie z.B. Anstiftung – zu verhindern. Die Sprecher dieser Sitzung skizzieren aktuelle Fälle von Hetzpolitik und die Implikationen im Rahmen des Völkerrechts.
 
Vorsitz: Prof. Gregory Stanton,
Gründer und Präsident von Genocide Watch, Cambodian Genocide Project at Yale University und Präsident der International Association of Genocide Scholars
 
Mitglied des House Committee on Foreign Affairs
  
ehem. US-Außenminister bei den Vereinten Nationen, Architekt des Dayton-Abkommens für Bosnien
 
University of North Dakota, ehem. Justizbeamter, Internationales Strafgericht für Ruanda
 
Präsident des Jerusalem Center for Public Affairs und ehem. Israelischer Botschafter bei den Vereinten Nationen
 
 
Zweite Sitzung:
Incitement to Genocide: Record of the Past and Challenges for the Future
 
Überblick über bekannte Fälle, in denen Anstiftung zum Völkermord führte. Diskutiert wird u.a. das Responsibility-to-Protect (R2P/Verantwortung zum Schutz)-Prinzip, welches vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet wurde und Staaten dazu verpflichtet, gegen Anstiftung zum Völkermord vorzugehen. Zu Wort kommen u.a. Experten und Politiker, welche sich mit den Gräueltaten in Bosnien, Ruanda und Darfur auseinandergesetzt haben.
 
Vorsitz: Harold Tanner,
Conference of Presidents of Major American Jewish Organizations
 
Autorin, Überlebende des Genozids in Ruanda 1994, Sachverständige
 
Mitglied des sudanesischen Parlaments, Menschenrechtsaktivist, EU-Sakharov-Preisträger
 
Mitglied des kanadischen Parlaments, ehem. Kanadischer Justizminister und Generalstaatsanwalt

 
 ·         Die Äußerungen Ahmadinejads stehen im eklatanten Widerspruch zu dem Artikel der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, welcher den direkten und öffentlichen Aufruf zum Völkermord für strafbar erklärt. Dies ist die Ansicht einer Vereinigung von Rechtsexperten, Juristen und Forschern, geleitet von Irwin Cotler, Mitglied des kanadischen Parlaments und ehemaliger Justizminister und Generalstaatsanwalt Kanadas. Cotler hat bereits ruandische Staatsangehörige wegen der Anstiftung zum Völkermord vor kanadischen Gerichten strafrechtlich belangt.
 
·         Die Konferenz präsentierte eine neue Studie Cotlers, welche das Prinzip der „Responsibility to Protect“ (Verantwortung zum Schutz) betont, und welcher alle Unterzeichner der Völkermordskonvention verpflichtet sind zu folgen. Im Juni 2007 hatte das US-Repräsentantenhaus mit überwältigender Mehrheit (411:2) entschieden, dass die Sprache Ahmadinejads tatsächlich die Völkermordskonvention verletzt. Eine ähnliche Resolution wurde im letzten Jahr auch von 70 Mitgliedern des britischen Unterhauses unterzeichnet.
 
·         Sowohl der australischen Premierminister Kevin Rudd wie auch der kanadische Premier Stephen Harper haben die Sprache Ahmadinejads als genozidal bezeichnet. Dennoch hat sich bis jetzt kein Staat bereit gefunden, rechtliche Schritte gegen Ahmadinejads „direkten und öffentlichen Aufruf zum Völkermord“ einzuleiten.
 
·         Die Initiative Cotlers wird mitgetragen von Salih Mahmoud Osman, anerkannter Menschenrechtsaktivist für Darfur und Mitglied des sudanesischen Parlaments, sowie Esther Mujawayo, Überlebende des Genozids in Ruanda, welche in der Strafverfolgung als Sachverständige auftrat. Beide werden auf der Konferenz zu Wort kommen.
 
·         Die Initiative findet ihre Unterstützung von zehn führenden Juristen und Wissenschaftlern, einschließlich des ehemaligen Präsidenten der American Bar Association JeromeJ. Shestack, des Vorsitzenden der Juristischen Fakultät der McGill University, Prof. Nicholas Kasirer, des ehemaligen Vizepremiers Schwedens Per Ahlmark sowie Elie Wiesel.

 
Ein von ihnen unterzeichneter Bericht mit dem Titel „The Danger of a Genocidal and Nuclear Iran“ wurde auf der Konferenz vorgestellt.
 
 Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:
 
1.    Reiseverbot für Präsident Ahmadinejad und alle anderen iranischen Führer, welche Hass predigen und zum Völkermord aufrufen. Dazu gehört u.a. ein Aufruf an die Vereinigten Staaten, ein solches Reiseverbot als Land, welches den Zugang zur UN-Vollversammlung in New York kontrolliert, durchzusetzen.
 
2.    Die Einrichtung einer UN-Task-Force, welche dem UN-Sicherheitsrat regelmäßig Bericht erstattet über dämonisierende und dehumanisierende Reden iranischer Führer, die Verherrlichung von Gewalt und den Aufruf zum Völkermord.
 
3.    Der UN-Vollversammlung die Empfehlung auszusprechen, dem Iran zeitweilig seine Rechte und Privilegien der UN-Mitgliedschaft zu entziehen, welche wiederhergestellt werden, wenn der Iran seine früheren Aufrufe zur Vernichtung Israels verurteilt, seine Unterstützung terroristischer Organisationen zurückzieht und den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nachkommt.
 
4.    Die Auferlegung gezielter Sanktionen gegen den Iran, welche nicht nur an die Aufhebung seines Atomprogramms geknüpft sind, sondern ebenso an die Abschaffung dämonisierender und dehumanisierender Reden sowie den Aufrufen zum Völkermord.
  

 
Die Konferenz wurde mit großzügiger Unterstützung des Legacy Heritage Fund ermöglicht