Übersehen die internationalen Medien Israels legale Rechte im Palästinensisch-Israelischen Konflikt?

• Internationale Nachrichten-Organisationen, die über den arabisch-israelischen Konflikt berichten, verweisen regelmäßig in einer Art und Weise auf internationale Abkommen und Vereinbarungen, die gegenüber Israels legalen Rechten und Ansprüchen voreingenommen sind.
• Gelegentlicher Bezug auf Israels legale Verpflichtung, sich auf die Grenzen von vor 1967 zurückzuziehen, entsprechen nicht der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates und den Oslo-Abkommen.
• Die Oslo-Prinzipienerklärung von September 1993 wie auch das Zwischenabkommen Oslo II von 1995 verlangen weder von den Palästinensern noch von den Israelis vom Bau von Siedlungen, Stadtvierteln, Häusern, Strassen oder ähnlichen Bauprojekten Abstand zu nehmen.
• Bezugnahme der Nachrichtenmedien auf „das besetzte arabische Ostjerusalem“ spiegelt die zugrunde liegende Annahme wider, dass Ostjerusalem schon immer eine arabische Stadt wie Damaskus oder Bagdad gewesen sei und ignoriert die Tatsache, dass Jerusalem bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine überwiegend jüdische Mehrheit hatte.
• Trotz der Erklärung von UNO-Generalsekretär Kofi Annan vom 25. Juli 2000, dass Israel die UNO-Resolution 425 vollständig erfüllt habe, als es sich einseitig aus dem Südlibanon zurückzog, haben die Nachrichten-Organisationen die auf der israelischen Seite der Grenze mit dem Libanon liegenden Shabaa Farmen weiterhin als umstritten bezeichnet.

Der Sicherheitszaun: Für Israel ein Sachzwang

• Nach 35 Jahren Leben mit den Palästinensern und angesichts dieser eklatanten, hässlichen Terrorwelle, hatte Israel keine andere Wahl als eine Absperrung als ein wichtiges Element eines umfassenden Verteidigungssystems aufzustellen, das jene abfangen soll, die unterwegs sind sich mitten unter uns in die Luft zu jagen.

• Wenn die Palästinenser untereinander von Besatzung reden, dann reden sie davon, dass Israel Tel Aviv und Haifa besetzt hält, nicht Judäa und Samaria.

• Die Palästinensische Propaganda versucht den Zaun zum Thema zu machen und ignoriert das Thema Terrorismus, der den Zaun notwendig macht. Gäbe es den palästinensische Terrorismus nicht, gäbe es den Zaun gar nicht.

• Die Mauer-Teile betragen etwa 4 Prozent der Absperrung und wurden auf der " grünen Linie " nahe Tulkarem und Kalkilya errichtet, weil Palästinenser in der Vergangenheit aus diesen Gebieten auf israelische Fahrzeuge geschossen haben.

• Israel musste die Unannehmlichkeiten für einige Palästinenser, die die Tore zu passieren haben, um zu ihren Feldern zu kommen, dagegen abwägen mit ansehen zu müssen, dass israelische Familien in Stücke gerissen werden, wenn der Zaun nicht gebaut wird. Was ist, angesichts dieser zwei Alternativen, moralisch höher anzusetzen?

• Es ist völlig normal, dass heute mehr als eine Million Araber innerhalb Israels leben. Für diejenigen, die sagen, Juden können nicht in Judäa und Samaria leben, müsste die unmittelbare Schlussfolgerung gelten, dass Araber nicht in Israel leben können. Ich denke aber, sie können das und die Symmetrie sollte man beibehalten.

Sollte der Internationale Gerichtshof eine empfehlende Meinung zu Israels Trennzaun abgeben?

• Da die Palästinenser Israel nicht vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verklagen konnten – weil die Palästinenser keinen Staat haben und Israel die Zuständigkeit des Gerichts nicht anerkannte – haben die Palästinenser ihren Einfluss in der Vollversammlung benutzt, die dann eine Empfehlung forderte.

• Die besondere Dringlichkeitssitzung der Vollversammlung wurde in Übereinstimmung mit der Resolution „Vereinigung für den Frieden“ von 1950 einberufen, nach der bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor die UN-Vollversammlung handeln kann; diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt worden.

• Zusätzlich wird die Frage bereits vom Sicherheitsrat behandelt, der die „Roadmap“ übernommen hat. Die Forderung nach einer empfehlenden Meinung untergräbt die Roadmap und die Versuche eine umfassende Lösung für den israelisch-palästinensischen Streit zu finden.

Hisbollahs Triumph – Die langfristigen Folgen des Gefangenaustausches

· Israels Gegner benutzen stellvertretend Guerilla-Organisationen wie die iranischen Handlanger Hisbollah und operieren außerhalb des geltenden Kriegsrechts bei der regelmäßigen Verübung von Kriegsverbrechen wie bei unterscheidungslosen Angriffen (vorsätzlich auf Zivilisten) oder Heimtücke (Tarnung eigener Kämpfer als rechtlich geschützte Individuen wie Zivilisten). Kämpfer solcher Organisationen sind unrechtmäßige Kriegsteilnehmer, denen der Status als Kriegsgefangenen nicht zusteht und welche als Kriegsverbrecher verfolgt werden müssen.

· Indem Israel mit Handlangerorganisationen Gefangenenaustausche vornimmt, als wären sie dem Kriegsrecht folgende Staaten, wertet es den Status von unrechtmäßigen Kriegsteilnehmern wie Terroristen und Kriegsverbrechern auf. Durch diesen Austausch wird jenen gleiches Recht zugestanden wie rechtmäßigen Kriegsteilnehmern, ohne dass ihren Führern entsprechende Verpflichtungen abverlangt werden. Gleichzeitig wertet Israel den Status seiner eigenen Soldaten ab, denen von diesen Organisationen systematisch die ihnen unter den Genfer Konventionen zustehenden Rechte als Kriegsgefangene entzogen werden.

· Wenn Israel sich auf einen derart ungleichen Tauschhandel einlässt, muss die illegale Entführung israelischer Zivilisten und Soldaten sowie die Verletzung ihrer Rechte in Gefangenschaft für Israels Gegner ganz zwangsläufig als extrem profitables Unternehmen erscheinen. Da Israel zudem die Todesstrafe vermeidet und Terroristen lebend in israelischer Haft verbleiben, muss automatisch eine Situation entstehen, in der Terrororganisationen versuchen, ihre Mitglieder durch die Geiselnahme von Israelis freizupressen.

· Der gegenwärtige Status Quo von Gefangenaustauschen schädigt die israelische Fähigkeit, Terroristen abzuschrecken, erhöht die Wahrscheinlichkeit, das gefangene israelische Soldaten misshandelt oder in Gefangenschaft ermordet werden, und belohnt inhaftierte Terroristen, indem es sie vorzeitig in die Freiheit entlässt, welche neue Opfer fordern könnte. Obgleich die Rückkehr der Soldaten, unabhängig von ihrem Zustand, einen zentralen und wichtigen Wert der israelischen Gesellschaft – dass der Staat Israel sein möglichstes tun wird, um Soldaten aus feindlichen Händen zu befreien – erfüllt, so wirft der Austausch doch ernsthafte Fragen auf, welche beantwortet werden sollten, bevor ein solcher in Zukunft erneut erwogen wird.

Hisbollahs Triumph – Die langfristigen Folgen des Gefangenaustausches

· Am 29. Juni 2008 beschloss die israelische Regierung einen Gefangenenaustausch mit der libanesischen Terrororganisation Hisbollah. Teil dieses Handels ist die Rückgabe der Leichen der beiden im Vorfeld des Zweiten Libanonkrieges (2006) entführten israelischen Soldaten Ehud Goldwasser und Eldad Regev.

· Gefangenaustausche werden durch das humanitäre Völkerrecht geregelt wie in der Dritten und Vierten Genfer Konvention (1949) festgelegt. Am Ende eines Konfliktes führen die beteiligten Staaten einen Austausch der gefangenen Soldaten durch. In der Zwischenzeit wird ihnen der Status von Kriegsgefangenen verliehen, welcher ihnen adäquate Einrichtungen und Fürsorge sowie Kommunikation mit der Außenwelt zugesteht.

· Israels Gegner benutzen stellvertretend Guerilla-Organisationen wie die iranischen Handlanger Hisbollah und operieren außerhalb des geltenden Kriegsrechts bei der regelmäßigen Verübung von Kriegsverbrechen wie bei unterscheidungslosen Angriffen (vorsätzlich auf Zivilisten) oder Heimtücke (Tarnung eigener Kämpfer als rechtlich geschützte Individuen wie Zivilisten). Kämpfer solcher Organisationen sind unrechtmäßige Kriegsteilnehmer, denen der Status als Kriegsgefangenen nicht zusteht und welche als Kriegsverbrecher verfolgt werden müssen.

· Indem Israel mit Handlangerorganisationen Gefangenenaustausche vornimmt, als wären sie dem Kriegsrecht folgende Staaten, wertet es den Status von unrechtmäßigen Kriegsteilnehmern wie Terroristen und Kriegsverbrechern auf. Durch diesen Austausch wird jenen gleiches Recht zugestanden wie rechtmäßigen Kriegsteilnehmern, ohne dass ihren Führern entsprechende Verpflichtungen abverlangt werden. Gleichzeitig wertet Israel den Status seiner eigenen Soldaten ab, denen von diesen Organisationen systematisch die ihnen unter den Genfer Konventionen zustehenden Rechte als Kriegsgefangene entzogen werden.

· Wenn Israel sich auf einen derart ungleichen Tauschhandel einlässt, muss die illegale Entführung israelischer Zivilisten und Soldaten sowie die Verletzung ihrer Rechte in Gefangenschaft für Israels Gegner ganz zwangsläufig als extrem profitables Unternehmen erscheinen. Da Israel zudem die Todesstrafe vermeidet und Terroristen lebend in israelischer Haft verbleiben, muss automatisch eine Situation entstehen, in der Terrororganisationen versuchen, ihre Mitglieder durch die Geiselnahme von Israelis freizupressen.

· Der gegenwärtige Status Quo von Gefangenaustauschen schädigt die israelische Fähigkeit, Terroristen abzuschrecken, erhöht die Wahrscheinlichkeit, das gefangene israelische Soldaten misshandelt oder in Gefangenschaft ermordet werden, und belohnt inhaftierte Terroristen, indem es sie vorzeitig in die Freiheit entlässt, welche neue Opfer fordern könnte. Obgleich die Rückkehr der Soldaten, unabhängig von ihrem Zustand, einen zentralen und wichtigen Wert der israelischen Gesellschaft – dass der Staat Israel sein möglichstes tun wird, um Soldaten aus feindlichen Händen zu befreien – erfüllt, so wirft der Austausch doch ernsthafte Fragen auf, welche beantwortet werden sollten, bevor ein solcher in Zukunft erneut erwogen wird.

Erklärungen zu UN-Sicherheitsratsresolution 242 zum Nahen Osten vom 22. November 1967

Seit über 30 Jahren bildet die UN Sicherheitsratsresolution 242 den maßgebenden Bezugspunkt der gesamten arabisch-israelischen Diplomatie. Jedes bedeutende arabisch- israelische Abkommen – vom 1979 abgeschlossenen ägyptisch-israelischen Friedensvertrag über die Abkommen von Oslo – beziehen sich auf Resolution 242. In ausschlaggebendem Maße definierte Resolution 242 zum ersten Mal die internationalen Erwartungen über das Ausmaß eines zukünftigen israelischen Rückzugs von Gebieten, die die israelische Armee im Sechs-Tage-Krieg von 1967 erobert hatte. Dieser Rückzug wurde mit dem zwischen den Parteien zu erreichenden Frieden gekoppelt. Resolution 242 bildet auch die Grundlage für Israels Recht auf verteidigungsfähige Grenzen.

Resolution 242

Resolution 242

Der Sicherheitsrat, als Ausdruck seiner ständigen Besorgnis über die ernste Lage im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorium durch Krieg und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu wirken, in dem jeder Staat in der Region in Sicherheit leben kann, unter Betonung ferner, daß alle Mitgliedsstaaten durch die Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln.

Internationales Recht und Gaza: Israels Selbstverteidigungsrecht unter Beschuss

Internationales Recht autorisiert Israel zu militärische Gegenmaßnahmen in Gaza. Gilt Gaza als unabhängig und souverän, steht Israel die Gewaltanwendung im Rahmen von Selbstverteidigung zu. Entbehrt Gaza unabhängige Souveränität, ist Israel die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen nicht-internationaler Konflikte gestattet.

Das Gesetz der “Unterscheidung” beinhaltet Elemente der Absicht und des erwarteten Resultats: so lange legitime Ziele anvisiert werden, gestattet das Gesetz der Unterscheidung einen Angriff, selbst wenn es dabei zu zivilen Kollateralschäden kommt. Das Gesetz der “Verhältnismäßigkeit” beruht ebenso auf der Absicht. Plant Israel einen Militärschlag ohne die Erwartung übermäßiger Kollateralschäden, ist er vom Gesetz der “Verhältnismäßigkeit” gestattet. Bis heute haben israelische Angriffe die Gesetze der Unterscheidung und Verhältnismäßigkeit eingehalten.

Die Auferlegung von wirtschaftlichen Sanktionen gegen Gaza durch Israel ist ein völlig legales Mittel als Antwort auf palästinensische Angriffe. Da Israel durch keine rechtliche Verpflichtung gebunden ist, den Handel mit Treibstoff mit Gaza oder offene Grenzen offenzuhalten, kann es nach eigenem Ermessen Handelsprodukte zurückhalten und Grenzen schließen.

Die Untersagung von Kollektivstrafen verbietet die Auferlegung kriminalrechtlicher Strafen gegen Individuen oder Gruppen auf Grundlage der Schuld dritter Personen. Keine von Israels Aktionen beinhaltet diese Art von kriminalrechtlichen Strafen.

Es gibt keine rechtliche Grundlage, Gaza fortgesetzt als besetztes Gebiet zu bezeichnen. Die Vierte Genfer Konvention bezeichnet ein Gebiet als besetzt, wenn das Gebiet Vertragsstaat ist und die Besatzungsmacht “Regierungsfunktion” erfüllt. Weder ist Gaza Gebiet eines Vertragsstaates, noch übt Israel in dem Gebiet Regierungsfunktion aus.

Die Kämpfe in Gaza zeichnen sich durch erhebliche Kriegsverbrechen, Terrorismus bis hin zu Völkermord aus, während israelische Gegenmaßnahmen sich im Rahmen internationalen Rechts bewegen. Das internationale Recht verlangt, dass Staaten palästinensische Kriegsverbrecher und Terroristen der Gerechtigkeit überführen, Versuche des Völkermordes unterbinden und bestrafen werden, sowie die Finanzierung palästinensischer Terrorgruppen und ihrer Komplizen stoppen.

Die Menschenrechtslage von Christen in der palästinensischen Gesellschaft

Während die Augen der Welt auf den Nahen Osten gerichtet sind, wird zunehmend offenbar, dass Menschenrechtsfragen nicht soviel Aufmerksamkeit zuteil wird, solange der Friedensprozess und die daraus resultierenden Sicherheitsfragen ungeklärt bleiben. Die Stimme einer bedeutenden Minderheit – die der palästinensischen Christen – wird oft überhört.