Die Handlungsunfähigkeit der Vereinten Nationen – ein Todesstoß für das Völkerrecht

Viele der Unterzeichnerstaaten der Konvention gegen Genozid ignorieren heute, dass sie nicht nur das Recht, sondern auch die Verantwortung haben, die Anstiftung zum Völkermord zu verhindern. Der Iran hat den Kurs auf Völkermord gestellt und niemanden über seine Intentionen im Unklaren gelassen. Die internationale Gemeinschaft darf nicht auf Leichenfelder warten. Die Verpflichtungen der Völkermordkonvention müssen von den Unterzeichnerstaaten noch wachgerufen werden. Keine der Unterzeichnerstaaten hat bislang einen Beschwerde gegen Ahmadinejad im Rahmen der Konvention initiiert. Auch Länder, deren Landesrecht das Weltrechtsprinzip beinhaltet, haben bislang nicht gehandelt.