Worte töten

Worte töten
Prof. Gregory Gordon
Zusammenfassung
 
„Worten töten“, so Prof. Gregory Gordon, ehem. Justizbeamter am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda. Er beschrieb die der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, um mit dem Aufruf zum Völkermord umzugehen.
 
Prof. Gordon betonten, dass die rechtliche Definition von Völkermord Ursprünge im Prozess gegen den Nazikkriegsverbrecher Julius Streicher, Herausgeber des „Stürmers“, hatte. Das Nürnberger Gericht befand Streichers Aufrufe, die Juden zu töten, 1946 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Darauf folgte die Genozid-Konvention von 1948, in welcher Völkermord definiert wurde.
 
Gordon erwähnte ruandische Fälle, bei welchen der Aufruf und die Anstiftung direkte Vorstufen zum Mord an den Tutsi darstellten. Ein ruandischer Führer verursachte mit einer Rede ein Massaker an den Tutsi. Ein belgischer Radiosprecher forderte im RTLM-Radio mit Gewalt gegen die Tutsi vorzugehen – er bekannte sich schuldig.
 
Zu den Fragen, welche sich bei der Definition einer Anstiftung zum Völkermord stellen gehören: “Wo wurde diese Äußerung getroffen? War sie hinreichend öffentlich? War sie hinreichend direkt? Fällt sie unter das Recht auf freie Rede oder ist sie kriminelle Hetze? Wie ist der Geisteszustand der äußernden Person – gibt es eine Absicht zur Anstiftung?“
 
Prof. Gordon betonte, dass “Verursachung kein Element“ sei. Mit anderen Worten, das Resultat einer solchen Anstiftung ist kein entscheidender Faktor, ob die Person sich des Aufrufs zum Völkermord schuldig gemacht hat.
 
Bezüglich der Absicht stellte Prof. Gordon fest, dass die Person selbst die Intention haben müsse, Völkermord zu verüben. Dies ließe sich in der Regel von den Begleitumständen der Äußerungen ableiten. Die Frage der Öffentlichkeit betreffend erläuterte Prof. Gordon, dass man wissen müsse, ob die Äußerungen an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet seien.
 
Prof. Gordon betonte, dass Völkermord nie ohne Anstiftung stattfände. Es gäbe keine Notwendigkeit, nachfolgende Gewalt nachzuweisen, wesentlich sei das Potential von Gewalt. Die internationale Gemeinschaft müsse sich auf die beabsichtigte Mission dieser Konferenz konzentrieren – Völkermord zu verhindern.
 
""Prof. Gregory Gordon ist der Direktor des Center for Human Rights and Genocide Studies der University of North Dakota. Er ist Assistenzprofessor für Strafrecht, Strafverfahren, Völkerrecht und international Menschenrechte. Prof. Gordon arbeitete im Büro der Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda mit besonderem Fokus auf den Aufruf zum Völkermord in den Medien. Nach seiner Zeit in Ruanda arbeitete Gordon als Strafverfolger im US-Justizministerium und ist ein Experte für die Verfolgung von Kriegsverbrechen.