Israels Militärjustiz

Israels Militärjustiz
 
von Richter BrigGen. (a.D.) Amnon Strashnov
 
Die Terrorbekämpfung obliegt nicht nur der Verantwortung Israels, sondern der ganzen Welt. Der Terrorismus wird jedoch nicht so gewissenhaft und resolut bekämpft, wie es sein sollte. Der Terrorismus ist für jeden eine Gefahr – für Israel und die Welt – und muss uneingeschränkt bekämpft werden. Gleichzeitig ist Israel verpflichtet, die Grundrechte der örtlichen Bevölkerung im Westjordanland und im Gazastreifen zu schützen.
 
Erst kürzlich wurden zwei IDF-Soldaten vor das Militärgericht gestellt, weil sie ein 9-jähriges Kind aufgefordert hatten, eine verdächtige Tasche mit eventuell explosivem Inhalt zu kontrollieren. Auch wenn letztendlich kein Sprengstoff in der Tasche war und es zu keinem Zwischenfall kam, verstiess dieses Vorgehen der Soldaten gegen humanitäres Völkerrecht. Eine abverlangte Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung in Kriegshandlungen ist nicht erlaubt. Artikel 51 der 4. Genfer Konvention besagt: „Die geschützten Personen dürfen nicht zu irgendeiner Arbeit gezwungen werden, die sie verpflichten würde, an militärischen Operationen teilzunehmen.“ Daher leitete der Militär-Generalstaatsanwalt die strafrechtliche Verfolgung dieser Soldaten ein. Es ist die Aufgabe der Soldaten, Kriege zu führen; die Durchführung polizeilicher Aktionen oder Taschenkontrollen gehören nicht zu ihren üblichen Arbeiten. Dieser Fall verdeutlicht das israelische Dilemma, das Sicherheitsbedürfnis und die Menschenrechte der örtlichen Bevölkerung im Gleichgewicht zu halten.
 
Es gibt keine einzige Konvention, die den Terrorismus als Kriegsverbrechen definiert. Für die meisten Menschen sind Terroristen Personen ohne Uniform, die gegen die Zivilbevölkerung agieren und laut Genfer Konvention können Terroristen nicht zu „Kriegsgefangenen“ werden.
 
In England und Spanien kann jeder Bürger bei Gericht Antrag auf Haftbefehl gegen israelische Generäle oder Politiker stellen. Nach dem Gaza- und dem Zweiten Libanonkrieg konnten Generalstabschefs, bestimmte Generäle und israelische Regierungsmitglieder nicht nach Europa reisen, weil sie wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt wurden. Gleichzeitig geniessen Terroristen Bewegungsfreiheit, können überall hinreisen und werden für gewöhnlich von niemandem aufgehalten. Es scheint, als wäre die Welt aus den Fugen geraten was die Grundeinstellung zu Terroristen anbelangt.
 
Die israelische Regierung und Armee ernten oft intern Kritik für ihre Bemühungen, die Terrorismusbekämpfung im Rahmen des Völkerrechts durchzuführen. Warum sollte sich Israel bei der Bekämpfung von Terroristen an Einsatzregeln und das Völkerrecht halten, wenn Terroristen selber diese Einsatzregeln nicht einhalten?
 
Weil Israel ein zivilisiertes Land und der israelische Soldat mit einem palästinensischen Terroristen nicht gleichzusetzen ist. Wir schiessen nicht auf Zivilisten oder töten Frauen und Kinder, und wir legen auch keine Bomben in Busse.
 
Israels Richtlinien bei der Terrorismusbekämpfung
 
Folgende vier Prinzipien gelten bei der Terrorismusbekämpfung:
 
    Militärische Erforderlichkeit – Gewalt ist nur in der Form anzuwenden, die einen direkten militärischen Vorteil verschafft.
 
    Unterscheidungsprinzip – es muss zwischen Kämpfern und unschuldigen Zivilsten unterschieden werden, um deren Unversehrtheit zu gewährleisten.
 
    Menschlichkeit –Operationen, die zu unnötigem Leid führen, sind zu unterlassen.
 
    Proportionalität – es ist sicherzustellen, dass Einsätze gegen legitime Ziele nicht geschützte Personen und Ziele in einer Weise beeinträchtigen, die unverhältnismässig zum erwartenden militärischen Vorteil des Angriffs stehen.
 
Die wichtigsten Grundsätze sind das Unterscheidungsprinzip und die Proportionalität. Der erste palästinensische Aufstand (Intifada) zwischen 1987 und 1991 war im Grunde Bürgerunruhen mit Demonstrationen, Strassenblockaden und brennende Autoreifen. Palästinenser wurden angeklagt, in Administrativhaft genommen oder abgeschoben. Die heutige Terrorsituation erfordert die Durchsetzung anderer Massnahmen, darunter die gezielte Tötung.
 
Die Proportionalität zwischen der Eliminierung von Terroristen unabhängig ihres Aufenthaltsortes und der bestmöglichen Sicherheit der Zivilbevölkerung muss gegeben sein. Momentan wird beim Oberste Gerichtshof ein Fall zur Proportionalität verhandelt.
 
Israels Militärstaatsanwalt
 
Das israelische Militärjustizwesen wird vom Militärstaatsanwalt und juristischen Fachleuten geleitet, nicht von Militärkommandanten. Der Militärstaatsanwaltschaft obliegt die Gewalt, Soldaten oder Palästinenser vor Militärgerichte im Westjordanland zu bringen. Sie kann, muss aber nicht, sich mit dem Generalstabschef konsultieren und entscheidet über die Einleitung einer militärischen Strafverfolgung. In meiner Zeit als Militärstaatsanwalt während des ersten arabischen Aufstandes wurden einige Soldaten wegen Fehlverhalten vor Gericht gestellt. Auch in Kriegszeiten muss der Rechtsgrundsatz gewahrt werden. Die Zweite Intifada jedoch war kein ziviler Aufstand mehr, sondern konnte fast als Krieg angesehen werden -– ein Kampf gegen den Terrorismus. Es ging nicht um Kinder, die Steine auf Soldaten warfen oder Strassenblockaden bauten. Zwischen Oktober 2000 bis 2005 wurden mehr als 1.000 israelische Bürger getötet, Buse in die Luft gesprengt und Familien ausgelöscht. Cafés wurden zu Orten des Blutvergiessens und Zerstörung.
 
Israels Oberster Gerichtshof
 
Alle Einwohner Israels unterstehen dem israelischen Obersten Gerichtshof. Als während des Golfkrieges 1991 die Regierung Gasmasken an jüdische Siedler im Westjordanland und im Gazastreifen verteilte, appellierten Palästinenser an den Obersten Gerichtshof, der entschied, dass der israelische Staat verpflichtet sei, alle Zivilisten bestmöglich zu schützen. Wenn jüdische Städte von Scud-Raketen bedroht sind, ist die Regierung verpflichtet, Gasmasken gleichfalls an die palästinensische Bevölkerung zu verteilen.
 
Der Oberste Gerichtshof hat vier Kriterien bei der gezielten Tötung erlassen:
 
    Information zur Einstufung eines Zivilisten als potenzielles Ziel und Verifizierung der Aktivitäten des Zivilisten, der vorgeblich direkt in feindliche Aktivitäten involviert war, sind erforderlich; zuverlässige nachrichtendienstliche Informationen sind daher unerlässlich.
 
    Ein Zivilist darf nicht angegriffen werden, wenn ein weniger gefährliches Mittel angewendet werden kann, z.B. mögliche Anklageerhebung oder Administrativhaft. Diese Massnahmen sind in den von Israel aufgegebenen Gebieten nicht mehr gegeben.
 
    Nach Ausführung eines Angriffs auf einen der aktiven Terrorteilnahme verdächtigen Zivilisten muss eine sorgfältige Untersuchung eingeleitet werden, die die Zielidentifikation und die Umstände des Angriffs retroaktiv untersucht.
 
    Es muss alles unternommen werden, um den Schaden an unschuldigen Zivilisten zu minimieren. Der Schaden an unschuldigen Zivilisten oder Kollateralschäden während eines Militärschlages müssen proportional sein.
 
 
Wenn ich vor Soldaten, insbesondere Piloten, über Kollateralschäden referiere, kommt immer die Frage der Legalität auf. Das Völkerrecht verbietet keine Kollateralschäden an Zivilisten, jedoch die absichtliche Tötung von Zivilisten, und das ist genau das, was die Hamas macht, wenn sie aus dem Gazastreifen heraus auf Kibbutzim, Dörfer und Städte in Israel schiesst.
 
Eine Entscheidung des Obersten Gerichts lautet, dass gezielte Tötungen nicht im Voraus per se gegen das Völkergewohnheitsrecht verstossen, aber auch nicht per se im Einklang mit diesem stehen. Das Gesetz zur gezielten Tötung ist schriftlich niedergelegt im Völkergewohnheitsrecht und die Legalität jeder einzelnen Handlung muss angesichts dessen entschieden werden.
 
Einst wurden Personen aus der Nachbarschaft als Nachrichtenübermittler in Gebäude geschickt, in denen sich Terroristen aufhielten. Der Oberste Gerichtshof befand diese Praxis für illegal und dass sie gegen die Reglements des Völkerrechts verstosse. Gemäss Artikel 51 der 4. Genfer Konvention darf man nicht die Hilfe von Zivilisten während einer Kriegshandlung in Anspruch nehmen. Artikel 31 der 4. Genfer Konvention besagt, dass geschützte Personen nicht zu Handlungen genötigt werden dürfen und aus der Militär- oder Kriegszone ferngehalten werden müssen.
 
Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes Aharon Barak sagte: “Das ist das Schicksal der Demokratie, in deren Augen nicht alle Mittel erlaubt sind und der nicht alle Mittel offen stehen, die aber ihre Feinde benutzen. Manchmal kämpft die Demokratie mit einer Hand auf dem Rücken. Trotzdem behält die Demokratie die Oberhand, da die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung der individuellen Freiheit einen wichtigen Bestandteil ihrer Sicherheit darstellen. Am Ende des Tages stärken diese ihren Geist und ermöglichen ihr, ihre Schwierigkeiten zu überwinden.”
 
*   *   *
 
Richter BrigGen. (a.D.) Amnon Strashnov diente in verschiedenen Schlüsselpositionen in der IDF und leitete und kontrollierte Israels Militärjustizsystem. Er diente als leitender Militärstaatsanwalt, Präsident der Militärgerichte im Westjordanland und zuletzt als Oberster Militärstaatsanwalt (Chief Legal Officer) der Israel Defence Forces. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand aus der IDF in 1991, wurde BrigGen Strashnov zum Richter am Bezirksgericht Tel Aviv ernannt und trat 2002 in den Ruhestand. Dieser Jerusalem Issue Brief basiert auf seiner Präsentation am Institute for Contemporary Affairs des Jerusalem Center for Public Affairs am 10. Februar 2011.
 
Kurzfassung der Originalversion
Übersetzung: AudiaturOnline
http://www.audiatur-online.ch/2011/06/21/israels-militaerjustiz/