Israelische „Apartheid“? – Ein verleumderischer Vorwurf
Robbie Sabel
Wie auf eine Lüge reagieren? Das Dilemma
Wird eine Verleumdung publiziert stehen die davon Betroffenen – Individuen wie Gesellschaften – immer vor einem Dilemma. Ignoriert man sie, so läuft man Gefahr, dass es als Geständnis – oder zumindest als ein Teilgeständnis – interpretiert wird. Gleichzeitig überlässt man so der Lüge den Spielraum, sich ungehindert auszubreiten. Darauf zu reagieren bringt den Bezichtigten in die ärgerliche Position, seine Unschuld beweisen zu müssen und sich auf einen Dialog über den Sachverhalt einzulassen – einen Dialog, in dessen Wesen es liegen kann, dass die Verleumdung weiter um sich greift.
Die israelische Präsenz in den Territorien – immer noch Besatzung?
Avinoam Sharon
· Wenn nationale Streitkräfte ein Territorium jenseits der eigenen Landesgrenzen kontrollieren denkt man schnell an „Besatzung“. Doch nicht bei allen Situationen, die wir für „Besatzung“ halten, handelt es sich tatsächlich um eine solche im engen Rahmen des Begriffs, wie ihn das Völkerrecht definiert. Nicht jede als „Besatzung“ bezeichnete Situation fällt unter das Regime des Völkerrechts, das Besatzung regelt und den Besatzungskräften Verpflichtungen auferlegt.
Die Verantwortlichkeit der Hamas nach dem humanitären Völkerrecht
Hintergrundpapier für die JCPA-Konferenz im Juni 2009
Sigall Horovitz*
Einführung
Das Kriegsvölkerrecht hat sich historisch in zwei verschiedenen normativen Rahmen entwickelt. Das ius ad bellum („Recht zum Kriege“) betrifft die Legalität des Kriegführens und findet seinen Ausdruck in der UN-Charta und dem Völkergewohnheitsrecht. Das ius in bello („Recht im Kriege“) hingegen regelt die Art der Kampfhandlungen, wenn die kriegführenden Parteien bereits in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
**Die Verantwortlichkeit der Hamas nach dem humanitären Völkerrecht
Hintergrundpapier für die JCPA-Konferenz im Juni 2009
Sigall Horovitz*
Einführung
Das Kriegsvölkerrecht hat sich historisch in zwei verschiedenen normativen Rahmen entwickelt. Das ius ad bellum („Recht zum Kriege“) betrifft die Legalität des Kriegführens und findet seinen Ausdruck in der UN-Charta und dem Völkergewohnheitsrecht. Das ius in bello („Recht im Kriege“) hingegen regelt die Art der Kampfhandlungen, wenn die kriegführenden Parteien bereits in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
Israelische Siedlungen und amerikanische Politik
Dore Gold
· Die harte und konfrontative Rhetorik der Obama-Administration wirft eine ganze Reihe spezifischer Fragen auf: Verletzen die israelischen Siedlungen das Völkerrecht? Stellen die Siedlungen einen Bruch von Vereinbarungen und ein Hindernis für den Frieden dar? Sieht die amerikanische Regierung einen vollständigen Rückzug Israels zu den Linien von 1967 vor oder akzeptiert sie, dass Israel einen Teil der Gebiete für verteidigungsfähige Grenzen benötigt?
· Für viele Beobachter kommt überraschend, dass die Siedlungspolitik nicht als Bruch des Osloer Abkommens von 1993 oder ihm folgender Vereinbarungen zu seiner Umsetzung bezeichnet wird.
Israelische Siedlungen und amerikanische Politik
Dore Gold
· Die harte und konfrontative Rhetorik der Obama-Administration wirft eine ganze Reihe spezifischer Fragen auf: Verletzen die israelischen Siedlungen das Völkerrecht? Stellen die Siedlungen einen Bruch von Vereinbarungen und ein Hindernis für den Frieden dar? Sieht die amerikanische Regierung einen vollständigen Rückzug Israels zu den Linien von 1967 vor oder akzeptiert sie, dass Israel einen Teil der Gebiete für verteidigungsfähige Grenzen benötigt?
· Für viele Beobachter kommt überraschend, dass die Siedlungspolitik nicht als Bruch des Osloer Abkommens von 1993 oder ihm folgender Vereinbarungen zu seiner Umsetzung bezeichnet wird.
Konferenzankündigung
Jerusalem Center for Public Affairs, Konrad Adenauer Stiftung und Legacy Heritage Fund
präsentieren:
Hamas, der Gaza-Krieg und völkerrechtliche Verantwortung
Donnerstag, 18. Juni 2009, David Citadel Hotel, 7 King David St., Jerusalem
Schon lange vor dem Gaza-Krieg im Dezember 2008/Januar 2009 wie auch während des Krieges hat die Hamas unterschiedslos die Zivilbevölkerung angegriffen. So missbrauchte sie massiv Zivilisten und medizinisches Personal als menschliche Schutzschilde, positionierte Kämpfer und Munition in Moscheen und Krankenhäusern und griff humanitäre Hilfslieferungen an die Bevölkerung Gazas an.
Greift Israel in Gaza zu „unverhältnismäßiger Gewalt“?
JCPA-Präsident Dr. Dore Gold erläutert die Lage in Gaza und den Begriff der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf das Völkerrecht
**Dr. Dore Gold zur “humanitären Krise in Gaza”
. Dore Gold über die humanitäre Krise in Gaza und die Hamas-Politik der zivilen Schutzschilde Dr. Dore Gold: Ein israelischer Sieg – wichtig für den Westen
JCPA-Präsident und ehem. UN-Botschafter Israels Dr. Dore Gold Interview, Sky News 6.
Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht
Justus Reid Weiner und Avi Bell
· Das Gesetz der Unterscheidung verlangt von allen Kriegsparteien, dass sie ihre Angriffe auf legitime Ziele ausrichten. Vorsätzlich gegen Zivilisten gerichtete Angriffe stellen ein Kriegsverbrechen dar. Aus dem Gesetz der Unterscheidung folgt, dass nicht entsprechend zielfähige Waffen verboten sind. Die von den Palästinensern verwendeten Raketen können nicht auf ausgewählte Ziele gerichtet werden und werden auf städtische Gebiete abgefeuert.
Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht
Justus Reid Weiner und Avi Bell
· Das Gesetz der Unterscheidung verlangt von allen Kriegsparteien, dass sie ihre Angriffe auf legitime Ziele ausrichten. Vorsätzlich gegen Zivilisten gerichtete Angriffe stellen ein Kriegsverbrechen dar. Aus dem Gesetz der Unterscheidung folgt, dass nicht entsprechend zielfähige Waffen verboten sind. Die von den Palästinensern verwendeten Raketen können nicht auf ausgewählte Ziele gerichtet werden und werden auf städtische Gebiete abgefeuert.