Überweisung des iranischen Präsidenten Ahmedinejad zur Anklage der “Anstiftung zum Völkermord”

Überweisung des iranischen Präsidenten Ahmedinejad zur Anklage der “Anstiftung zum Völkermord”

Botschafter Meir Rosenne
Prof. Elie Wiesel
Botschafter Dore Gold
Irit Kohn
Botschafter Eytan Bentsur
M.K. Dan Naveh

Hauptautor: Justus Reid Weiner, Esq.


Der Präsident der Islamischen Republik Iran Mahmoud Ahmadinejad hat die Zerstörung Israels zu seiner erklärten Politik gemacht. Ahmadinejads Ankündigung, Israel müsse “von der Landkarte verschwinden”, verursachte 2005 weit verbreitete internationale Proteste. Allerdings war diese Erklärung kein isoliertes Ereignis, sondern die erste von vielen dieser Art in dem vergangenen Jahr. Tatsächlich scheint es gerechtfertigt, die Vernichtung Israels als Irans erstes außenpolitisches Ziel zu betrachten, durchgesetzt durch die Aufrüstung von Hisbollah und Hamas, das Vorantreiben von Irans aggressivem Nuklearwaffenprogramm und dem Ausbau seines Langstreckenraketenprogramms, dessen nuklear bestückbaren Raketen jeden Ort in Israel oder Europa erreichen können.

Die Erklärungen des iranischen Präsidenten sind nicht nur alarmierend und beunruhigend. Sie bedeuten auch eine unmittelbare und öffentliche Anreizung zum Begehen eines Völkermords – ein schwerer Bruch internationalen Rechts. Solch eine Anstiftung erinnert an historische Beispiele von Genozid, wie er zum Beispiel in Ruanda stattfand. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass, während in Ruanda die Hutus mit schlichtesten Waffen wie Macheten bewaffnet waren, Iran, sollte die internationale Gemeinschaft es nicht verhindern, bald Nuklearwaffen erwerben wird. Damit erhöht sich das Risiko eines sofortigen Genozids, welcher weder Zeit noch Möglichkeit für Verteidigungsmaßnahmen lässt.

Es ist wesentlich, zwischen der Freiheit, eine Regierung zu kritisieren, und dem Aufruf zum Völkermord zu unterscheiden. Die verschiedensten politischen Führer haben offen gegnerische Regierungen verdammt und dabei Beiworte wie das „schurkische/kubanische/korrupte/nordkoreanische/skrupellose Regime“ benutzt.  Derart verbales Trommelfeuer stellt jedoch keine existentielle Bedrohung für die Menschen auf der Straße dar. Ahmadinejads rücksichtslose antisemitische Tiraden, dass die Juden „ein sehr schmutziges Volk“ und „blutdürstige Barbaren“ seien, dass die Juden „der menschlichen Rasse den schlimmsten Schaden zugefügt“ hätten, dass sie wissen sollten, dass sie sich ihren „letzten Tagen“ nähern würden, und „wie der Imam gesagt hat: Israel muss von der Landkarte verschwinden“, sollten jedoch alle Alarmglocken klingen lassen. Bis jetzt wurde Ahmedinejads Drohungen mit Einverständnis, Gleichgültigkeit und Untätigkeit begegnet. Diese apokalyptischen Äußerungen sind jedoch nicht einfach Rhetorik. Ahmedinejads Erklärung, dass der Holocaust ein „Märchen“ gewesen sei, und seine Unterstützung für Hamas und Hisbollah untermauern die Radikalität seiner Absichten, die nur durch einen weiteren Völkermord verwirklicht werden können.

In allen früheren Fällen von Genozid kam die Reaktion der internationalen Gemeinschaft zu spät und war zu wenig. Wie Kofi Annan zum zehnten Jahrestag des Völkermords in Ruanda klagte:

Wir dürfen nie vergessen, dass wir kollektiv dabei versagten, die mindestens 800,000 wehrlosen Männer, Frauen und Kinder zu schützen, welche in Ruanda vor zehn Jahren umkamen. Solche Verbrechen können nicht ungeschehen gemacht werden. Solch ein Versagen kann nicht wieder gut gemacht werden. Die Toten können nicht wieder lebendig gemacht werden. Was können wir also tun?

Als Antwort auf Annans nüchterne Frage sollte die internationale Gemeinschaft auf Frühwarnzeichen von Völkermord achten und handeln, um ihn zu verhindern. Verschiedene Mechanismen der Genozidprävention sind im internationalen Recht sowie in der nationalen Gesetzgebung einer Reihe von Staaten verfügbar. Diese können angewandt werden, um die Realisierung von Ahmedinejads Ziel zu verhindern. Eine der wesentlichen Rechtsquellen ist die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, welche am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Diese Konvention ist einer der am weitesten akzeptierten Verträge im Bereich internationalen Rechts, ratifiziert von 138 Staaten, einschließlich Irans.

Die Völkermordskonvention definiert das Verbrechen des Genozids und legt fest, welche Handlungen im Bezug auf Völkermord strafbar sind. Eine dieser Handlung ist die Anstiftung zum Völkermord. Als die Verfasser dies als Verbrechen einschlossen, beabsichtigten sie, ein unvollendetes Verbrechen als  eigenständige Verletzung internationalen Rechts zu definieren – ein Verbrechen ohne vollständige Verwirklichung eines Unrechtstatbestandes. Folglich muss der Kläger im Falle der Anstiftung nicht nachweisen, dass Völkermord verübt wurde. Es ist ausreichend zu beweisen, dass Anstiftung zum Völkermord stattgefunden hat.

Entsprechend einer Analyse der Völkermordskonvention und der relevanten Rechtssprechung ist es unbestreitbar, dass Ahmadinejad verantwortlich und beteiligt ist an unmittelbarer und öffentlicher Anreizung zur Begehung eines Völkermords. Die Aufgabe besteht nun darin, diese drohende Katastrophe abzuwenden. Tragischerweise beweist die Geschichte, dass die internationale Gemeinschaft stets ein Handeln solange verzögerte, bis Tausende oder gar Millionen getötet worden waren. Dieses beschämende Zeugnis muss und kann verbessert werden, wenn die existierenden internationalen und/oder nationalen Gesetze angewendet werden.

An dieser Stelle soll ein weitgreifender Beitrag dafür geleistet werden, dass die Welt die verfügbaren Rechtsmittel nicht nur einsetzt, um Völkermord zu bekämpfen, sondern auch, um ihn zu verhindern. Das Verbrechen der Anstiftung ist materiell nicht vergleichbar mit der eigentlichen Ermordung, Vertreibung und Vergewaltigung von Sudanesen oder ihren Vorgängern in Kambodscha oder anderswo. Nichtsdestotrotz haben die Verfasser der Völkermordskonvention und des Rom-Statuts unvollendete Verbrechen wie Anstiftung eingeschlossen, so dass eine Person wie Ahmadinejad – welcher seine Absichten in präzedenzlosem Ausmaß weltweit öffentlich verbreiten lässt – gestoppt werden kann.

Diese Arbeitsgruppe versucht, öffentliches, rechtliches und diplomatisches Handeln anzuregen im Bezug auf die iranischen Verletzungen der UN-Mitgliedschaftsbedingungen und die zentrale Rolle des iranischen Präsidenten bei der Anstiftung zum Völkermord. Sollte die Welt aufwachen und ihre Gesetze durchsetzen, wird Völkermord in Zukunft anders behandelt werden, oder vielleicht nie mehr stattfinden.