Von „Besetzten Gebieten“ zu „Umstrittenen Gebieten“

Der „Besatzung“-Vorwurf/Die Terminologie territorialer Konflikte/ Fehlen ursprünglich anerkannter Souveränität/Aggression vs. Selbstverteidigung/Israelische Rechte in den Gebieten/Nach Oslo: Können die Gebiete als „besetzt“ charakterisiert werden?

Der „Besatzungs“-Vorwurf

Das Herzstück der gegen Israel gerichteten palästinensischen Diplomatie ist die wiederholte Behauptung, dass die Palästinenser des Westjordanlandes sowie des Gazastreifens der „Besatzung“ Widerstand leisten würden. In einem kürzlichen Interview bei CNNs Larry King Weekend sprach Hanan Ashrawi die Hoffnung aus, dass der „War on Terror“ der Vereinigten Staaten zu neuen diplomatischen Initiativen die „Wurzeln“ betreffend führen würde. Sie identifizierte im Folgenden „die Besatzung, welche schon viel zu lange anhalte,“ als eine der Ursachen des Terrorismus.[1] Mit anderen Worten, verursacht laut Ashrawi die Besatzung die Gewalt der Intifada.

Mustafa Barghouti, Präsident des Palästinensischen Komittees für Medizinische Hilfe und ebenfalls häufiger Gast bei CNN, bestätigte ähnlich, dass „die Wurzel des Problems … die israelische Besatzung“ sei.[2] Marwan Barghouti, Vorsitzender von Arafats Fatah-PLO Fraktion im Westjordanland setzte diese Argumentation fort mit einem Artikel in der Washington Post, welcher fragte: „Want Security? End the Occupation.“ Dies ist heute das am meisten verbreitete Argument palästinensischer Sprechern geworden, welche mit einem wachsenden internationalen Konsens gegen Terror als politisches Mittel konfrontiert werden.

Diese Wortwahl und Logik prägen ebenso die diplomatischen Auseinandersetzung in den Vereinten Nationen. Ein palästinensischer Resolutionsentwurf vom August 2001 für den UN Sicherheitsrat wiederholte die üblichen palästinensischen Bezeichnungen für Westjordanland und den Gazastreifen als „besetzte palästinensische Gebiete.“ Verweise auf Israels „ausländische Besatzung“ tauchten auch in der Abschlusserklärung der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban auf. Der lybische Botschafter bei den Vereinten Nationen wiederholte im Namen des Ausschusses der Arabischen Gruppe am 1. Oktober 2001, was palästinensische Sprecher auf den Fernsehsendern bereits sagten: „Die Arabische Gruppe betont ihre Entschlossenheit, jedem Versuch zu begegnen, der Widerstand gegen Besatzung als terroristischen Akt klassifiziert.“[3]

Diese wiederholten Verweise auf „Besatzung“ oder „besetzte palästinensische Gebiete“ dienen drei klaren Zielen. Erstens erhoffen sich palästinensische Sprecher einen politischen Kontext zu schaffen, um die palästinensische Anwendung von Gewalt und Terrorismus in der gegenwärtigen Intifada zu erklären und zu rechtfertigen. Zweitens eröffnet die palästinensische Forderung nach einem Ende der Besatzung keinen Raum für territoriale Kompromisse, wie sie die tatsächliche Sprache der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates vorschlägt (siehe unten).

Drittens verneint der Begriff „besetzte palästinensische Gebiete“ jeden israelischen Anspruch auf das Land. Würde die neutralere Spachregelung „umstrittene Gebiete“ benutzt werden, dann wären Palästinenser und Israelis gleichberechtigt auf einer Ebene. Zusätzlich wird durch die Darstellung Israels als „ausländische Besatzer“ die palästinensische Absicht unterstützt, die historische Bindung der Juden an Israel zu delegitimieren. Dies ist das zentrale Anliegen der palästinensischen Diplomatie seit dem Scheitern des Gipfels in Camp David 2000 geworden, ganz besonders aber seit der UN-Konferenz in Durban 2001. Tatsächlich versuchte dort die Delegitimierungskampagne gegen Israel die Sprache von der „Besatzung“ auszunutzen, um Erinnerungen an die Nazi-Besatzung in Europa während des Zweiten Weltkrieges wachzurufen und sie an israelische Praktiken im Westjordanland und dem Gazastreifen zu knüpfen.[4]

Die Terminologie territorialer Konflikte
Die politisch-aufgeladenen Begriffe „besetzte Gebiete“ oder „Besatzung“ scheinen nur für Israel Anwendung zu finden und werden so gut wie nie gebraucht, wenn andere territoriale Streitigkeiten diskutiert werden, besonders nicht von dritten Parteien. Das U.S. State Department bezeichnet z.B. Kashmir als „umstrittene Gebiete.“[5] Ebenso verweist das State Department in seinem Country Reports on Human Rights Practices auf den Teil von Aserbaidschan, der von einheimischen armenischen Separatisten als unabhängige Republik gefordert wird, als „das umstrittene Gebiet von Nagorno-Karabach.“[6]

Trotz des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs von 1975, aus dem hervorgeht, dass die Westsahara nicht unter marokkanische Souveränität fällt, ist es nicht allgemein üblich, den marokkanischen Einfall in die ehemalige spanische Kolonie als Akt der „Besatzung“ zu bezeichnen. Bei einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im März 2001 wurde die Golfinsel Zubara, beansprucht von sowohl Katar als auch Bahrain, als „umstrittenes Territorium“ beschrieben, bis sie schließlich Katar zugesprochen wurde.[7]

Natürlich hat jede dieser Situationen ihre eigene Geschichte, doch in einer ganzen Reihe von anderen territorialen Streitigkeiten von Nordzypern über die Kurilen bis zu Abu Musa im Persischen Golf, welche alle ein gewisses Maß an bewaffneten Auseinandersetzung mit sich brachten, ist die Verwendung des Begriffs „besetzte Gebiete“ nicht allgemein Teil des internationalen Diskurses.[8]

Folglich erscheinen die Fälle Westjordanland und Gazastreifen als besondere Ausnahmen in der jüngeren Geschichte, da in vielen anderen territorialen Streitigkeiten seit dem Zweiten Weltkrieg, in denen das fragliche Land zuvor unter der Souveränität eines anderen Staates war, der Begriff „besetztes Gebiet“ nicht verwendet wurde für Territorium, welches als Resultat eines bewaffneten Konfliktes unter militärische Kontrolle der anderen Seite gelangte.

Fehlen ursprünglich anerkannter Souveränität
Israels Präsenz im Westjordanland und dem Gazastreifen ist das Resultat des Sechstagekrieges von 1967. Israelische Rechtsexperten haben traditionell Versuchen widerstanden,diese Gebiet als „besetzt“ bzw. als unter die wesentlichen internationale Verträgen militärische Besatzung fallend zu definieren. Der ehemalige Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes Meir Shamgar schrieb in den 70er Jahren, dass es de jure keine Anwendbarkeit der Vierten Genfer Konvention von 1949 über besetzte Gebiete im Hinblick auf Westjordanland und Gazastreifen gäbe, da die Konvention auf der Annahme beruhe, „dass es dort einen Souverän gegeben habe, der enteignet wurde, und dass dieser ein legitimer Souverän gewesen sei.“

Tatsächlich waren vor 1967 das Westjordanland von Jordanien und der Gazastreifen von Ägypten besetzt. Ihre Präsenz dort war das Resultat ihrer illegalen Invasion 1948 unter Missachtung des UN-Sicherheitsrates. Jordaniens Annexion des Westjordanlandes 1950 wurde nur von Großbritannien (mit Ausnahme der Annexion Jerusalems) und von Pakistan anerkannt, hingegen zurückgewiesen von der breiten Mehrheit der internationalen Gemeinschaft, inklusive der arabischen Staaten.

Auf Drängen Jordaniens wurde die Waffenstillstandslinie von 1949, welche die israelisch-jordanische Grenzlinie bis 1967 bildete, international nicht als Grenze anerkannt, sondern nur als Linie, welche zwei Armeen voneinander trennte. Das Waffenstillstandsabkommen sah ausdrücklich vor: „keine Bestimmung dieses Abkommens soll in irgendeiner Form die Rechte, Ansprüche und Positionen der beteiligten Parteien in einer friedlichen Regelung der Palästina-Fragen vorwegnehmen, da die Bestimmungen ausschließlich von militärischen Gesichtspunkten diktiert wurden“ (zusätzliche Hervorhebung) (Artikel II.2).

Wie weiter oben betont, wurde in vielen anderen Fällen der jüngeren Geschichte, in denen anerkannte internationale Grenzen in bewaffneten Konflikten überschritten und souveränes Territorium erobert wurde, der Begriff „Besatzung“ nicht verwendet – nicht einmal in klaren Fällen von Aggression. Dennoch ist bei der Frage von Westjordanland und Gaza, wo zuvor keine international anerkannte souveräne Kontrolle existierte, die Stigmatisierung Israels als „Besatzer“ gebräuchlich geworden.

Aggression vs. Selbstverteidigung

Experten internationalen Rechts unterscheiden im Allgemeinen zwischen Situationen von „aggressiver Eroberung“ und territorialen Streitigkeiten, welche nach einem Verteidigungskrieg entstehen. Der frühere Rechtsberater des State Departments Stephen Schwebel, welcher später dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorsaß, schrieb 1970 angesichts des israelischen Falls: „Hat der vorhergehende Gebietshalter das Territorium unrechtmäßig angeeignet, dann hat der Staat, welcher im Folgenden das Territorium in einem rechtmäßigem Akt der Selbstverteidigung nimmt, gegenüber dem vorhergehenden Halter, einen grössern Anspruch.“[9]

An dieser Stelle ist die historische Reihenfolge der Ereignisse am 5. Juni 1967 entscheidend, denn Israel drang erst dann in das Westjordanland ein nach wiederholtem jordanischem Artilleriefeuer und Bodenbewegungen über die vorherige Waffenstillstandslinie. Jordanische Angriffe begannen um 10:00; eine israelische Warnung wurde Jordanien um 11:00 durch die UN zugesandt; jordanische Angriffe hielten nichtsdestotrotz an, so dass die israelische Militäraktion erst um 12:45 begann. Zusätzlich hatten irakische Truppen jordanisches Territorium durchquert und standen bereit, in das Westjordanland einzufallen. Unter solchen Bedingungen verloren die vorläufigen Waffenstillstandslinien von 1949 in dem Augenblick ihren Wert, als die jordanischen Truppen den Waffenstillstand brachen und angriffen. Israel übernahm die Kontrolle des Westjordanlandes folglich als Resultat eines Verteidigungskrieges.

Der Begriff „Besatzung“ erlaubt palästinensischen Sprechern, die Geschichte zu verzerren. Indem sie wiederholt auf die „Besatzung“ verweisen, gelingt es ihnen, die Kausalität des Konfliktes umzukehren, ganz besonders vor einem westlichen Publikum. Folglich erscheinen die gegenwärtigen territorialen Streitigkeiten als Resultat einer angeblichen israelischen Entscheidung „zu besetzen“, statt als das Ergebnis eines Krieges, welcher Israel durch eine Koalition arabischer Staaten 1967 aufgezwungen wurde.

Israelische Rechte in den Territorien
Laut UN Sicherheitsratsresolution 242 vom 22. November 1967, welche Basis der Madrid-Konferenz 1991 und der Prinzipienerklärung 1993 war, wird von Israel nur erwartet, sich „aus Gebieten“ zurückzuziehen hin zu „sicheren und anerkannten Grenzen“, und nicht von „den Gebieten“ oder „allen Gebieten“, welche im Sechstagekrieg erobert wurden. Diese sorgsame Sprachregelung war das Resultat monatelanger und schmerzhafter Diplomatie. Beispielsweise versuchte die Sowjetunion das Wort „alle“ vor das Wort „Gebiete“ in den britischen Entwurf einzubringen für Resolution 242. Lord Caradon, der britische UN-Botschafter, verhinderte dies.[10] Da die Sowjets versuchten, die Forderung nach vollständigem Rückzug einzubringen und dabei scheiterten, gibt es keine Unklarheit über die Bedeutung der Rückzugsklausel in Resolution 242, welche einstimmig vom UN-Sicherheitsrat angenommen wurde.

Der UN-Sicherheitsrat erkannte folglich an, dass Israel einen Teil dieser Gebiete für neue verteidigungsfähige Grenzen beanspruchen durfte. Der britische Außenminister von 1967, George Brown, betonte drei Jahre später, die Bedeutung von Resolution 242 sei, „dass Israel sich nicht von all den Gebieten zurückziehen werde.“[11] Zusammen mit UN-Sicherheitsratsresolution 338, heißt das, dass nur Verhandlungen bestimmen konnte, welcher Teil dieser Gebiete schließlich „israelisches Territorium“ werden, und welcher von Israels arabischem Gegenstück einbehalten werden würde.

Tatsächlich war die letzte international rechtliche Aufteilung der Gebieten, welche heute das Westjordanland und der Gazastreifen mit umfassen 1922 das Palästina-Mandat des Völkerbundes. Dabei wurden jüdische nationale Rechte für das ganze Mandatsgebiet anerkannt: „Die historische Bindung des jüdischen Volkes an Palästina und die Gründe für die Wiedererrichtung einer nationalen Heimstätte in diesem Land erhält Anerkennung.“ Die Mitglieder des Völkerbundes schufen diese Rechte nicht etwa, sondern erkannten ein zuvor existierendes Recht an, ausgedrückt in dem 2000-jährigem Streben des jüdischen Volkes nach der alten Heimat.

Darüberhinaus wurden Israels Rechte auch durch Artikel 80 der Charter der Vereinten Nationen geschützt, trotz der Auflösung des Völkerbundes 1946. Artikel 80 legte fest, dass nichts in der UN-Charter so ausgelegt werden sollte, „als ändere es unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Staaten oder Völkern oder in Kraft befindliche internationale Übereinkünfte.“ Resolution 181 der UN-Vollversammlung vom November 1947 – der Teilungsplan – welcher eine nicht bindende Empfehlung darstellte, tastete diese Rechte nicht an. Sie wurde von den Palästinensern und den arabischen Staaten zurückgewiesen.

Augrund dieser fundamentalen Quellen internationaler Rechts besitzt Israel Ansprüche bezüglich des Westjordanlandes und des Gazastreifens, welche offensichtlich von jenen internationalen Beobachtern ignoriert werden, welche immer wieder den Begriff „besetzte Gebiete“ wiederholen, ohne sich der israelischen Rechte bewusst zu sein. Selbst wenn Israel nichts weiter tun würde, außer „sichere Grenzen“ zu suchen, welche einen Teil des Westjordanlandes und des Gazastreifens beinhalten – es besteht ein gewaltige Unterschied zwischen einer Situation, in der Israel als „ausländischer Besatzer“ der internationalen Gemeinschaft gegenübersteht, und jener, in der Israel starke historische Rechte auf ein Gebiet hat und diese Ansprüche von den wesentlichen Körperschaften, die internationales Recht im vergangenen Jahrhundert bedingten, anerkannt wurden.

Nach Oslo: Können die Gebiete als „besetzt“ arakterisiert werden?

In den achtziger Jahren versuchte der Rechtsberater von Präsident Carters State Department, Herbert Hansell, die Diskussion über Besatzung vom Land hin zu den Palästinensern, die dort leben, zu verlagern. Er entschied, dass die Vierte Genfer Konvention vom 1949 über militärische Besatzung für das Westjordanland und Gaza zuträfe, da ihr vornehmlicher Zweck sei, „die zivile Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu schützen.“[12] Hansells rechtliche Analyse wurde von der Reagan- und der Bush-Regierung fallengelassen; nichtsdestotrotz gelang es ihm, den Fokus von Gebieten auf die Bevölkerung zu verschieben. Doch auch hier passen die Standarddefinitionen darüber, was eine unter Besatzung lebende Bevölkerung sei, nicht leicht hinein, vor allem nicht seit der Inkraftsetzung des Osloer Abkommens von 1993.

Durch Oslo gab Israel eine bestimmte Macht von seiner Militärherrschaft in Westjordanland und Gaza and die Palästinensischen Autonomiebehörde ab. Bereits 1994 schlussfolgerte der Rechtsberater des Internationalen Roten Kreuzes, Dr. Hans-Peter Gasser, dass seine Organisation keinen Grund mehr habe, ein israelisches Einhalten der Vierten Genfer Konvention im Gazastreifen und dem Jericho-Gebiet zu überwachen, da die Konvention mit der Etablierung einer palästinensischen Regierung in diesen Gebieten nicht mehr zutreffe.[13]

Mit dem Abschluss des Oslo II Übergangsabkommens vom September 1995, welche palästinensische Regierungsgewalt auf den Rest der Städte im Westjordanland ausdehnte erklärte der israelische Außenminister Shimon Peres: „sobald das Abkommen durchgesetzt ist, werden Palästinenser nicht mehr unter unserer Herrschaft leben. Sie werden Selbstverwaltung erhalten und wir werden zu unserem Erbe zurückkehren.“[14]

Seitdem hat sich die Anzahl der Palästinenser, die im Westjordanland und im Gazastreifen unter palästinensischer Rechtsprechung leben, auf 98% erhöht.[15] Israel hat 40 Bereiche der zivilen Verwaltung, sowie die Verantwortung für Sicherheit und öffentliche Ordnung der Palästinensischen Autonomiebehörde übertragen, während es die Hoheit über seine äußere Sicherheit und die Sicherheit seiner Bewohner bewahrte.

Die Vierte Genfer Konvention von 1949 verfügt in Artikel 6, dass die Besatzungsmacht nur insofern an ihre Bestimmungen gebunden ist, „soweit sie die Funktionen einer Regierung in dem in Frage stehenden Gebiet ausübt.“ Auch nach dem früheren Haager Abkommen von 1907 kann ein Gebiet nur dann als besetzt gelten, wenn es unter der effektiven Kontrolle der Besatzer steht. Folglich machen gemäß dieser internationalen Vereinbarungen über militärische Besatzung Israels Machtübertragungen an die Palästinensische Autonomiebehörde nach Oslo es schwer, das Westjordanland sowie Gaza als besetzte Gebiete zu bezeichnen.

Israel wurde dazu gezwungen, seine verbleibende Macht in den letzten Monaten als Antwort auf die zunehmende Eskalation von Gewalt und die bewaffneten Angriffen, welche von der Palästinensischen Autonomiebehörde initiiert wurde, auszuüben.[16] Jede gegenwärtige Zunahme israelischer Defensiveinsätze im Gebiet palästinenischer Städte ist folglich die direkte Konsequenz einer palästinensischen Entscheidung, eine militärische Konfrontation mit Israel zu eskalieren, und kein Ausdruck einer fortgesetzten israelischen Besatzung, wie die Palästinenser behaupten. Sollte die palästinensische Führung die strategische Entscheidung treffen, der gegenwärtigen Gewaltwelle ein Ende zu bereiten, dann bestünde kein weiterer Grund, warum die israelische Militärpräsenz im Westjordanland und Gaza nicht zu ihrem Ausmaß vor September 2000 zurückkehren sollte, von der die Palästinenser nur minimal betroffen waren.

Obwohl es nur den politischen Absichten einer Seite in dem Konflikt dienlich sein kann, die Gebiete als „palästinensisch“ zu bezeichnen, nimmt es doch das Resultat zukünftiger territorialer Verhandlungen, welche von der UN-Sicherheitsratsresolution 242 vorgesehen wurden, vorweg. Es stellt ebenfalls ein völliges Verneinen von Israels fundamentalen Rechten dar. Darüberhinaus ist ein Verweis auf „Widerstand gegen die Besatzung“ lediglich ein Trick, der von palästinensischen und arabischen Sprechern vorgetragen wird, um die fortgesetzte terroristische Kampagne gegen Israel zu rechtfertigen, trotz eines neuen globalen Konsenses gegen Terrorismus, welcher sich seit dem 11. September 2001 gebildet hat.

Es wäre weit treffender, das Westjordanland und den Gazastreifen als „umstrittene Gebiete“ zu bezeichnen, auf welche sowohl Israelis als auch Palästinenser Ansprüche haben. Oder, wie die amerikanische UN-Botschafterien Madeleine Albright im März 1994 sagte: „Wir unterstützen es einfach nicht, dass die im Krieg von 1967 von Israel besetzten Gebiete als besetzte palästinensische Gebiete bezeichnet werden.“

[1] CNN Larry King Weekend, „America Recovers: Can the Fight Against Terrorism be Won?,“ November 10, 2001 (CNN.com/transcripts).

[2] Mustafa Barghouti, „Occupation is the Problem,“ Al-Ahram Weekly Outline, 6.-12. December 2001.

[3]Anne F. Bayefsky, „Terrorism and Racism: The Aftermath of Durban,“Jerusalem Viewpoints, no. 468, 16. Dezember 2001.

[4] Siehe Bayefsky, a.a.O., US- und europäische Politiker benutzen den Begriff „Besatzung“ aus Sorge um die humanitären Bedürfnisse, ohne sich mit den politischen Absichten der PLO in Durban oder in der UN zu identifizieren.

[5]U.S. Department of State, Consular Information Sheet: India (http://travel.state.gov/india.html) 23. November 2001.

[6]1999 Country Reports on Human Rights Practices: Azerbaijan, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, U.S. Department of State, 25. Februar 2000.

[7] Case Concerning Maritime Delimitation and Territorial Questions between Qatar and Bahrain, 15. März 2001, Judgment on the Merits, International Court of Justice, 16. März 2000, Paragraph 100.

[8] Das japanische Außenministerium benutzt nicht die Formulierung des „Beendens der russischen Besatzung der Kurilen“, sondern die vom Lösen der „nördlichen Territorialfrage.“ (www.mofa.go.jp/region/europe/russia/territory). Die U.S. Department of State „Background Notes“ beschreiben die Türkische Republik Nordzypern als der Insel „Northern part [which is] under an autonomous Turkish-Cypriot administration supported by the presence of Turkish troops“, nicht als unter türkischer Besatzung.

[9] Stephen Schwebel, „What Weight to Conquest,“ American Journal of International Law, 64 (1970): 345-347.

[10] Vernon Turner, „The Intent of UNSC 242 – The View of Regional Actors,“ in UN Security Council Resolution 242: The Building Block of Peacemaking (Washington: Washington Institute for Near East Policy, 1993), 27.

[11] Meir Rosenne, „Legal Interpretations of UNSC242“, in UN Security Council Resolution 242: The Building Block of Peacemaking, a.a.O., 31.

[12] Während der Carter-Administration führte Hansells Unterscheidung zum ersten Mal zu einer amerikanischen Bestimmung der israelischen Siedlungsaktivitäten als illegal, da es zum ersten Mal dem Wortlaut von Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention entgegenlief, welcher besagte, dass „Die Besetzungsmacht …nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln [darf].“ Im Folgenden änderten die Reagan und Bush-Administrationen die rechtlichen Bestimmungen der Carter-Zeit, änderten das US-Abstimmungsverhalten in der UN, und weigerten sich, die israelischen Siedlungen als illegal zu bezeichen, auch wenn amerikanische politische Einwände gegen die Siedlungsaktivitäten weiterhin geäußert wurden. Ein Grund dafür war, dass die Vierte Genfer Konvention sich auf Situationen wie Europa unter Nazi-Besatzung bezog, welche „zwangsweise Transport, Deportation und Umsiedlung großer Menschenmassen“ beinhaltete. Diese Haltung wurde formal vom amerikanschen UN-Botschafter in Genf, Morris Abram, am 1. Februar 1990 ausgedrückt, welcher im US-Stab bei den Nürnberger Prozessen wirkte und folglich vertraut war mit den rechtlichen Absichten hinter den Genfer Konventionen von 1949.

[13] Dr. Hans-Peter Gasser, Legal Adviser, International Committee of the Red Cross, „On the Applicability of the Fourth Geneva Convention After the Declaration of Principles and the Cairo Agreement,“ Aufsatz, präsentiert beim International Colloquium on Human Rights, Gaza, 10.-12. September 1994. Gasser sagte nicht, dass nach seiner Auffassung die Gebiete nicht mehr länger „besetzt“ seien, doch er betonte die rechtlichen Schwierigkeiten, seit der Durchsetzung von Oslo.

[14] Rede des israelischen Außenministers Shimon Peres bei der Unterzeichnungszeremonie des israelisch-palästinenischen Übergangsabkommens, Washington, D.C., 28. September 1995.

[15] Ehud Barak, „Israel Needs a True Partner for Peace,“New York Times, 30. July 2001.

[16] Die gegenwärtige Intifada-Gewalt ist das Resultat einer strategischen Entscheidung von Jassir Arafat, welche von verschiedenen palästinensischen Sprechern zugegeben wurde:

* „Wer immer denkt, diese Intifada sei wegen des Besuchs des verachtenswerten Sharon auf dem Tempelberg ausgebrochen, irrt … Die Intifada wurde im Vorfeld geplant, seit Präsident Arafats Rückkehr von den Camp David Verhandlungen,“ gestand der palästinensische Kommunikationsminister ‘Imad Al-Faluji (Al-Safir, 3. März 2001, Übersetzung: MEMRI). Bereits früher hatte Al-Faluji erklärt, dass die Intifada als Resultat einer strategischen Entscheidung der Palästinenser initiiert wurde. (Al-Ayyam, 6. Dezember 2000).
* Arafat begann, eine neue Intifada in den ersten Monaten des Jahres 2000 zu fordern. Bei einer Rede von Fatah-Jugendlichen in Ramallah verwies Arafat darauf, dass “die Palästinenser sich wahrscheinlich der Intifada-Option zuwenden werden.“ (Al-Mujahid, 3. April 2000).
* Marwan Barghouti, Vorsitzender der Fatah im Westjordanland, erklärte im frühen März 2000: „Wir müssen ebenso auf dem Schlachtfeld kämpfen wie am Verhandlungstisch … Ich meine Konfrontation.“ (Ahbar Al-Halil, 8. März 2000). Während des Sommers 2000 trainierte die Fatah palästinensische Jugendliche für die kommende Gewalt in 40 Camps.
* In der Juli-2000-Ausgabe der Monatszeitschrift Al-Shuhada, welche unter palästinensischen Sicherheitsdiensten verteilt wird heißt es: „Von der Verhandlungsdelegation, angeführt von Kommandant und Symbol Abu Amar (Jassir Arafat), an das tapfere palästinensische Volk: Seit bereit. Der Kampf um Jerusalem hat begonnen.“ Einen Monat später sagte der Kommandant der palästinensischen Polizei der offiziellen palästinensische Zeitung Al-Hayat Al-Jadida: „Die palästinensische Polizei wird mit den edlen Söhnen des palästinensischen Volkes zusammen kämpfen, wenn die Stunde der Konfrontation beginnt.“ Freih Abu Middein, der Justizminister der PA warnte im selben Monat: „Gewalt steht uns bevor und das palästinensische Volk ist willens 5000 zu opfern.“ (Al-Hayut al-Jadida, 24. August 2000 – MEMRI).
* In einer weiteren offiziellen Veröffentlichung der Palästinensischen Autonomiebehörde, Al-Sabah, vom 11. September 2000 – mehr als zwei Wochen vor dem Sharon-Besuch – wurde erklärt: „Wir werden vorstoßen und eine generelle Intifada für Jerusalem ausrufen. Die Zeit für die Intifada hat begonnen, die Zeit für den Dschihad ist da.“”
* Arafat-Berater Mamduh Nufal erzählte dem französischen Nouvel Observateur (1. März 2001): „Als Arafat einige Tage vor dem Sharon-Besuch bei der Moschee forderte, wir sollten bereit sein, einen Zusammenstoß auszulösen, unterstützte ich Massendemonstrationen und sprach mich gegen die Verwendung von Schusswaffen aus.“ Natürlich übernahm Arafat schließlich die Verwendung von Schußwaffen und Bomben gegen israelische Zivilisten und militärisches Personal. Am 30. September 2001 Nufal gab in al-Ayyam die Details bekannt, dass Arafat tatsächlich am 28. September 2000 Befehle an seine Feldkommandanten ausgegeben hatte für gewaltätige Konfrontationen mit Israel.