Übersehen die internationalen Medien Israels legale Rechte im Palästinensisch-Israelischen Konflikt?
- Internationale Nachrichten-Organisationen, die über den arabisch-israelischen Konflikt berichten, verweisen regelmäßig in einer Art und Weise auf internationale Abkommen und Vereinbarungen, die gegenüber Israels legalen Rechten und Ansprüchen voreingenommen sind.
- Gelegentlicher Bezug auf Israels legale Verpflichtung, sich auf die Grenzen von vor 1967 zurückzuziehen, entsprechen nicht der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates und den Oslo-Abkommen.
- Die Oslo-Prinzipienerklärung von September 1993 wie auch das Zwischenabkommen Oslo II von 1995 verlangen weder von den Palästinensern noch von den Israelis vom Bau von Siedlungen, Stadtvierteln, Häusern, Strassen oder ähnlichen Bauprojekten Abstand zu nehmen.
- Bezugnahme der Nachrichtenmedien auf „das besetzte arabische Ostjerusalem“ spiegelt die zugrunde liegende Annahme wider, dass Ostjerusalem schon immer eine arabische Stadt wie Damaskus oder Bagdad gewesen sei und ignoriert die Tatsache, dass Jerusalem bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine überwiegend jüdische Mehrheit hatte.
- Trotz der Erklärung von UNO-Generalsekretär Kofi Annan vom 25. Juli 2000, dass Israel die UNO-Resolution 425 vollständig erfüllt habe, als es sich einseitig aus dem Südlibanon zurückzog, haben die Nachrichten-Organisationen die auf der israelischen Seite der Grenze mit dem Libanon liegenden Shabaa Farmen weiterhin als umstritten bezeichnet.
Internationale Nachrichten-Organisationen, die über den arabisch-israelischen Konflikt berichten, verweisen regelmäßig auf die internationalen Abkommen und Resolutionen, die die noch ausstehenden Fragen zwischen den Parteien lösen sollten. Unglücklicherweise tun sie dies jedoch regelmäßig in einer Art, die gegenüber Israels legalen Rechten und Ansprüchen voreingenommen ist. In vielen Fällen berichten Korrespondenten falsch oder übersehen die eigentliche Absicht dieser Resolutionen. Israels zivile und militärische Präsenz in der umstrittenen Westbank und dem Gazastreifen und seine Verwaltung eines vereinigten Jerusalem und der Gegend nördlich des Berges Dov (Shebaa Farmen) z.B. stimmt mit internationalem Recht und Resolutionen überein. Trotzdem haben einige führende internationale Nachrichten-Organisationen diese Gebiete als „illegale besetzte Gebiete oder Kolonien“ bezeichnet.1
Die Grundaussage der Berichte, wie sie von vielen im Nahen Osten stationierten Korrespondenten verbreitet wird, ist der Kampf der Palästinenser, um „ihre Heimat von illegaler israelischer Besetzung zu befreien.“ Die emotional befrachtete palästinensische Befreiungsgeschichte ist für viele Reporter fesselnder als der trockene faktische Inhalt der Historie, besonders der bestehenden internationalen Gesetze und Resolutionen, die Israels Darstellung bekräftigen.
Die „Optik“ der Medien und des Rechts zu den besetzten Gebieten
Am 16. Februar 2003 strahlte BBC’s Programm „Dateline London“ live eine Fernseh-Debatte über die von den USA geplante Invasion im Irak aus. Der Moderator des Programms, der Journalist Nick Gowing, sowie ausgewählte Gäste, darunter der britische Aussenminister Jack Straw, hochrangige deutsche und französische Offizielle und der frühere Pressesekretär des Weissen Hauses, James Rubin, stimmten alle darin überein, dass als Teil eines Gesamtfriedensrezeptes für die Region der „Konflikt zwischen Palästina und Israel“ gelöst werden müsse.2 Dieser voreilige Bezug auf „Palästina“ setzen palästinensische Ansprüche auf die umstrittene Westbank und den Gazastreifen – über die Israel ebenfalls alt hergebrachte Ansprüche hat – auf die gleiche diplomatische und legale Ebene mit den Ansprüchen des Staates Israel. Mit anderen Worten: Es weist den palästinensischen Ansprüchen einen rechtlichen Status zu, die sie, genau genommen, nicht haben. Es gibt zur Zeit keinen „Staat Palästina“ und es gab auch nie einen palästinensischen Staat, der vor 1967 die Westbank und den Gazastreifen kontrollierte. Aber der Bezug auf „Palästina“ ist in den letzten Jahren derart üblich geworden, dass selbst US-Präsident George W. Bush ihn in seinen Reden benutzt hat. Gemäss Alan Baker, Rechtsberater des israelischen Aussenministeriums, widerspricht die Wendung „Palästina“ der behutsam formulierten Sprache der Oslo-Verträge und der UNO-Resolution 242.3
Die BBC-Sendung ist kein Einzelfall. Journalisten irren sich oft bezüglich wesentlicher Fakten des internationalen Rechts, wenn sie über Israels Anwesenheit in der umstrittenen Westbank den dem Gazastreifen berichten. „New York Times“-Korrespondent Steven Weisman berichtete kürzlich über Israels Verpflichtung, sich gemäss der US-„Roadmap aus „besetzten“ Gebieten zurückzuziehen.“ Weisman schreibt: „Die Verwendung des Wortes „besetzt“ wird als bedeutend erachtet, weil das, jedenfalls für einige, einen vollständigen Rückzug Israels aus palästinensischen Gebieten beinhaltet, das es seit dem arabisch-israelischen Krieg von1967 besetzt hat.4
Ein Artikel von Associated Press behauptet in ähnlicher Weise, dass die „Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrates Israel dazu aufrufen, sich von allen im arabisch-israelischen Krieg von 1967 und 1973 eroberten Gebieten zurückzuziehen.“5
Diese häufigen Bezugnahmen auf Israels rechtliche Verpflichtung sich auf Grenzen von vor 1967 zurückzuziehen, stimmt nicht mit der UNO-Resolution und den Oslo-Verträgen überein. Die Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrates vom 22. November 1967, die die Grundlage für die Madrider Friedenskonferenz und die Oslo-Verträge von 1993 war, fordert von Israel, sich aus „Gebieten“ zurückzuziehen auf „sichere und anerkannte Grenzen“, nicht von „den Gebieten“ oder „allen Gebieten“, die im Sechs-Tage-Krieg erobert worden waren.6
Lord Caradon, früherer britischer Botschafter bei der UNO und derjenige, der die Resolution 242 entwarf, erklärte dem Beirut Daily Star am 12. Juni 1974: „Es wäre falsch gewesen, zu fordern, dass Israel sich auf ihre Ausgangspunkte vom 4. Juni 1967 zurückziehen sollte, weil solche Linien nicht wünschenswert und künstlich waren. Schliesslich waren sie einfach die Punkte, wo sich die Soldaten beider Seiten an dem Tag gerade befanden, als die Kämpfe 1948 eingestellt wurden. Es waren einfach Waffenstillstandslinien. Deshalb forderten wir von Israel nicht, sich auf diese zurückzuziehen, und ich denke, wir taten recht so.7
Israels früherer UNO-Botschafter Dore Gold hielt weiterhin fest: „Diese wohl überlegte Wortwahl war das Ergebnis Monate langer gewissenhafter Beratungen.“ Gold ergänzt: „Da die Sowjets versuchten, den Begriff eines vollständigen Rückzugs einzufügen, das aber fehl schlug, gibt es bezüglich der Bedeutung der vom Sicherheitsrat einstimmig verabschiedeten Rückzugsklausel keine Zweideutigkeiten.8
Im November 2002 nahm ein Fernseh-Produzentin von Reuters an einem Medienforum teil, auf dem über Nachrichtenverbreitung im Nahostkonflikts diskutiert wurde; sie bestand darauf, dass Reuters auf eine objektive Berichterstattung aus den „palästinensischen Gebieten“ bedacht sei. Ich fragte, ob die Auslandsnachrichten-Produzentin „Palästinensische Gebiete“ meinte, die im Rahmen der Oslo-Verträge an die Palästinensische Autonomiebehörde abgetreten worden seien. Die leitende Reuters-Angestellte entgegnete, sie meine „die ganze Westbank und Gaza“.9
Dieser zugespitzte Wortwechsel illustriert einen weiteren gängigen Fehler in der Berichterstattung zu diesem Konflikt. Arafats PLO wurde in Resolution 242 nicht erwähnt und hatte keinen rechtlichen Status in dieser Resolution.10 In der Tat erwogen die Verfasser der Resolution keineswegs, einen zweiten arabischen Staat westlich des Jordan zu schaffen. Sie benutzen deshalb den sorgfältig gewählten Ausdruck „Flüchtlingsproblem“, um auf beides zu verweisen – auf die derzeitigen Araber (Palästinenser) und jüdische Flüchtlingsansprüche aus dem Krieg von 1948, sowie auf das zusätzliche arabische Flüchtlingsproblem, das durch den Krieg von 1967 entstanden war. Darüber hinaus widerspricht die Bezugnahme auf die ganze Westbank und den Gazastreifen als „palästinensischem“ Gebiet auch der Prinzipienerklärung der Oslo-Vereinbarung vom September 1993 und dem Interimsabkommen Oslo II von 1995. Beide Vereinbarungen verlangen weder von den Palästinensern noch von den Israelis von Siedlungsbau, Bau von Stadtteilen, Häusern, Strassen oder irgend einem anderen derartigen Bauprojekt Abstand zu nehmen, bis eine friedlich ausgehandelte endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien erzielt ist.11
Alle israelischen Regierungen seit 1967 haben die Ansicht vertreten, dass israelische Siedlungen gemäss der Haager Konvention von 1907 rechtmäßig seien, wonach der verwaltenden Behörde die Nutzung öffentlichen Landes erlaubt ist und sie sich der Früchte („usufruct“) diese Nutzung erfreuen darf.12 Weiterhin haben die israelischen Regierungen immer argumentiert, dass die Vierte Genfer Konvention von 1949, besonders Artikel 49, der sich mit Bevölkerungsaustausch beschäftigt, keine rechtliche Anwendung auf die Westbank und den Gazastreifen habe, da es dort vor dem Einmarsch israelischer Streitkräfte am 5.Juni 1967 keine souveräne Macht gab.
Das Problem ungenauer Berichterstattung über korrekte legale Zusammenhänge des Konflikts erweckte den Zorn von Joseph Lelyfeld, dem Chefredakteur der „New York Times“, der folgende Ermahnung der Times-Angestellten kurz nach dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts im September 2000 herausgab: „Dreimal mussten wir in den letzten Monaten Korrekturen zu den aktuellen Berichten über die UN-Resolution 242 bringen, zur Freude und als gefundenes Fressen für die Leser, die überzeugt sind, dass wir starrsinnig und über das Nahostgeschehen nicht recht informiert sind.“13
„Besetztes arabisches Ost-Jerusalem“
Die internationale Berichterstattung zu Jerusalem hat sich während des laufenden Konflikts auf arabische und palästinensische Klagen über die „Judaisierung“ der vereinigten israelischen Hauptstadt konzentriert, deren östliche Hälfte, im Sechs-Tage-Krieg 1967 Jordanien abgenommen, von vielen in der internationalen Gemeinschaft, einschliesslich der Nachrichtenmedien, als „besetztes arabisches Ost-Jerusalem“ bezeichnet wird.14 Tatsächlich liegt dem die Annahme zugrunde, dass, historisch gesehen, Ost-Jerusalem immer eine arabische Stadt wie Damaskus oder Bagdad gewesen sei. Dies ignoriert jedoch die Tatsache, dass Jerusalem bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine überwältigende jüdische Mehrheit hatte, lange vor der Ankunft der Briten.
Eine kürzlich veröffentlichte vergleichende Studie über Stadtplanung und demographisches Wachstum in Jerusalem des internationalen Menschenrechtsanwalts Justus Reid Weiner legt ein Bild der Stadt dar, das sich grundlegend von dem unterscheidet, wie Jerusalem durch die Medien und die Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Zwischen 1967 und 2000 stieg der Anteil der arabischen Bevölkerung Jerusalems von 26.6% auf 31.7%, während der jüdische Anteil entsprechend fiel.15 Die Zunahme arabischer Bauprojekte überstieg die Jüdischen im gleichen Zeitraum ebenfalls stark, teilweise aufgrund der „direkten finanziellen Unterstützung illegaler Bautätigkeit durch die Palästinensische Autonomiebehörde“.16
Ein Bericht der BBC vom Oktober 2002 auf ihrer Internetseite zitierte die Reaktion von 14 arabischen und muslimischen Nachrichtenmedien-Organisationen, die wegen der jüngsten Abstimmung über die Bestätigung einer Kongress-Entscheidung von 1995 „wütend“ waren, das vereinigte Jerusalem als Israels Hauptstadt anzuerkennen. Eine der zitierten Quellen, das libanesische Staatsfernsehen, behauptete, dass solche ein Schritt zur „Judaisierung des Charakters der Stadt und zur Verfälschung ihrer wahren Identität führen würde“.17 Der Bericht unterschlägt, dass die Entscheidung des US-Kongresses teils auf der Entscheidung des israelischen Obersten Gerichtshofs von 1967 basiert, der die Regierung Eshkol ermächtigte ein vereintes Jerusalem zu verwalten und zu einem anderen Teil auf der Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrats, die Jerusalem nicht als Teil des „Landes“ erwähnte, von dem Israels Rückzug verlangt wurde. Der frühere US-Botschafter bei der UNO, Arthur Goldberg, war einer derjenigen, die die Resolution ausformulierten; und er versichert, dass „die Resolution in keiner Weise Bezug nimmt auf Jerusalem und diese Auslassung geschah bewusst… Jerusalem war eine empfindliche Frage und nicht verknüpft mit der Westbank.“18
Tatsächlich vernachlässigen die Nachrichtenberichte im Konflikt über Jerusalem nahezu einheitlich Israels legale und historische Ansprüche auf seine Hauptstadt. Der frühere israelische UNO-Botschafter Dore Gold: „Israels rechtmäßige Stellung in Jerusalem entstammt dem Palästina-Mandat, durch das der Völkerbund als einzige internationale Legitimierung vor den Vereinten Nationen, „die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina“ anerkennt und die Errichtung einer nationalen Heimstatt für das jüdische Volk in Palästina forderte.19 Das Mandat behandelte Jerusalem nicht anders als das übrige Palästina. Trotz der Tatsache, dass die UNO als Nachfolgerin des Völkerbundes in der Resolution 181 der Generalversammlung vom November 1947 vorschlug, dass Jerusalem als corpus separatum abgeteilt würde, machte die Invasion der arabischen Armeen in dem im Mai 1948 gerade entstehenden jüdischen Staat die Resolution 181 zu einem „toten Papier“.20
Israels rechtliche Ansprüche auf eine vereinte Hauptstadt sind auch dadurch begründet, dass sie Sieger in einem Verteidigungskrieg gegen seinen jordanischen Nachbar war, der, gemäss UNO, 1967 internationales Recht verletzte, indem er einen „Aggressions“-Krieg gegen den jüdischen Staat begann, einschliesslich der Bombardierung Jerusalems. Gewichtige internationale Rechtsexperten, wie der frühere Rechtsberater im US-Außenministerium, Steven Schwebel, der auch dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorsaß, unterstützen weiterhin Israels Standpunkt. 1970, drei Jahre nach der Resolution 242 des Un-Sicherheitsrats, argumentierte Schwebel, dass „Israel gegenüber Jordanien und Ägypten größeren Anspruch auf die Gebiete des ehemaligen Palästina habe, einschliesslich ganz Jerusalems (Hervorhebung durch den Autor).“21
1996 beschloss Israel den hasmonäischen Tunnel in der Nähe des antiken Tempelbergs in Jerusalems Altstadt zu öffnen; ein Jahr danach entschied die Regierung den bestehenden Pläne zum Bau des Har Homa-Viertels im Südosten Jerusalems zuzustimmen. Palästinensische Sprecher und eine gefällige internationale Presse verleumdeten diese Schritte als Verletzung der Oslo-Verträge.22 Daniel Taub, Rechtsexperte im Aussenministerium und Mitglied im Oslo-Verhandlungsteam, bekräftigte jedoch die Rechtmässigkeit der israelischen Haltung. „Weder die [Osloer] Prinzipienerklärung, noch das Interimsabkommen legen Israel irgendwelche Beschränkungen bezüglich Jerusalem auf. Alle Jerusalem betreffenden Fragen wurden den Endstatus-Verhandlungen überlassen, die immer noch statt finden müssen.“ Taub fügte hinzu, dass selbst dann, wenn diese Vereinbarungen auf Jerusalem anwendbar wären, die Entwicklung archäologischer Stätten die Vereinbarungen nicht verletzen.23
Die „umstrittenen“ Shebaa Farmen
Nach dem einseitigen Rückzug Israels aus dem Südlibanon im Mai 2000 auf die internationale „Blaue Linie“, erklärte UN-Generalsekretär Kofi Annan am 25. Juli 2000, dass Israel seinen Teil der UNO-Resolution 425 voll erfüllt habe. Obwohl Israel dem internationalen Gesetz Genüge getan hatte, haben Nachrichten-Organisationen häufig auf die auf der israelischen Seite der Grenze zu Libanon liegenden Shebaa Farmen als „umstritten“ bezeichnet.24 Ein Bericht sagte Mitte 2002, „die Hisbollah griff gestern israelische Truppen bei den umstrittenen Shebaa Farmen nahe der Golan-Höhen an, wo die Grenzen Israels, Libanons und Syriens zusammentreffen.“25 Jeder, der sich in den Handlungen des Sicherheitsrates zu diesem Thema des Südlibanon auskennt, kann die Shebaa Farmen nicht als zwischen Israel und Libanon umstritten bezeichnen, da die UNO formal anerkannte, dass Israel sich vollständig von libanesischem Gebiet zurückgezogen hatte. Die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „umstritten“ durch internationale Nachrichten-Organisationen in der Erwähnung von Mount Dov/Shebaa Farmen untergräbt Israels rechtliche Position und rechtfertigt fortgesetzte Attacken der Hisbollah vom Libanon aus als akzeptable Form von „Widerstand.“
Die „kämpfenden“ Reporter der Auslands-Medien
Fiamma Nirenstein, Nahost-Sonderkorrespondenten für Italiens Zeitung La Stampa charakterisierte die ausländischen Korrespondenten in Bezug auf den bewaffneten Konflikt zwischen den Palästinensern und Israel eher als kämpfende Journalisten statt als berichtende Journalisten.26 Viele ausländische Reporter, altersmäßig heute in ihren Vierzigern und Anfang fünfzig, demonstrierten aktiv an europäischen und US-Universitäten gegen die kapitalistische Hegemonie in Amerika und westlichen Imperialismus in Afrika und Südamerika, sowie gegen Israels Teilnahme am Libanonkrieg 1982.
Heute sind diese „kämpfenden Journalisten“ moralisch aktive Teilnehmer einer sich immer noch entfaltenden Geschichte des „palästinensischen David“, der um die „Befreiung seiner Heimat“ vom „israelischen kolonialistischen Goliath“ kämpft. Ein Nahostexperte in Grossbritannien betonte, Israels legale und historische Rechte europäischen Journalisten vorzulegen würde als Akt der extremistischen Rechten verstanden, da es der europäischen Sicht des Konflikts entgegen steht.27
„Rudel-Journalismus“
Bei über 17.000 Terroranschlägen gegen Israel seit September 2000 und nahezu täglichen Antiterroreinsätzen der israelischen Streitkräfte (IDF) in der Westbank und Gaza, haben die Hunderte von Journalisten, die über die israelisch-palästinensischen Geschehnisse berichten, wenig Zeit, sich über Hintergrundmaterial auf dem Laufenden zu halten, einschliesslich der komplexen Geschichte der Region und internationaler Verträge und Vereinbarungen. So verlassen sie sich meistens auf führende Medien-Markennamen, die die journalistischen Standards bezüglich Genauigkeit und Zusammenhängen setzen sollen.
Georges Malbrunot, Korrespondent für Frankreichs Tageszeitung Le Matin, bezeichnete die BBC als seine „lebende Bibel“.28 Nirenstein von La Stampa merkt ebenso „die ausserordentlich bilderstürmerische, informelle Macht der Medien an: schnell, ironisch, praktisch alle mit derselben Meinung.“29 Die Berichterstattung der europäischen Korrespondenten weist eine viel grössere Tendenz zum „Herdentrieb“ auf als die ihrer amerikanischen Kollegen. Europa hat einen weitaus kleineren Medienmarkt, weniger Verkäufer und weniger Gelegenheiten Meinungen auszudrücken, die sich von jenen des weit linken konformistischen Trends Europas unterscheiden.30
Der Einfluss der Medien auf internationales Recht
Die internationalen Nachrichtenmedien üben grossen Einfluss auf die Formung des öffentlichen Verständnisses des israelisch-palästinensischen Konflikts aus. Paradoxerweise beeinflusst die Berichterstattung auch die internationalen Gerichte. Es ist wahr, dass internationale Gesetzestexte in der Vergangenheit Medienberichte nicht als akzeptable Quelle internationalen Rechts zitierten, wie es etwa die übliche Praxis bei zwischenstaatlichen Verträgen ist. Nichtsdestotrotz beginnt sich das zu ändern.
Ein schwedischer Rechtsanwalt, der kürzlich eine Klage wegen Kriegsverbrechen gegen Ministerpräsident Ariel Sharon wegen der Anordnung der Operation Schutzschild des letzten Jahres in der Westbank einreichte, argumentierte vor einem schwedischen Gericht, dass die Medienberichte über Sharons angebliche Verbrechen als Beweis gegen ihn ausreichend müssten. Obwohl der Staatsanwalt die Anklage letztlich ablehnte, haben Fernseh-Bilder einen steigenden Wert als zulässige Beweise.31 Gemäss dem internationalen Menschenrechtsanwalt und kanadischen Parlamentarier Professor Irwin Cotler können Medienberichte „konstituierendes Merkmal“ einer Klage vor dem International Strafgerichtshof in Den Haag sein, als Teil eines Versuchs ein Kriegsgerichtsverfahren einzuleiten.32 Internationale Nachrichten-Organisationen tragen deshalb eine große Verantwortung für korrekte Berichterstattung über die Rechte und Ansprüche beider Seiten, der Palästinenser wie der Israelis, um in der Öffentlichkeit ein optimales Gleichgewicht bei der Darstellung dieses explosiven und komplexen Konflikts zu gewährleisten.
Anmerkungen:1 Dilip Hiro, „Land is the Issue“, Guardian, 22.Mai 2001; http://www.guardian.co.uk/israel/Story/0,2763,494505,00.html.
2 „The Crisis in Irak“, BBC’s Dateline London, mit Nick Gowing, 16. Februar 2003.
3 Interview mit Alan Baker, Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, 17. Januar 2003.
4 Steven Weisman, “US Joins Partners on the Plan for Middle East, But Not Timing”, New York Times, 21. Dezember 2002, S. A2.
5 Jeff Helmreich “Journalistic License, Professional Standards in he Print Media’s Coverage of Israel”,
Jerusalem Letter Nr. 460, 15. August 2001, S. 4.
6 Dore Gold “From Occupied Territories to Disputed Territories”, Jerusalem Viewpoints Nr. 470, 16. Januar 2002, S. 3.
7 Beirut Daily Star, 12. Juni 1974, zitiert nach Leonhard J. Davis in: “Myths and Facts” (Washington: Near East Report, 1989), S. 48.
8 Gold, S. 3.
9 Diese Diskussion war Teil eines Forums über Berichterstattung im israelisch-palästinensischen Konflikt in Jerusalem, 17. November 2002.
10 Moshe Landau, Yehuda Blum und Meir Rosenne “Arafat’s Web of Lies” (Arafats Lügennetz), Ha’aretz, 3. Januar 2001.
11 „Har Homa, Legal Aspects“, Internetseite des israelischen Außenministeriums, 3. März 1997; www-israel-mfa.gov.il.
12 ebenda; dies ist auch die Meinung von Alan Baker , Rechtsberater in Israels Aussenministerium und Mitglied des Verhandlungsteams bei den Oslo-Verträgen; so, wie gegenüber dem Autor bei einem Treffen am 17. Januar 2003 geäußert.
13 Jeff Helmreich “Journalistic License”, S. 11.
14 Justus Reid Weiner: “Illegal Construction in Jerusalem: A Variation on an Alarming Global Trend” (Jerusalem, Jerusalem Center of Public Affairs, 2003), S. 7.
15 ebenda, S. 8.
16 ebenda, S. 10.
17 BBC Monitoring: “Arab Fury at Jerusalem Decision”, 5. Oktober 2002, S. 2.
18 Leonhard J. Davis: Myths and Facts, S. 214.
19 Dore Gold: Jerusalem in International Diplomacy (Jerusalem: Jerusalem Center for Public Affairs, Mai 2001) S. 23.
20 ebenda, S. 24.
21 ebenda, S. 26.
22 Alex Safian: “The Media’s Tunnel Vision”, Camera Backgrounder, 6. November 1996, S. 3.
23 ebenda, S. 3.
24 Siehe Ewen MacAskill: “Threat Grows of Second Front in Lebanon”, Guardian, 4. April 2002, S. 2.
25 ebenda, S. 2.
26 Interview mit Fiamma Nirenstein, Sonderkorrespondentin für den Nahen Osten, La Stampa, 27. Januar 2003.
27 Interview mit Dr. Emanuele Ottolenghi, Forschungsassistent an der Oxford University, 19. Januar 2003.
28 Judy Lash Balint, “Palistinian Harassment of Journalists”, WorldNet Daily and “Emunah”, 25. Februar 2001.
29 Fiamma Nirenstein “The Journalists and the Palestinians” Commentary Magazine, Januar 2001.
30 Interview mit Dr. Emanuele Ottolenghi, 19. Jauar 2003.
31 Interview mit Alan Baker, 13. Mai 2003.
32 Interview mit Professor Irwin Cotler, kanadischer Parlements-Abgeordneter und Experte für internationals Menschenrecht, 4. Februar 2003.