Resolution 242

Resolution 242
 
Der Sicherheitsrat, als Ausdruck seiner ständigen Besorgnis über die ernste Lage im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Erwerbs von Territorium durch Krieg und der Notwendigkeit, für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu wirken, in dem jeder Staat in der Region in Sicherheit leben kann, unter Betonung ferner, daß alle Mitgliedsstaaten durch die Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln.
 
1.     bekräftigt, daß die Erfüllung der Grundsätze der Charta die Herstellung eines gerechten und  dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
a.     Rückzug israelischer Streitkräfte aus (den) Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
 
b.    Beendigung aller Behauptungen oder Formen eines Kriegszustandes sowie die Beachtung und Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden zu leben, frei von Drohungen und Akten der Gewalt;
 
2.     bekräftigt ferner die Notwendigkeit,
i. die Freiheit der Schiffahrt auf den internationalen Wasserstraßen der Region zu garantieren;
ii. eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems zu erreichen;
iii. die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates in dieser Region durch Maßnahmen sicherzustellen, zu denen die Schaffung entmilitarisierter Zonen gehört;
 
3.     ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um dort mit den betreffenden Staaten Verbindung aufzunehmen und zu halten, um Übereinstimmung zu fördern und Bemühungen zu unterstützen, eine den Regelungen und Grundsätzen dieser Resolution gemäße friedliche und akzeptierte Lösung zu erreichen;
 
4.     ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat so bald wie möglich über den Fortschritt der Bemühungen des Sonderbeauftragten zu berichten.
 
 
Abstimmung: Einstimmige Annahme