Israels Rechte als Nationalstaat in der internationalen Diplomatie

Israels Rechte als Nationalstaat in der internationalen Diplomatie
 
Alan Baker
 
Wir werden soeben Zeugen, wie die palästinensische Seite versucht, durch Manipulation der Vereinten Nationen der internationalen Gemeinschaft eine palästinensische Staatlichkeit aufzuzwingen. Dabei wird der entscheidende Verhandlungsprozess umgangen, der von den UN-Resolutionen gefordert wird. Gleichzeitig gibt es ein koordiniertes Bemühen palästinensischer, islamischer und auch nicht-arabischer Teile der internationalen Gemeinschaft, die Legitimität Israels in allen Bereichen – seien sie historisch, politisch oder kulturell – in Frage zu stellen, um die Grundlagen des israelischen Existenzrechts zu untergraben.
 
Aus diesen Gründen hat sich eine Reihe von weltweit namhaften Experten entschlossen, die Rechte Israels als Nationalstaat in der internationalen Diplomatie mit Nachdruck darzulegen. Die im Folgenden zusammengefasste Studie wurde in Zusammenarbeit des Jerusalem Center for Public Affairs sowie des World Jewish Congress veröffentlicht.
 
Dieser neue Sammelband macht deutlich, wieso das jüdische Volk einen eigenen Staat verdient und wieso die Infragestellung seiner Legitimität und Rechte der Substanz entbehrt.
 
 
 
Prof. Ruth Gavinson ist emeritierte Professorin für Menschenrechte der Juristischen Fakultät der Hebrew University in Jerusalem und Trägerin des Israelpreises für Rechtsfragen von 2011. Sie befasst sich mit der immer wieder von arabischer Seite vorgebrachten Behauptung, die Juden hätten kein Recht auf einen eigenen Nationalstaat. Doch das Judentum verfügte schon immer über nationale Eigenschaften – kulturelle wie ethnische und nicht nur religiöse. Dies galt lange Zeit, bevor Israel gegründet wurde, ebenso wie heute. Entsprechend war es berechtigt, dass das Judentum eine Wiederbelebung seiner politischen Unabhängigkeit in seiner angestammten Heimat anstrebte.
 
Der Zionismus ist weder ein koloniales noch imperialistisches Projekt. Im vorstaatlichen Gebiet des heutigen Israel hatte es keine politische Unabhängigkeit der arabischen Bevölkerung gegeben. Die Juden waren dementsprechend berechtigt, eine politische Struktur an jenem einen Ort wiederherzustellen, der ihre einstige Heimstatt war.
 
 
Der bekannte britische Historiker Sir Martin Gilbert diskutiert die damalige britische Perspektive auf das jüdische Recht auf einen Nationalstaat in Palästina. In der Londoner Times hieß es dazu am 19. September 1919: „Es ist unsere Pflicht als Mandatsmacht, dass ein jüdischer Staat in Palästina nicht ums Überleben kämpfen muss, sondern fähig ist zu einer lebendigen und unabhängigen nationalen Existenz.“
 
Und Winston Churchill erklärte am 28. März 1921: „Es ist ganz deutlich richtig, dass die Juden, die über die ganze Welt verteilt sind, ein nationales Zentrum und eine Heimstatt haben sollten, wo sich einige von ihnen vereinen können. Und wo, wenn nicht im Gebiet Palästina, mit dem sie seit mehr als 3 000 Jahren eng und tief verbunden sind?“
 
Am 3. Juni 1922 veröffentlichte die britische Regierung dann das White Paper, auch bekannt als Churchill White Paper, in dem es hieß: „Während der vergangenen zwei bis drei Generationen haben die Juden in Palästina eine Gemeinde gebildet, die nun 80 000 Menschen umfasst. … Sie sollen wissen, dass sie in Palästina ein Anrecht haben und nicht bloß geduldet werden. Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass die Existenz einer jüdischen Heimstatt international garantiert und dass formal anerkannt werden sollte, dass sie auf der historischen Beziehung [zu dem Land] beruht.“
 
Churchill äußerte 1937 gegenüber der Königlichen Palästina-Kommission: „Wir verpflichten uns der Idee, dass eines Tages in der fernen Zukunft auf irgendeine Weise hier, bedingt von Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Möglichkeiten, ein großer jüdischer Staat sehr wohl existieren könnte, mit Millionen Einwohnern, weit mehr als die gegenwärtigen Einwohner dieses Landes. Sie von dieser Möglichkeit abzuschneiden wäre falsch.“
 
 
Israel-Preisträger Prof. Shlomo Avineri, Politologie-Professor der Hebrew University und Generaldirektor des israelischen Außenministeriums der ersten Amtsperiode Yitzhak Rabin, analysiert das israelische Recht auf Selbstbestimmung im Rahmen der Unabhängigkeitserklärung und stellt fest, dass die palästinensischen Araber sowie die arabischen Staaten damals nicht nur dem neuen jüdischen Staat den Krieg erklärten, sondern auch einer UN-Resolution. Dies ist der bislang einzig bekannte Fall, in dem UN-Mitgliedsstaaten sich nicht nur nicht an eine UN-Resolution hielten, sondern sogar gegen sie in den Krieg zogen.
 
Hätte sich die arabische Gemeinschaft damals einer tiefschürfenden inneren Debatte gestellt und – wie es die jüdische Bevölkerung tat – mit, wenn auch widerwilliger, Akzeptanz dem Kompromiss des Teilungsplan aus moralischen oder realpolitischen oder beiden Gründen zugestimmt, die Geschichte wäre anders verlaufen: am 15. Mai 1948 wären zwei Staaten – Israel und Palästina gegründet worden. Es wäre nicht zum Krieg von 1948 gekommen, es hätte keine palästinensischen Flüchtlinge gegeben, keine Nakba, keine weiteren arabisch-israelischen Kriege, keinen Terrorismus und keine israelische Vergeltung gegeben. Es hätte gelingen können. Doch es misslang. Die moralische und politische Verantwortung dafür ruht auf den Schultern der Araber. Hätten die palästinensischen Araber und die Länder der Arabischen Liga sich damals für einen anderen Weg entschieden, der Nahe Osten wäre heute eine Region des Wohlstands, des gegenseitigen Respekts, des Fortschritts und des Überflusses für alle seine Einwohner.
 
Trotz des schwierigen Kriegszustands wurden von dem neu gegründeten unabhängigen Staat Israel Schritte unternommen, die den Willen des Landes ausdrückten, sich den Verpflichtungen des UN-Teilungsplans zu stellen. Israel übernahm einen multikulturellen Ansatz gegenüber seiner arabischen Minderheit, Arabisch wurde als offizielle Sprache beibehalten. Israelische Araber senden ihre Kinder auf Schulen, in denen auf Arabisch mit einem Lehrplan unterrichtet wird, der der arabischen Kultur angepasst ist.
 
Dass die Mehrheit der Israelis heute eine Zweistaatenlösung, die friedliche Koexistenz eines jüdischen und eines palästinensischen Staates, akzeptiert, zeugt davon, dass trotz Jahrzehnten des Krieges und der Belagerung die grundlegende Entscheidung der jüdischen Gemeinschaft von 1947 nach wie vor den moralischen Kompass des jüdischen Staates darstellt.
 
 
Dr. Stanley A. Urman, geschäftsführender Direktor von Justice for Jews from Arab Countries (JJAC) stellt die beträchtliche Diskussion der palästinensischen Flüchtlingsfrage dem absoluten Mangel an Erwägung der jüdischen Flüchtlingsfrage gegenüber. Die massive Verletzung der Menschenrechte der Juden in arabischen Ländern und die Vertreibung von 850 000 Juden aus ihren Herkunftsländern wurde von der internationalen Gemeinschaft niemals adäquat berücksichtigt, auch wenn in zwei Fällen der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge deutlich erklärte, dass Juden, die aus arabischen Ländern fliehen mussten, genauso Flüchtlinge seien, die unter das Mandat des UN-Flüchtlingshilfswerks fallen.
 
Zwischen 1948 und 2009 konzentrierten sich die Resolutionen der UN-Vollversammlung weit mehr auf die palästinensische Flüchtlingsfrage (163 Resolutionen – ganze 20 Prozent) als auf irgendeine andere Angelegenheit des Nahen Ostens. Über die jüdischen Flüchtlinge aus arabischen Ländern gibt es keine einzige Resolution der Vollversammlung. Seit 1947 hat die internationale Gemeinschaft Milliarden Dollar ausgegeben, um den palästinensischen Flüchtlingen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Die im gleichen Zeitraum von der internationalen Gemeinschaft für jüdische Flüchtlinge aus den arabischen Ländern aufgebrachte Menge ist vernachlässigbar klein.
 
Indem die Vereinten Nationen und andere internationale Körperschaften die Rechte der jüdischen Flüchtlinge aus arabischen Ländern fortgesetzt ignorieren, bestätigen sie vergangenes und gegenwärtiges Unrecht.
 
 
Seit über vierzig Jahren werden Behauptungen wie die, Israel sei eine „Besatzungsmacht“ in den „besetzten Palästinensergebieten“ und die Siedlungsaktivitäten seien illegal, uneingedenk der Fakten und tatsächlichen rechtlichen Situation nachgebetet. Botschafter Alan Baker betont, dass das israelisch-palästinensische Interimsabkommen von 1995 von Israel und der PLO unterzeichnet und von den Vereinigten Staaten, der EU, Ägypten, Jordanien, Russland und Norwegen bezeugt sowie von der UNO unterstützt wurde. Dieses Abkommen veränderte den Status der Gebiete sowie den Status der Unterzeichnerstaaten.
 
Israels fortgesetzte Präsenz in den C-Gebieten des Westjordanlandes wurde vor dem Abschluss endgültiger Statusverhandlungen von der PLO offiziell abgesegnet. Diese können daher durch keinerlei politische Manipulation oder juristische Akrobatik als „besetzte Gebiete“ bezeichnet werden.
 
Baumaßnahmen beider Seite auf dem Gebieten ihrer jeweiligen Kontrolle wurde ausdrücklich gestattet. Die israelische Präsenz in den Gebieten des Westjordanlandes hatte somit die vollständige Billigung der Palästinenserführung und ist entsprechend keine Besatzung.
 
Zudem zeigt eine Analyse der Einleitung der Vierten Genfer Konvention sowie des offiziellen Kommentars des Roten Kreuzes, dass Artikel 49 der Konvention sich nie auf die Siedlungsaktivitäten Israels anwenden ließ oder lässt.
 
 
Prof. Nicholas Rostow, Direktor des Center for Strategic Research der amerikanischen National Defense University setzt sich mit den Ansprüchen Israels auf verteidigungsfähige und anerkannte Grenzen auseinander. Er betont, dass UN-Sicherheitsratsresolution 242 die Verhandlungen über die endgültigen Grenzen Israels im Gegenzug für einen Rückzug aus ägyptischen, jordanischen, syrischen und umstrittenen Gebieten offenließ und keine Wiederherstellung der Waffenstillstandslinien von 1949 als internationale Grenze Israels forderte. In der Resolution wurde jene Linie nur als Minimalgebiet Israels behandelt. Resolution 242 berechtigte Israel entsprechend zu einem möglichen Gebietszuwachs. Die Forderung nach „sicheren und anerkannten Grenzen“ deutet an, dass Gebietsanpassungen erwogen wurden.
 
 
Israel-Preisträgerin Prof. Ruth Lapidoth, ehemals Beraterin des israelischen Außenministerium und Mitglied des israelischen Verhandlungsteams, analysiert, auf welche Weise die israelischen Rechte durch eine fehlerhafte Interpretation der UN-Sicherheitsratsresolution 242 konsistent geleugnet werden. Die Resolution verlangt von Israel nicht, dass es sich von allen 1967 in Folge des Sechstagekrieges eroberten Gebieten zurückzieht. Ebenso wenig wird darin das Rückkehrrecht palästinensischer Flüchtlingsrechte anerkannt.
 
Die Einrichtung sicherer und anerkannter Grenzen verlangt einen Prozess, in dem die daran beteiligten zwei Parteien tatsächlich über eine gemeinsame Grenze verhandeln und sich einigen. Der UN-Sicherheitsrat betrachtete die israelische Präsenz in den Gebieten nicht als illegal. Als Akt der Selbstverteidigung war und ist die militärische Besetzung solange legitim, bis ein Friedensvertrag und eine Einigung über dauerhafte Grenzen erreicht werden können.
 
 
Israels Anrecht auf Jerusalem stellt vermutlich eines der heikelsten Themen auf der Agenda der internationalen Gemeinschaft dar. Dr. Dore Gold, ehemals Botschafter Israels bei den Vereinten Nationen und gegenwärtig Präsident des Jerusalem Center for Public Affairs erläutert die israelischen Rechte im Hinblick auf die Stadt. Die jüdische Bevölkerung erreichte nicht erst im Jahr 1948 oder 1967 eine deutliche Mehrheit in der Stadt, sondern laut britischer Konsularakten schon 1863. Diese Verschiebung geschah also bereits lange vor der britischen Dominanz in der Region nach dem Ersten Weltkrieg und der Balfour-Deklaration. Sie ist sogar älter als das Wirken Theodor Herzls und des Ersten Zionistischen Kongresses. Tatsächlich betrug 1914 am Vorabend des Ersten Weltkriegs die Zahl der Juden in Jerusalem 45 000 von insgesamt 65 000.
 
In den letzten siebzehn Jahren hat sich eine Reihe von Fehlannahmen über Jerusalem bis in die höchsten diplomatischen Kreise des Westens durchgesetzt. Als Israel 1993 das Osloer Abkommen unterzeichnete und darin zum ersten Mal zugestand, dass Jerusalem Gegenstand zukünftiger Verhandlungen sein sollte, so hieß das nicht, dass der damalige israelische Premier Yitzhak Rabin vorhatte, Jerusalem zu teilen. Einen Monat vor seiner Ermordung trug Rabin am 5.Oktober 1995 vor der Knesset seine Vision für eine dauerhafte Statuslösung mit den Palästinensern vor: „Zuallererst und vor allem ein vereintes Jerusalem – zu dem auch Ma‘ale Adumim und Givat Ze’ev gehören – als Hauptstadt Israels unter israelischer Souveränität.“
 
In den Jahren des arabisch-israelischen Friedensprozesses wurden immer wieder Vorschläge gemacht und erwogen, die eine Teilung Jerusalems vorsahen, doch es kam dabei nicht zu verbindlichen Abkommen, die von der Knesset ratifiziert worden wären. Die israelische Haltung wich nicht vom Recht des jüdischen Volkes auf seine vereinte Hauptstadt unter israelischer Souveränität ab. Die zukünftige Anerkennung dieses Rechtes durch die internationale Gemeinschaft wird davon abhängen, dass Israel nachweist, dass nur es alleine in der Lage ist, die Heilige Stadt für alle Religionen offen zu halten.
 
 
Dan Diker, Generalsekretär des World Jewish Congress und Adjunct Fellow des Hudson Institute in Washington diskutiert die Versuche, Israel das Recht zu nehmen, den Konflikt durch bilaterale Verhandlungen zu lösen. Die Unterstützung unilateraler Aktionen der Palästinenser durch die Vereinten Nationen widerspricht den Prinzipien der Verhandlungslösung in Streitfällen, die sowohl von der UN-Charta wie auch von allen wesentlichen Sicherheitsresolutionen zum Nahostkonflikt gefordert werden.
 
Eine unilaterale Staatsausrufung durch die Palästinenser beraubt Israel seiner Rechte und schafft den Wert des Friedensprozess in seiner Gänze ab. Das Drängen der Palästinenser auf eine unilaterale Staatlichkeit zerstört die Grundlage aller vergangenen Abkommen, einschließlich jener, welche die Palästinensische Autonomiebehörde begründet hatten, und ignoriert und bestreitet somit auch alle Konzessionen, die Israel während des Osloer Abkommens und aller Folgeabkommen bereits gemacht hat.
 
 
Angesichts all der Versuche, Israel nach wie vor als Besatzungsmacht des Gazastreifens zu porträtieren, obwohl es seine Truppen und Bürger schon lange aus dem Gebiet abgezogen hat, rückt Oberst (Res.) Pnina Sharvit-Baruch den rechtlichen Status Gazas in die juristisch korrekte Perspektive.
 
Der Abzug israelischer Bürger und Truppen aus dem Gazastreifen zielte darauf, die Reibungen mit der palästinensischen Bevölkerung zu verringern sowie die palästinensischen Lebensbedingungen zu verbessern. Es bestand die Hoffnung, dass die Palästinenser diese Möglichkeit nutzen würden, um die Spirale der Gewalt zu durchbrechen und sich erneut dem Dialog mit Israel zu stellen. Israel ist ganz eindeutig keine Besatzungsmacht des Gazastreifens. Es hat sich vollständig zurückgezogen und hat auch keinerlei Regierungsgewalt über die Bevölkerung des Gebietes inne.
 
Dem Obersten Gericht Israels zufolge, ist Israel „nicht allgemein verpflichtet, für das Wohlergehen der Einwohner des Gazastreifens zu sorgen und die öffentliche Ordnung zu sorgen, wie es die internationale Gesetzgebung bei einer feindlichen Besetzung vorsieht.“ Israels verfügt weder über die vollständige noch die effektive Kontrolle über das Territorium in seinem Umfang. Folglich gibt es auch keinerlei rechtliche Basis dafür, Israel als die Besatzungsmacht in Gaza zu betrachten. Es ist die Hamas, die die tatsächliche Regierungsgewalt in dem Gebiet ausübt. Entsprechend, lassen sich die Regeln eines Besatzungsstatuts nicht anwenden.
 
 
Botschafter Alan Baker setzt sich mit dem Fakt auseinander, dass Israel seit seiner Aufnahme als Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen 1949 Israel das Recht der „souveränen Gleichheit“ verwehrt wurde, das die UN-Charta garantiert. Israel ist der einzige UN-Mitgliedsstaat, der von der geografischen Gruppeneinteilung der UN ausgeschlossen ist und weder in den Sicherheitsrat, den Internationalen Gerichtshof oder irgendeine andere größere UN-Institution gewählt werden kann. Souveräne Gleichheit in der UN – d.h. rechtliche Gleichheit, gleiches Wahlrecht, gleiche Beteiligung an Aktivitäten und Prozessen der UN sowie Gleichheit der Mitgliedschaft in allen Foren – wird Israel verwehrt. Israel wird also beispiellos diskriminiert.
 
Da Israels von seiner geografischen Region (der Gruppe der asiatischer Staaten) aufgrund der Gegenstimmen der arabischen und muslimischen Nationen ausgeschlossen ist und auch nicht als vollwertiges Mitglied der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten (WEOG) betrachtet werden kann, wird ihm seine von der UN-Charta garantierte Gleichheit verweigert.
 
In dieser Situation kann Israel sich nicht um die Mitgliedschaft im Wirtschafts- und Sozialrat oder anderen UN-Hauptorganen bewerben. Seine Juristen können nicht für wichtige juristische Körperschaften, Institutionen und Gerichte innerhalb der Vereinten Nationen kandidieren. Es kann nicht an Beratungen zwischen Staaten teilnehmen, die zwischen den regionalen Gruppensystemen organisiert werden, und dabei Position beziehen sowie über Angelegenheiten, Resolutionen und andere Fragen abstimmen. 1998 hatte der UN-Generalsekretär dazu aufgerufen, diese Anomalie zu beseitigen: „Israel ist der einzige Mitgliedstaat, der nicht Mitglied einer regionalen Gruppe ist. … Wir müssen das Prinzip der Gleichheit unter allen UN-Mitgliedstaaten befolgen.“
 
Sir Robert Jennings, ehem. Präsident des Internationalen Gerichtshof schrieb 1999: „Der Ausschluss eines Mitglieds aus den wesentlichen Gremien einer internationalen Organisation, an denen alle anderen Mitglieder teilnahmeberechtigt sind, ist eine grobe Verletzung des Prinzips der Nichtdiskriminierung.“ Und er fügt hinzu: „Ich spreche mich dafür aus, dass der Ausschluss Israels nicht länger hingenommen werden sollte; es sollte nunmehr eine Frage höchster Dringlichkeit für die UN sein, diesen Umstand zu beheben.“
 
 
Wiederholt werden Vorwürfe gegen Israel laut, die die Legitimität des Staates in Frage stellen. So heißt es, dass Israel ein illegitimer „kolonialer“ Staat sei, dass es seine Staatlichkeit unrechtmäßig erlangt hätte, dass es ein Apartheidsstaat sei. Alan Dershowitz, Rechtsanwalt und Jura-Professor der Harvard Law School analysiert diese Vorwürfe. Er stellt fest, dass die jüdischen Flüchtlinge in Palästina ihre Heimstatt ohne Hilfe einer imperialistischen Kolonialmacht aufbauten. Stattdessen setzten sie auf harte Arbeit zum Aufbau der Infrastruktur und kultivierten das Land, das sie rechtmäßig erworben hatten. Diese Juden verfolgten ihre eigene Zukunft im Rahmen des wilsonianischen Selbstbestimmungsrechts.
 
Die israelische Staatlichkeit wurde rechtlich von einer ganzen Reihe von Maßnahmen begründet und abgesichert – so z.B. der Balfour-Deklaration von 1917, dem Völkerbundmandat von 1922, dem Bericht der Peel-Kommission von 1937, dem UN-Teilungsplan von 1947, der israelischen Unabhängigkeitserklärung, der folgenden Anerkennung des Staates Israel durch eine Reihe von Weltmächten sowie der Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen. Welches andere Land kann seine Ursprünge derart tief im Völkerrecht verorten?
 
Ein binationaler Staat würde nicht nur Israels jüdische Bevölkerung gefährden, sondern auch jenen einen Staat im Nahen Osten auslöschen, der seinen muslimischen Bürgern mehr Bürgerrechte und politische Prärogativen garantiert als irgendein anderer. In Sachen Lebenserwartung, Gesundheitsvorsorge, Rechte und religiöser Freiheit sind israelische Araber den anderen arabischen Bevölkerungen des Nahen Ostens weit überlegen.
 
 
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Der Sammelband Israel’s Rights as a Nation-State in International Diplomacy soll helfen, all jenen Klarheit zu verschaffen, die ernsthaft um ein Verständnis der Lage bemüht sind, sowie die Versuche entkräften, die Legitimität Israels und seiner Rechte zu bestreiten.