Die amerikanische Anerkennung israelischer Souveränität auf dem Golan aus rechtlicher Perspektive

Die amerikanische Anerkennung israelischer Souveränität auf dem Golan aus rechtlicher Perspektive

Alan Baker

In seiner präsidialen Erklärung vom 25. März 2019 (1) nannte US-Präsident Donald Trump zwei grundlegende Faktoren für die amerikanische Entscheidung, die israelische Souveränität über die Golanhöhen anzuerkennen:

1. Anhaltende Sicherheitsgefährdungen und Aggressionshandlungen gegen Israel von syrischer Seite, die lange vor 1967 bestanden, u.a. die Verwendung des Golan durch Syrien für einen Angriffskrieg gegen Israel, was dazu führte, dass Israel in Ausübung des ihm zustehenden Selbstverteidigungsrechts die Kontrolle über dieses Gebiet erlangte.

2. Israels ununterbrochenes Bedürfnis, sich gegen Syrien und andere regionale Bedrohungen, die aus den gegenwärtigen, fortgesetzten Aggressionen des Iran und der Hisbollah in Südsyrien erwachsen und potenziell Ausgangspunkt für Angriffe auf Israel darstellen.

Wie Trump andeutete, gesteht ihm die amerikanische Verfassung das Recht zu, ausländische Souveränität anzuerkennen.

Dieses Prärogativrecht wurde zuletzt in der Entscheidung des Obersten Verfassungsgericht im Fall “Zivotofsky v. Kerry, Secretary of State” bestätigt:

“Juristische Präzedenzfälle und historische Praxis weisen nach, dass allein dem Präsidenten gestattet ist, die Entscheidung darüber zu treffen, welche ausländische Macht er als legitim anerkennt…” (2)

Trumps Erklärung bekräftigt dabei lediglich die zuvor von Präsident Gerald Ford in einem Brief vom 1. September 1975 an den damaligen israelischen Premier Rabin abgegebene Versicherung, in der es hieß:

“Die Vereinigten Staaten unterstützen die Position, dass eine allgemeine Lösung mit Syrien im Rahmen eines Friedensabkommens den israelischen Schutz vor einem Angriff vom Golan garantieren muss. Die Vereinigten Staaten unterstützen des Weiteren die Position, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden, der unser Ziel bliebt, für beide Seiten akzeptabel ist. Die Vereinigten Staaten verfügen über keine endgültige Position zum Grenzverlauf. Sollte eine zustande kommen, dann wird großes Gewicht auf die israelische Position gelegt werden, dass jedwedem Friedensabkommen mit Syrien die dauerhafte Präsenz Israels auf den Golanhöhen vorausgehen muss.” (3)

Syriens fortgesetzte Feindseligkeit gegen Israel
Die jeweiligen Erklärungen amerikanischer Präsidenten werden durch die umfassende und konsistente Geschichte syrischer Feindseligkeiten gegen Israel bestärkt:

Zusammen mit anderen arabischen Nachbarstaaten griff Syrien 1948 Israel an, um den neu gegründeten Staat zu vernichten. (4) Seit damals hat Syrien offiziell den Kriegszustand gegen Israel aufrechterhalten.

Zwischen 1949 und 1967 verstieß Syrien mehrfach gegen das syrisch-israelische Waffenstillstandsabkommen von 1949, das es verpflichtete, Aggressionshandlungen gegen Israel oder “kriegsähnliche wie feindselige Handlungen gegen die militärischen oder paramilitärischen Kräfte der Gegenseite oder Zivilisten auf dem von der Gegenseite kontrollierten Gebiet” zu unterlassen. (5) Dazu gehörte die Befestigung der Golanhöhen als strategischen Ausgangspunkt für fortgesetzte Angriffe auf israelische Souveränität, einschließlich des Unterhalts und der Finanzierung von Terrorgruppen, Gewalttaten und Beschuss von Israels nördlichen Städten, Dörfern und Agrargemeinden.

Als weitere Feindseligkeit muss auch die Beteiligung Syriens an der Sanktionspolitik der Arabischen Liga gelten, zu der gehörte, die Wasser des Jordans auf dem Weg nach Israel abzuzweigen.

Die Entscheidung der Arabischen Liga: (6)

“Die Gründung Israels stellt eine grundsätzliche Bedrohung dar, der die arabische Nation in ihrer Gesamtheit beschlossen hat, entgegenzuwirken. Da die Existenz Israels die arabische Nation gefährdet, vervielfacht die israelische Abzweigung des Wassers des Jordan die Gefahren für die arabische Existenz. Entsprechend haben die arabischen Staaten die notwendigen Pläne für die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte vorzubereiten, so dass, sollten die notwendigen Ergebnisse nicht erzielt werden, kollektive militärische Vorbereitungen der arabischen Seite das ultimative praktische Mittel für eine endgültige Zerstörung Israels darstellen werden.”

Zwischen 1951 und 1953 verübte Syrien im Verstoß gegen das Waffenstillstandsabkommen mehrere Angriffe auf israelisches Territorium und besetzte 1953 einen Landstreifen entlang des nordöstlichen Teils des See Genezareth. (7)

Während der Phase der Friedensverhandlungen zwischen Libanon und Israel 1982-83 und des Madrider Friedensprozesses 1991-93 behinderte Syrien diese aktiv und verhinderte so, dass der Libanon einen Friedensvertrag mit Israel unterzeichnete und eine gemeinsame bilaterale Grenze zwischen beiden Ländern eingerichtet wurde.

UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 (1967) und 338 (1973)
Die in Folge des Sechstagekrieges verabschiedete UN-Sicherheitsratsresolution 242 (1967) bekräftigte die Notwendigkeit, einer “Beendigung aller Behauptungen oder Formen eines Kriegszustandes sowie die Beachtung und Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in dem Gebiet und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden zu leben, frei von Drohungen und Akten der Gewalt;” Daher forderte sie “friedliche und akzeptierte Lösung”, was durch einen Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs erzielt werden sollte. (8)

In der in der Präambel zu findenden Referenz auf die Illegalität der Erwerbs von Territorium im Krieg verzichtete die Resolution 242 vorsätzlich auf die Forderung, dass sich israelische Truppen aus allen Gebieten zurückzuziehen hätten, einschließlich der Golanhöhen. Stattdessen forderte sie im operativen Teil die Verhandlung einer akzeptierten Friedenslösung, zu der “sichere und anerkannte Grenzen”, gehören sollten, so auch die zwischen Israel und Syrien auf dem Golan.

Ganz offensichtlich handelt es sich bei einem Verhandlungsprozess über eine Friedenslösung, der sichere und anerkannte Grenzen zum Ziel hat, um einen solchen, bei dem auf akzeptable Weise Territorium vergeben und erhalten wird, doch dies ist abhängig vom Willen der Verhandlungsparteien.

Trotz des Aufrufs zur Verhandlung in Resolution 242 griff Syrien Israel im Yom Kippur Krieg von 1973 erneut an, nach welchem die Sicherheitsratsresolution 338 (1973) die Forderung nach Verhandlungen wiederholte. (9)

In dem folgenden syrisch-israelischen Abkommen von 1974 verpflichtete sich Syrien, “die Feuerpause zu Land, zur See und zur Luft skrupellos einzuhalten und […] von allen militärischen Handlungen gegen Israel abzusehen.” (10)

Die wiederholten Aufrufe zum Aushandeln einer Friedenslösung ablehnend und alle Versuche ernstzunehmender Verhandlungen behindernd, hat Syrien das Gebiet des Golan wiederholt zur Ausgangsbasis für Terrorangriffe gegen Israel genutzt. Es ist weder bereit, Frieden mit Israel zu schließen, noch, Israel als souveränen Nachbarstaat anzuerkennen.

Schließlich hat Syrien zuletzt die Stationierung von Waffen und Angriffsbasen von Iran und Hisbollah auf dem Golan gestattet sowie deren Einsatz gegen Israel.

All das oben genannte ist ein klares Zeichen für die anhaltende syrische Weigerung, Israel als Verhandlungspartner anzuerkennen, und für die nachdrückliche syrische Feindseligkeit gegen Israel.

Der israelische Status auf dem Golan

Angesichts der fortgesetzten und akuten syrischen Bedrohung und Feindseligkeit gegen Israel zwischen 1973 und 1981, der anhaltenden Weigerung, sich einem ernsthaften Friedensprozess zu stellen und dem Mangel einer eindeutigen rechtlichen Infrastruktur auf den Golanhöhen, beschloss Israel 1981 Recht, Rechtsbarkeit und Verwaltung des eigenen Landes auf den Golan auszudehnen. (11)

Dieser Beschluss wurde an eine Versicherung geknüpft, die israelische Premier Begin in der Knesset (12) sowie der israelische UN-Botschafter dem UN-Generalsekretär übermittelte und in der es hieß:

“Die israelische Regierung wünscht zu wiederholen, dass sie heute wie zuvor willens ist, ohne Vorbedingungen mit Syrien wie auch mit seinen anderen Nachbarn über einen dauerhaften Frieden gemäß der UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 (1967) und 338 (1973) zu verhandeln. Das Golanhöhen-Gesetz schließt solche Verhandlungen weder aus, noch verhindert es sie. (13)

Während die Regeln des bewaffneten Konfliktes anwendbar sind auf Situationen, in denen ein Staat in Ausübung des ihm zustehenden Selbstverteidigungsrechts die Kontrolle über Territorium des Aggressorstaats übernimmt oder es besetzt, findet sich darin keine Antwort auf die Frage nach der Länge der Dauer einer solchen Kontrolle oder Besetzung. Des Weiteren schaffen langfristige Feindseligkeiten, die fortgesetzte Bedrohung durch Aggression und der langfristige Mangel einer Aussicht auf Friedensverhandlungen eine einmalige Situation für den Staat, der das Territorium kontrolliert.

In seiner Veröffentlichung “Justice in International Law: What Weight to Conquest? Aggression, Compliance, and Development” von 1970 bezog sich der ehemalige Richter des Internationalen Gerichtshofs Stephen Schwebel wie folgt auf die Situation auf dem Golan:

“… im Hinblick auf Palästinas benachbarte Gebiete, die sich 1949 und danach unter unbestreitbarer arabischer Souveränität befanden, wie Sinai oder die Golanhöhen, folgt, dass Eroberungen keinen gewichtigen Anspruch darstellen, dass ein solcher Anspruch aber aus Verteidigungsgründen erwächst, die vernünftigerweise verlangt sind, um zu verhindern, dass ein solches arabisches Territorium je wieder zum Zwecke der Aggression gegen Israel verwendet wird.” (14)

Der aktuelle Bürgerkrieg in Syrien, die dauerhafte Abwesenheit eines stabilen Regierung, die offenkundigen und intentionalen Verbrechen des syrischen Präsidenten gegen die Kräfte der Opposition und die syrische Zivilbevölkerung sowie die Stationierung iranischer Militärstützpunkte auf syrischem Territorium gegen Israel belegen das Scheitern jedweder Hoffnung, dass Syrien in absehbarer Zeit bereit sein könnte, Israel als legitimen Nachbarn anzuerkennen, eine gemeinsame Grenze zu akzeptieren und friedliche Beziehungen aufzubauen.

Diese Faktoren zeugen auch von einem absoluten Mangel an Zuverlässigkeit in der syrischen Führung und dem fehlenden Vermögen, internationale Verantwortung zu übernehmen, gerade auch gegenüber Israel.

Vor diesem Hintergrund erweist sich die Erklärung des amerikanischen Präsidenten, Israels Souveränität auf dem Golan anzuerkennen, als logisch und notwendig.

Schlussfolgerung

Es handelt sich bei der amerikanischen Erklärung um die Anerkennung der faktischen Situation, in welcher die fortgesetzte syrische Feindseligkeit und Bedrohung Israels sowie die anhaltende Weigerung eine Friedenslösung auszuhandeln akzeptierte Formen internationalen Verhaltens unterminieren.

Die Erklärung dient auch als Botschaft an Syrien und die internationale Gemeinschaft, dass Aggressionspolitik und die hartnäckige Weigerung, internationale Streitigkeiten zu lösen, nicht belohnt werden. Syrien steht nicht unschuldig vor der internationalen Gemeinschaft.

Trotz all jener Elemente innerhalb der internationalen Gemeinschaft, die die amerikanische Erklärung ablehnen und sie für unvereinbar mit völkerrechtlichen Normen halten, verweist der Fall der Golanhöhen auf eine einmalige Situation. Ein Aggressorstaat, der sein Territorium in einem Angriffskrieg verliert und alle Bemühungen um einen Frieden mehr als ein halbes Jahrhundert konsequent verweigert, kann nicht ernsthaft auf das Recht beharren, sein Territorium zurückzugewinnen.

Entsprechend kommt der Macht, die das Territorium kontrolliert, ein weit größerer Rechtsanspruch auf dieses zu.


1 https://il.usembassy.gov/proclamation-on-recognizing-the-golan-heights-as-part-of-the-state-of-israel/

2 Zivotofsky v. Kerry, 576 U.S. ___ (2015) https://supreme.justia.com/cases/federal/us/576/13-628/
http://www.supremecourt.gov/opinions/14pdf/13-628_l5gm.pdf

3 https://www.jewishvirtuallibrary.org/president-ford-letter-to-israeli-prime-minister-rabin-september-1975

4Arab League declaration on the invasion of Palestine, 15 May 1948: https://mfa.gov.il/mfa/foreignpolicy/mfadocuments/yearbook1/pages/5%20arab%20league%20declaration%20on%20the%20invasion%20of%20pales.aspx

5 https://ecf.org.il/media_items/588

6 https://en.wikipedia.org/wiki/Headwater_Diversion_Plan_(Jordan_River)

7 https://en.wikipedia.org/wiki/Israel%E2%80%93Syria_Mixed_Armistice_Commission

8 https://mfa.gov.il/mfa/foreignpolicy/peace/guide/pages/un%20security%20council%20resolution%20242.aspx

9 http://unscr.com/en/resolutions/338

10 https://ecf.org.il/media_items/272

11 https://knesset.gov.il/review/data/eng/law/kns10_golan_eng.pdf

12 https://fs.knesset.gov.il//10/Plenum/10_ptm_529665.PDF

13 Statement by Ambassador Blum on the Golan Heights Law, 1 January 1982: https://mfa.gov.il/MFA/ForeignPolicy/MFADocuments/Yearbook5/Pages/94%20Statement%20by%20Ambassador%20Blum%20on%20the%20Golan%20Heigh.aspx

14https://www.cambridge.org/core/journals/american-journal-of-international-law/article/what-weight-to-conquest/9B1D7C15A4F4A4700401B127F177AE18 See also http://maurice-ostroff.tripod.com/id248.html