Völkerrecht als Waffe im Kampf gegen Israel

Obgleich es keinen Staat gibt, der dahingehend völlig fehlerfrei ist, erweist sich Israels Bilanz bei der Einhaltung des Völkerrechts als auffallend stark. Israelische Gerichte setzen das Völkergewohnheitsrecht als Teil des Landesrechts durch. In einer langen Reihe von Entscheidungen hat der Oberste Gerichtshof Israels die israelische Regierung, Armee und die Sicherheitsdienste angewiesen, ihre Politik zu verändern, wenn sie nach Meinung des Gerichts im Konflikt mit dem Völkergewohnheitsrecht stand.

Vielleicht liegt es daran, dass die Kritiker Israels dies genau wissen, dass sie sich darum bemühen, das Völkerrecht so zu manipulieren, so dass Regeln daraus entstehen, die nur auf Israel anzuwenden sind und nicht etwa auf andere Staaten und andere Situationen.

Anmerkungen zum neuen UN-Status der Palästinenser

Die Resolution der UN-Vollversammlung zur Aufwertung des palästinensischen Status hat weder einen Palästinenserstaat geschaffen noch den Palästinensern zu irgendeiner Form von Staatlichkeit verholfen. Resolutionen der Vollversammlung wie die vorliegende können das Völkerrecht und seine Praxis weder bestimmen noch diktieren.

· Die Gebiete des Westjordanlands wurden durch keinerlei rechtlich verbindliches Dokument oder Abkommen je zu souveränen palästinensischen Gebieten gemacht. Sowohl Israel als auch die Palästinenser erheben Anspruch auf umstrittene Gebiete.

· Durch die Aufwertung wurde weder der Status von Israel noch der der Gebiete in irgendeiner Form verändert. Damit ist auch die jüngste Behauptung der Palästinenserführung widerlegt, nach der Israel über Nacht zu einem Besetzer souveränen palästinensischen Territoriums geworden wäre.

· Keine der zwischen Israel und den Palästinensern unterzeichneten Vereinbarungen enthalten irgendeine Begrenzung der Baumaßnahmen auf dem ihrer jeweiligen Jurisdiktion unterstehenden Gebiet. Der Versuch der Palästinenserführung, die Siedlungsfrage zu isolieren und zur Vorbedingung für weitere Verhandlungen zu machen, verringert die Aussicht auf eine Rückkehr zu nachhaltigen Vereinbarungen.

· Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) ist nicht dazu verpflichtet, den Empfehlungen der UN-Vollversammlung zu folgen. Bislang hat der ICC vermieden, den Charakter unabhängiger Gerichtsbarkeit politisieren oder anderweitig kompromittieren zu lassen.

· Die vergeblichen Versuche, Israel und seine Politiker durch Anklagen zu kriminalisieren zeugen nicht vom Willen der Palästinenser, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens zu schaffen, die notwendig wäre, um echte und aufrichtige Verhandlungen wieder aufzunehmen.

Israels Anrecht auf Jerusalem

Die Jerusalem-Frage erweist sich in allen Verhandlungen als äußerst sensibler Diskussionsgegenstand. Im Hinblick auf das israelische Ringen um und Recht auf Jerusalem werden regelmäßig Verzerrungen, Halbwahrheiten und deutliche Lügen geäußert. Dies konterkariert die Realität, dass seit der Gründung des Staates Israel und sogar zuvor, der israelische Anspruch auf Souveränität in Jerusalem fest in der Geschichte und im Völkerrecht verankert wurden. Doch selbst vielen Israelis ist dieser völkerrechtliche Anspruch nicht hinreichend genug bewusst. Im Folgenden 10 Punkte, die es im Hinblick auf Israels Anrecht auf Jerusalem zu wissen gilt.

Israels Rechte als Nationalstaat in der internationalen Diplomatie

Wir werden soeben Zeugen, wie die palästinensische Seite versucht, durch Manipulation der Vereinten Nationen der internationalen Gemeinschaft eine palästinensische Staatlichkeit aufzuzwingen. Dabei wird der entscheidende Verhandlungsprozess umgangen, der von den UN-Resolutionen gefordert wird. Gleichzeitig gibt es ein koordiniertes Bemühen palästinensischer, islamischer und auch nicht-arabischer Teile der internationalen Gemeinschaft, die Legitimität Israels in allen Bereichen – seien sie historisch, politisch oder kulturell – in Frage zu stellen, um die Grundlagen des israelischen Existenzrechts zu untergraben.

Aus diesen Gründen hat sich eine Reihe von weltweit namhaften Experten entschlossen, die Rechte Israels als Nationalstaat in der internationalen Diplomatie mit Nachdruck darzulegen. Die im Folgenden zusammengefasste Studie wurde in Zusammenarbeit des Jerusalem Center for Public Affairs sowie des World Jewish Congress veröffentlicht.

Dieser neue Sammelband macht deutlich, wieso das jüdische Volk einen eigenen Staat verdient und wieso die Infragestellung seiner Legitimität und Rechte der Substanz entbehrt.

Israels Militärjustiz

Die Terrorbekämpfung obliegt nicht nur der Verantwortung Israels, sondern der ganzen Welt. Der Terrorismus wird jedoch nicht so gewissenhaft und resolut bekämpft, wie es sein sollte. Der Terrorismus ist für jeden eine Gefahr – für Israel und die Welt – und muss uneingeschränkt bekämpft werden. Gleichzeitig ist Israel verpflichtet, die Grundrechte der örtlichen Bevölkerung im Westjordanland und im Gazastreifen zu schützen.
Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes Aharon Barak sagte: “Das ist das Schicksal der Demokratie, in deren Augen nicht alle Mittel erlaubt sind und der nicht alle Mittel offen stehen, die aber ihre Feinde benutzen. Manchmal kämpft die Demokratie mit einer Hand auf dem Rücken. Trotzdem behält die Demokratie die Oberhand, da die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung der individuellen Freiheit einen wichtigen Bestandteil ihrer Sicherheit darstellen. Am Ende des Tages stärken diese ihren Geist und ermöglichen ihr, ihre Schwierigkeiten zu überwinden.”

Countdown bis September: Israel, die Palästinenser und die UN-Vollversammlung

· Die öffentliche Debatte über den palästinensischen Plan, im September von der UN Unterstützung für die Ausrufung eines Staates zu erhalten, beruht auf einem grundsätzlichen Denkfehler: die UN-Vollversammlung kann nicht eigenständig einen palästinensischen Staat ausrufen oder anerkennen. Sie kann neue Mitglieder in die Vereinten Nationen nur aufnehmen, nachdem sie vom UN-Sicherheitsrat benannt wurden. Dort kann jedes der fünf ständigen Mitglieder gegen diese Ernennung ein Veto einlegen.

· Die aktuellen palästinensischen Bemühungen bei der UNO scheinen außerdem überflüssig. Die UN-Vollversammlung empfahl bereits am 15. Dezember 1988 die Schaffung eines palästinensischen Staates und bestand hierbei auf die Grenzen von 1967. Die Resolution von 1988 wurde von 104 Ländern unterstützt, nur die USA und Israel waren dagegen. Aber diese und andere vergangene Resolutionen (darunter erst kürzlich am 18. Dezember 2008) haben weder eine neue rechtliche Wirklichkeit geschaffen, noch irgendetwas vor Ort verändert.

· Im Jahr 1998, als Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit dem Plan von Yasser Arafat konfrontiert wurde, im Jahr 1999 einen Staat auszurufen, warnte die israelische Regierung, dass ein solcher Schritt „einen substanziellen und grundlegenden Verstoß des Interimsabkommens“ zwischen Israel und den Palästinensern darstelle (die Oslo-II-Vereinbarung). Sie veröffentlichte eine formelle Erklärung, dass, wenn ein solcher Verstoß geschehe, Israel das Recht habe, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung des israelischen Rechts auf Siedlungsblöcke und Sicherheitszonen in der Westbank.

· Das Oslo-II-Abkommen hielt eindeutig fest: „Keine Seite soll Maßnahmen beginnen oder Schritte unternehmen, die den Status des Westjordanlandes und des Gazastreifens verändern und die Endstatusverhandlungen vorbehalten sind.“ (Artikel 31). Die Europäische Union unterzeichnete Oslo II als Zeuge. Können EU-Ländern dann aktiv an Statusveränderungen dieser Gebiete mitwirken, deren Schicksal eigentlich nur durch Verhandlungen festgelegt werden darf?

· Israel muss sich entschieden gegen die September-Initiative in der UN-Vollversammlung stellen, auch wenn die Palästinenser bereits die Stimmen haben. Es muss klar machen, dass dieser Schritt nichts weniger ist als ein schwerwiegender Bruch einer Kernverpflichtung des Osloer Abkommens wie von der israelischen Regierung bereits 1998 festgestellt. Nur eine starke israelische Reaktion wird Abbas davon abhalten, weiter den Weg des Unilateralismus zu beschreiten.

Offener Brief an UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon über die Illegalität einer Anerkennung eines Palästinenserstaates „in den Grenzen von 1967“

Wir, die Unterzeichnenden, sind eine Gruppe von Juristen aus der ganzen Welt mit Schwerpunkt auf völkerrechtliche Fragen. Wir sind mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt eng vertraut. Wir appellieren an Sie, Ihren Einfluss und Ihre Autorität unter den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen geltend zu machen, um die Annahme einer Resolution zu verhindern, welche die Palästinensische Delegation beabsichtigt, in der kommenden Sitzung der UN-Vollversammlung vorzulegen und die die Anerkennung eines palästinensischen Staates „in den Grenzen von 1967“ zum Gegenstand hat.

Nach allen rechtlichen Kriterien wäre eine solche Resolution im Falle einer Annahme eine grobe Verletzung aller zwischen Israel und den Palästinensern geschlossenen Abkommen und widerspräche den UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 (1967) und 338 (1973) sowie allen anderen Resolutionen, die sich auf diese beziehen.

Gestatten Sie uns, Ihnen unsere Gründe darzulegen:

Der Mythos der „Grenzen von 1967“

Alan Baker

· Die Palästinenserführung hat sich darauf fixiert, weltweit Regierungen und die Vereinten Nationen dazu zu drängen, dass sie einen einseitig erklärten Palästinenserstaat in den „Grenzen von 1967“ anerkennen. Tatsächlich schien diese Kampagne Anfang Dezember 2010 erste Früchte zu tragen, als sowohl Argentinien als auch Brasilien sich entschlossen, einen Palästinenserstaat in den von ihnen so bezeichneten „Grenzen von 1967“ anzuerkennen.

· Doch solche Grenzen haben nie existiert und verfügen über keinerlei historische, rechtliche oder faktische Grundlagen. Die einzige Linie, die je gezogen wurde, war die Demarkationslinie von 1949, die entlang der Waffenstillstandslinie zwischen den israelischen und arabischen Armeen gezogen wurde, solange kein dauerhafter Friedensvertrag geschlossen würde. Im Waffenstillstandsabkommen von 1949 war ausdrücklich festgehalten worden, dass dieser Linie keine politische wie rechtliche Bedeutung zukommen und sie zukünftige Verhandlungen über Grenzen nicht vorwegnehmen sollte.

· Die UN-Sicherheitsresolution 242 von 1967 bestätigte die Notwendigkeit von Verhandlungen über sichere und anerkannte Grenzen. Führende Juristen und UN-Delegierte – u.a. aus Brasilien und Jordanien – erkannten an, dass die vorherigen Linien nicht als internationale Grenzen betrachtet werden könnten.

· In einer Reihe von Abkommen zwischen der PLO und Israel (1993-1999) wurden die Absicht und Verpflichtung beider Seiten, dauerhafte Grenzen auszuhandeln, bekräftigt. Während der Verhandlungsphasen zwischen Israel und den Palästinensern gab es niemals eine Bestimmung, dass eine Grenze auf den Linien von 1967 zu basieren habe.

· Die PLO-Führung verpflichtete sich ernsthaft, dass alle Fragen über einen dauerhaften Status nur durch Verhandlungen der beiden Parteien gelöst werden sollten. Die „Roadmap“ von 2003 unterstrich zusätzlich die Notwendigkeit von Verhandlungen über die endgültigen Grenzen.

Voreilige Anerkennung eines Palästinenserstaates : Weder rechtskräftig noch hilfreich für jeden ernstgemeinten Verhandlungsprozess

· Dass Brasilien, Argentinien und möglicherweise andere lateinamerikanische Staaten einen Palästinenserstaat in den Grenzen von 1967 anerkannt haben, bedeutet zunächst wenig mehr als eine politische Meinungsäußerung.

· Diese Anerkennungen widersprechen den 1967 vor dem UN-Sicherheitsrat von Brasilien als auch Argentinien bezogenen Positionen, die sich für frei verhandelte Grenzen zwischen den Konfliktparteien sowie einen international unterstützten Friedensverhandlungsprozess aussprachen, wie er in Resolution 242 beschlossen wurde.

· Das unermüdliche Bemühen der Palästinensischen Autonomiebehörde in der Staatengemeinschaft die Anerkennung einer unilateralen Staatlichkeit in den Grenzen von 1967 zu erlangen und auf diese Weise den akzeptierten Verhandlungsprozess zu umgehen, widerspricht ihren Verpflichtungen durch die Abkommen mit Israel, die von Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft bezeugt und garantiert wurden.

· Das aggressive Vorgehen und die Verlautbarungen der Palästinensischen Autonomiebehörde entbehren Treu und Glauben und präjudizieren jeglichen vernünftigen Verhandlungsraum zwischen den Parteien, die sich um Errichtung friedlicher Beziehungen zwischen ihnen bemühen, und deuten auf einen mangelnden Willen hin, eine friedliche Einigung zu erreichen.