Übersehen die internationalen Medien Israels legale Rechte im Palästinensisch-Israelischen Konflikt?

• Internationale Nachrichten-Organisationen, die über den arabisch-israelischen Konflikt berichten, verweisen regelmäßig in einer Art und Weise auf internationale Abkommen und Vereinbarungen, die gegenüber Israels legalen Rechten und Ansprüchen voreingenommen sind.
• Gelegentlicher Bezug auf Israels legale Verpflichtung, sich auf die Grenzen von vor 1967 zurückzuziehen, entsprechen nicht der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates und den Oslo-Abkommen.
• Die Oslo-Prinzipienerklärung von September 1993 wie auch das Zwischenabkommen Oslo II von 1995 verlangen weder von den Palästinensern noch von den Israelis vom Bau von Siedlungen, Stadtvierteln, Häusern, Strassen oder ähnlichen Bauprojekten Abstand zu nehmen.
• Bezugnahme der Nachrichtenmedien auf „das besetzte arabische Ostjerusalem“ spiegelt die zugrunde liegende Annahme wider, dass Ostjerusalem schon immer eine arabische Stadt wie Damaskus oder Bagdad gewesen sei und ignoriert die Tatsache, dass Jerusalem bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine überwiegend jüdische Mehrheit hatte.
• Trotz der Erklärung von UNO-Generalsekretär Kofi Annan vom 25. Juli 2000, dass Israel die UNO-Resolution 425 vollständig erfüllt habe, als es sich einseitig aus dem Südlibanon zurückzog, haben die Nachrichten-Organisationen die auf der israelischen Seite der Grenze mit dem Libanon liegenden Shabaa Farmen weiterhin als umstritten bezeichnet.

Der Sicherheitszaun: Für Israel ein Sachzwang

• Nach 35 Jahren Leben mit den Palästinensern und angesichts dieser eklatanten, hässlichen Terrorwelle, hatte Israel keine andere Wahl als eine Absperrung als ein wichtiges Element eines umfassenden Verteidigungssystems aufzustellen, das jene abfangen soll, die unterwegs sind sich mitten unter uns in die Luft zu jagen.

• Wenn die Palästinenser untereinander von Besatzung reden, dann reden sie davon, dass Israel Tel Aviv und Haifa besetzt hält, nicht Judäa und Samaria.

• Die Palästinensische Propaganda versucht den Zaun zum Thema zu machen und ignoriert das Thema Terrorismus, der den Zaun notwendig macht. Gäbe es den palästinensische Terrorismus nicht, gäbe es den Zaun gar nicht.

• Die Mauer-Teile betragen etwa 4 Prozent der Absperrung und wurden auf der " grünen Linie " nahe Tulkarem und Kalkilya errichtet, weil Palästinenser in der Vergangenheit aus diesen Gebieten auf israelische Fahrzeuge geschossen haben.

• Israel musste die Unannehmlichkeiten für einige Palästinenser, die die Tore zu passieren haben, um zu ihren Feldern zu kommen, dagegen abwägen mit ansehen zu müssen, dass israelische Familien in Stücke gerissen werden, wenn der Zaun nicht gebaut wird. Was ist, angesichts dieser zwei Alternativen, moralisch höher anzusetzen?

• Es ist völlig normal, dass heute mehr als eine Million Araber innerhalb Israels leben. Für diejenigen, die sagen, Juden können nicht in Judäa und Samaria leben, müsste die unmittelbare Schlussfolgerung gelten, dass Araber nicht in Israel leben können. Ich denke aber, sie können das und die Symmetrie sollte man beibehalten.

Sollte der Internationale Gerichtshof eine empfehlende Meinung zu Israels Trennzaun abgeben?

• Da die Palästinenser Israel nicht vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verklagen konnten – weil die Palästinenser keinen Staat haben und Israel die Zuständigkeit des Gerichts nicht anerkannte – haben die Palästinenser ihren Einfluss in der Vollversammlung benutzt, die dann eine Empfehlung forderte.

• Die besondere Dringlichkeitssitzung der Vollversammlung wurde in Übereinstimmung mit der Resolution „Vereinigung für den Frieden“ von 1950 einberufen, nach der bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor die UN-Vollversammlung handeln kann; diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt worden.

• Zusätzlich wird die Frage bereits vom Sicherheitsrat behandelt, der die „Roadmap“ übernommen hat. Die Forderung nach einer empfehlenden Meinung untergräbt die Roadmap und die Versuche eine umfassende Lösung für den israelisch-palästinensischen Streit zu finden.

Die despotische Versuchung – Der deutsche Gasdeal mit Teheran

Es mag tatsächlich richtig sein, dass im reinen Wortlaut der Deal den gegenwärtig von Deutschland getragenen Sanktionen gegen den Iran nicht widerspricht, nur stellt sich die Frage, welchen Teil des „Neins“ zum iranischen Atomprogramm, welches Gegenstand der Sanktionen ist, die Bürokraten der BAFA, der Herr Staatssekretär Schauerte und die beflissen auf das wieder wachsende deutsche Exportvolumen in den Iran schielenden IHK-Funktionäre nicht verstanden haben mögen.