﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"><channel><title>Im Blickpunkt</title><link>http://jer-zentrum.org</link><description>The latest headlines - Im Blickpunkt.</description><copyright>(c) 2008, jer-zentrum.org. All rights reserved.</copyright><ttl>5</ttl><item><title>Die israelische Blockade des Gaza-Streifens: Rechtliche Grundlagen</title><author>Ruth Lapidoth</author><description>·         Die Beziehungen zwischen Israel und der Hamas sind ihrem Wesen nach ein bewaffneter Konflikt. Da heutzutage dafür keine formale Kriegserklärung von Nöten ist, sind die Regeln bewaffneter Konflikte anwendbar. Diese geben Israel das Recht, den Schiffsverkehr nach Gaza zu kontrollieren, selbst wenn die Schiffe sich noch auf Hoher See befinden.
 
·         Die Regeln des Seekrieges wurden nicht vollständig in internationalen Verträgen kodifiziert und folgen in ihrem Wesen dem verbindlichen Gewohnheitsrecht. Sie sind in den entsprechenden Handbüchern westlicher Armeen (insbesondere in denen der USA und Großbritannien) festgehalten sowie im San-Remo-Handbuch, das von einer Expertengruppe erstellt wurde. 
 
·         Um rechtmäßig zu sein, muss eine Blockade erklärt worden, in Kraft getreten und nicht-diskriminierend sein sowie die Zufuhr von humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung gestatten. Das San-Remo-Handbuch von 1994 verlangt dafür jedoch zwei Bedingungen: Erstens darf der die Blockade durchsetzende Staat entscheiden, wo und durch welchen Hafen Hilfe die Küste erreichen darf. Und zweitens kann dieser Staat verlangen, dass eine neutrale Organisation an der Küste bestätigt, wer der Empfänger der Hilfsgüter ist, z.B. ob – wie im Fall von Gaza – die Güter Zivilisten oder der Hamas zu Gute kommen.
 
·         Ein Schiff, das eindeutig beabsichtigt, die Blockade zu brechen, darf bereits auf Hoher See aufgebracht werden. Die Gaza-Flotille auf Hoher See 100 km vor Gaza aufzubringen war nicht illegal, da im Fall eines bewaffneten Konfliktes, Schiffe, die die Absicht haben, eine Blockade zu brechen, auch auf dem offenen Meer durchsucht werden dürfen.
 
·         Israel hat rechtmäßig und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gehandelt, da es die erwähnten Bedingungen für eine rechtmäßige Blockade erfüllt hat. So hat Israel z.B. im Januar 2009 alle relevanten Behörden darüber informiert, dass es die Küste Gazas mit einer Blockade belegt.
 
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=98</link><pubDate>Mon, 19 Jul 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Israel und die Idee einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten</title><author>Dr. Dore Gold</author><description>·         In den achtziger Jahren schlug Israel die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten vor. Die Umsetzung einer solchen Zone zu diskutieren hätte jedoch als Vorrausetzung ein gewisses Maß an Anerkennung und friedlichen Beziehungen zwischen allen Ländern des Nahen Ostens verlangt.
 
·         Ägypten hat die Iran-Frage geschickt manipuliert, um seine langfristigen nuklearen Pläne gegenüber Israel voranzutreiben und daher eine thematische Verknüpfung zwischen Iran und Israel geschaffen. Die Ägypter hoffen so, dass die Amerikaner Israel in der Atomfrage unter Druck setzen, um sich die arabische Unterstützung im Umgang mit Iran zu sichern.
 
·         Doch die Verknüpfung beider Fragen entbehrt der Grundlage. Irans Streben nach Atomwaffen wird von seiner regionalen Ambition, Hegemonialmacht des Nahen Ostens zu werden, motiviert. Der Iran würde auch dann zur Verwirklichung seiner Ziele nach Atomwaffen streben, wenn Israel gar nicht existieren würde.
 
·         Der neue Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO), Yukiya Amano, hat an 151 Staaten geschrieben und sie gefragt, wie man eine IAEO-Resolution umsetzen könnte, die von Israel fordert, dem Atomwaffensperrvertrag (NVV) beizutreten. Dieser Brief diskriminiert Israel dahingehend höchst einseitig, als dass die anderen Staaten, die den NVV nicht unterzeichnet haben, gar nicht erwähnt werden, v.a. Pakistan und Indien.
 
·         Israel hat gute Gründe, auf die Schwächen des Atomwaffensperrvertrages hinzuweisen sowie zu verlangen, dass es sich von den Atomdiskussionen fernhält bis irgendwann ein umfassender und zuverlässiger Frieden erreicht ist.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=97</link><pubDate>Sat, 19 Jun 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Steht Israel ein Krieg mit Syrien und der Hisbollah kurz bevor?</title><author>David Schenker</author><description>·          Die Sorge über einen Konflikt Israels mit der Hisbollah ist nichts neues, doch wenn man die jüngsten Äußerungen Syriens ernst nimmt, dann könnte es bei Verschlechterung der Situation zu Kämpfen von regionalem Ausmaß wie zuletzt 1973 kommen.
 
·          Am 26. Februar empfing der syrische Präsident Bashar Assad den iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinedschad und den Hisbollah-Führer Hassan Nasrallah in Damaskus. Im Anschluss deutete das Online-Magazin der Hisbollah an, dass ein Krieg mit Israel sich am Horizont abzeichne.
 
·          Die Spannungen werden dadurch verschärft, dass Syrien der Hisbollah hochentwickelte, schultergestützte Igla-S Luftabwehrraketen russischer Bauart geliefert hat, die israelische Luftoperationen über dem Libanon in einem zukünftigen Konflikt erschweren könnten. Israel hatte die Lieferung einer solchen Ausrüstung in der Vergangenheit als „Rote Linie“ bezeichnet.
 
·          Im Libanonkrieg 2006 verhielt sich Syrien ruhig, als Israel und die Hisbollah bis zu einem Waffenstillstand kämpften. Nach dem Krieg beanspruchte Assad, der während der Kämpfe die Versicherung vom damaligen israelischen Premier Olmert erhalten hatte, dass Syrien nicht angegriffen werden würde, einen „göttlichen Sieg.“
 
·          Ende März 2010 wurde die syrische Unterstützung des „Widerstands“ für alle offensichtlich, als Assad auf dem Arabischen Gipfel in Libyen den Palästinenserführer Mahmoud Abbas drängte, die von den Vereinigten Staaten unterstützten Friedensverhandlungen fallen zu lassen und stattdessen „die Waffen gegen Israel zu erheben.“
 
·          Nach Jahren der diplomatischen Isolation ist es Damaskus schließlich gelungen, sich Europa anzunähern, und scheint dabei, dies auch bei der Obama-Administration zu erreichen. Gegenwärtig sieht es so aus, als wäre Syrien in der Lage, seine Beziehungen zum Westen zu kultivieren, ohne dafür seine Unterstützung des Terrorismus opfern zu müssen.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=96</link><pubDate>Sun, 25 Apr 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Die iranische Bedrohung: Was Israel von den irakischen Raketenangriffen 1991 gelernt hat</title><author>Moshe Arens</author><description>·          Die Iraner konnten eine Menge aus der Zerstörung des irakischen Osirak-Reaktors durch die israelische Luftwaffe 1981 lernen. Osirak war das Kernelement des irakischen Atomprogramms: ein einziges Ziel, durch dessen Zerstörung dieses Programm wesentlich zurückgeworfen wurde. Aus diesem Grund haben die Iraner ihr Atomprogramm verteilt. Ein großer Teil davon befindet sich unter der Erde. Es gibt auch kein einziges Ziel, das vergleichbar zerstört werden könnte, um das iranische Programm zurückzuwerfen.
 
·          Als ich 1982 als israelischer Botschafter nach Washington kam, stieß ich auf eine feindselige Atmosphäre. Es wurde sogar davon gesprochen, Sanktionen gegen Israel zu verhängen – wegen der unilateralen Aktion gegen den Osirak-Reaktor. Doch nach wenigen Jahren veränderte sich die Wahrnehmung Washingtons vollständig. Man kann sich die amerikanische Operation „Desert Storm“ im Golfkrieg gegen den Irak 1991 kaum vorstellen, hätte sich das irakische Atomprogramm über 1981 hinaus entwickeln können, ohne von der israelischen Aktion entscheidend gebremst zu werden.
 
·          Manche meinen, dass die Israel bedrohenden Raketen vergleichsweise billig sind, während Israel ein sehr teures Abfangsystem dagegen aufstellt, was auf dem ersten Blick sich nicht wirklich zu lohnen scheint. Man darf jedoch nicht vergessen, dass der von einer Rakete verursachte Schaden die Kosten eines Raketenabwehrsystem weit übersteigen könnte.
 
·          Das Raketenabwehrsystem stellt für alle jene ein Dilemma dar, die Israel mit Raketen angreifen wollen, v.a. wenn jene einen nuklearen Sprengkopf tragen. Denn eine solche Rakete könnte sehr wohl abgefangen werden, und damit einen Atomangriff aufdecken und die entsprechende Antwort nach sich ziehen, selbst wenn die Rakete das Ziel nicht erreicht.
 
·          Zu Beginn des Golfkrieges 1991 rechneten die Amerikaner damit, dass die US-Air Force innerhalb von 48 Stunden das irakische Raketenfeuer eliminieren würde. Wenn es ihnen nicht gelingen würde, hätte Israel die Freiheit, dem eigenen Ermessen nach zu reagieren. Trotz der intensiven Luftangriffe auf Scud-Abschussrampen wurde keine einzige von ihnen getroffen oder ausgeschaltet. Die amerikanischen Patriot-Abwehrraketen in Israel schafften es auch nicht, eine einzige Scud-Rakete abzufangen.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=95</link><pubDate>Thu, 15 Apr 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Arabisch-islamischer Antisemitismus – offiziell nicht „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“? (§ 130 StGB)</title><author>Carmen Matussek</author><description>Nur wenigen Leuten ist bekannt, dass antisemitische Literatur wie Hitlers Mein Kampf und die Protokolle der Weisen von Zion, die in Deutschland aus gutem Grund auf dem Index stehen, in der arabischen Welt seit vielen Jahrzehnten die Bestsellerlisten anführen und dort in kaum einem Buchladen fehlen. Noch unbekannter ist jedoch, wie die deutsche Gerichtsbarkeit mit den Auswirkungen dieses Phänomens im eigenen Land umgeht.
 
Der renommierte ägyptische Verlag ´Akhbar al-Yaum hat im Jahr 2002 eine Ausgabe der Protokolle zum Buch des Monats gekürt. Die beliebte Reihe der „Bücher des Monats“ wird weit über die Grenzen der arabischen Welt hinaus exportiert. Auf Seite zwei der besagten Ausgabe findet sich eine Liste mit 37 Zielorten und Angaben zu den Preisen des Buches in der jeweiligen Landeswährung. Darunter sind auch England, Frankreich, Deutschland, Holland, Italien, Österreich, Dänemark, Griechenland, Schweden, die Schweiz, Australien, Kanada und mehrere Städte in den USA.
 
Daraus ist zu schließen, dass antisemitische Literatur auf Arabisch in interessierten Kreisen nicht illegal oder über entsprechende Onlineportale bezogen werden muss, sondern lastwagenweise den deutschen Zoll passiert und auf offiziellen Wegen an die Büchertische der Moscheen gelangt. Auf Nachfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz wurde diese Vermutung bestätigt, mit der Zusatzerklärung, dass der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB sich nur auf deutschsprachige Literatur beziehe, und dass die Ungleichbehandlung mit Kulturrelativismus erklärt werden könne. Muss Antisemitismus demnach als arabisches Kulturgut geschützt werden? Ist es schon so lange her, dass Judenfeindlichkeit ein deutsches „Kulturgut“ war, und haben wir nichts daraus gelernt?
 
Als Walter Herrmann an seiner „Kölner Klagemauer“ öffentlich eine Karikatur ausstellte, auf der ein Jude abgebildet war, der sich anschickte, mit Messer und Gabel ein palästinensisches Kind zu zerstückeln, wurde er wegen „Verdachts“ auf Volksverhetzung angezeigt. Die Klage wurde zurückgewiesen: Da die Karikatur in einem anderen kulturellen Kontext entstanden sei, sei sie nicht als antisemitisch, sonders als antiisraelisch anzusehen und somit Ausdruck einer politischen Meinung. Bedeutet das für alle, die gerne antisemitische Zeichnungen in der Öffentlichkeit zeigen würden, dass sie diese nur aus arabischen, türkischen oder persischen Zeitungen entnehmen müssen und dann nicht mehr zu belangen sind? Das wäre eine fatale Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden müsste. Da die angeschriebenen Staatsanwaltschaften und Justizministerien sich in Schweigen hüllen oder ihre Nicht-Zuständigkeit bekunden, müssen diese Fragen vorerst unbeantwortet im Raum stehenbleiben.
 
Stattdessen soll zum wiederholten Mal gezeigt werden, dass der arabisch-islamische kulturelle Kontext solcher Karikaturen durch die Existenz des Nahost-Konflikts nicht weniger antisemitisch wird. Gerade an den arabischen Ausgaben der Protokolle der Weisen von Zion lässt sich das eindrucksvoll nachweisen.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=94</link><pubDate>Wed, 10 Mar 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Operation Gegossenes Blei: Eine moralische Einschätzung</title><author>Asa Kasher</author><description>Nach acht Jahren ununterbrochener Raketenangriffe, eröffnete Israel am 27. Dezember 2008 eine militärische Operation gegen die Hamas in Gaza. Wie verhält es sich mit diesem Einmarsch aus moralischer wie ethischer Perspektive?
 
Wie bei jeder moralischen Einschätzung eines Krieges müssen wir zunächst das „Warum?“ von dem „Wie?“ unterscheiden. Die Theorie des „gerechten Krieges“ differenziert zwischen dem ius ad bellum und dem ius in bello – also zwischen der moralischen Rechtfertigung des Krieges und der moralischen Rechtfertigung des Verhaltens im Krieg. Die Entscheidung, Krieg zu führen oder eine Militäroperation zu beginnen, wird von der Regierung, also von Politikern getroffen. Die Umsetzung dieser Entscheidung im Feld, das „Wie?“, wird von der militärischen Führung bestimmt. Grundsätzlich kann die Regierung so nicht für das Verhalten der Soldaten beschuldigt werden und die Soldaten nicht für die Entscheidungen der politischen Klasse.
 
Wenn man nach dem „Warum?“ fragt, verweist man auf eine Reihe von Prinzipien der Tradition des „gerechten Krieges“. Das Erste ist das Recht auf „Selbstverteidigung“. Von außen betrachtet, also auf der Ebene der zwischenstaatlichen Beziehungen, hat ein Staat das Recht, sich gegen einen Angriff zu verteidigen. Von innen her gesehen, also aus der Perspektive der Beziehung zwischen einem Staat und seinen Bürgern, hat die Regierung die Pflicht, seine Bürger zu verteidigen. Ein Staat muss seine Bürger vor Gewalt schützen, um die eigenen Existenzbedingungen aufrecht zu erhalten, von denen an erster Stelle die Bewahrung des Lebens seiner Bürger steht. Ein demokratischer Staat ist daher in der Pflicht, das Leben seiner Bürger zu verteidigen. Folglich hat ein Staat ein Recht gegenüber seinen Feinden und eine Pflicht gegenüber seinen Bürgern. Damit wird das staatliche Recht auf Selbstverteidigung im Bezug auf das, was sich jenseits seiner Grenzen befindet, von der Pflicht zur Selbstverteidigung im Bezug auf das, was sich innerhalb seiner Grenzen befindet, unterschieden. Beides trifft auf den hier betrachteten Fall zu, da seit Anfang 2001 über 10 000 Kassam-Raketen und Mörser von Gaza auf Israel abgeschossen wurden und damit das Leben israelischer Bürger angegriffen und gefährdet wurde.
 
Das Zweite ist das Prinzip der ultima ratio, des letzten Mittels,  das festlegt, dass, wenn der Streit ohne Rückgriff auf militärische Gewalt und Opfer gelöst werden kann, beide Seiten dazu verpflichtet sind. Mit anderen Worten, die Anwendung militärischer Gewalt ist nur dann gerechtfertigt, wenn alle anderen Alternativen erschöpft wurden. Auch hier befindet sich Israel vermutlich im Recht, denn anstatt die Offensive gleich nach dem ersten Einschlag einer Kassam-Rakete in Sderot zu starten, hat das Land acht Jahre gewartet und andere Lösungen, sowohl militärischer als auch politischer Natur, verfolgt. Israels langjähriger Verzicht auf irgendeine größere militärische Antwort angesichts dieser Aggression entspricht vermutlich dem Prinzip der ultima ratio.
 
Schließlich legt als drittes das Prinzip des Sieges fest, dass eine militärische Operation nur dann unternommen werden darf, wenn sie eine vernünftige Aussicht auf Erfolg hat. Derartige Operationen sollten nicht eingeleitet werden, wenn sie lediglich eine symbolische Geste der Tapferkeit darstellen. Ohne Aussicht auf Sieg ist die Anwendung militärischer Gewalt lediglich Blutvergießen. An dieser Stelle müssen wir jedoch zwischen klassischen Kriegen wie dem Zweiten Weltkrieg und dem Sechstagekrieg unterscheiden, bei denen der Sieg der Ausschaltung der militärischen Bedrohung gleichkam, und dem asymmetrischen Antiterrorkampf bzw. der Aufstandsbekämpfung gegen nichtstaatliche Akteure, in denen sich Israel terroristischen Milizen wie der Hisbollah oder der Hamas gegenüber sieht. Bei letzteren Konflikten bedeutet ein Sieg eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage durch die Beschädigung der militärischen Infrastruktur des Gegners und seiner Fähigkeit, Terror auszuüben. Auch in diesem Fall hat der israelische Einmarsch in Gaza im letzten Jahr das entsprechende Prinzip erfüllt.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=93</link><pubDate>Mon, 15 Feb 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Amnesie International: Wie steht es tatsächlich um Gaza?</title><author>Justus Weiner</author><description>In ihrer Studie „Suffocating: The Gaza Strip Under Israeli Blockade“[1] behauptet die Organisation Amnesty International, dass die Einwohner Gazas unter der sogenannten Blockade außergewöhnlich leiden würden. Diese Behauptungen verdunkeln dabei die tatsächliche Beziehung zwischen Israel und Gaza. Zunächst und vor allem gingen Tausende von Raketen- und Mörserangriffe durch die Hamas den von Israel verhängten wirtschaftlichen Sanktionen voraus und lösten diese aus.[2] Trotz dieser Tatsache ist einem Bericht des Verteidigungsministeriums zufolge die Zufuhr von humanitären Gütern 2009 um nahezu 900 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.[3] Dessen ungeachtet werden die ewigen Kritiker Israels, wie z.B. Amnesty, immer lauter. Wie dieser Artikel zeigen möchte, verzehrt ein Anprangern der mutmaßlichen humanitären Notlage in Gaza das Gesamtbild vor Ort und übersieht die eigentliche Ursache für die ganz sicher schlechten Bedingungen, unter denen die Einwohner Gazas zu leben haben.
 
Die „bevorstehende humanitäre Krise“ in Gaza wird seit spätestens 1996 regelmäßig prophezeit. Im Jahr 2000 verschärften einige Nichtregierungsorganisationen, unter ihnen Amnesty, den Druck auf Israel, in dem sie behaupteten, dass der jüdische Staat verantwortlich sei für die „bevorstehende humanitäre Krise/Katastrophe“ im Gazastreifen. Diese Wortwahl wurde 2001 wiederholt und seitdem jährlich von 2002 bis 2010. Gaza „steht“ also seit über 10 Jahren in Folge eine humanitäre Krise „bevor“. Man könnte meinen, der Himmel falle auf den Kopf.
 
Zwei relativ unbekannte Faktoren der Situation in Gaza sollten nicht unerwähnt bleiben, wenn es um die angeblich beständige „humanitäre Krise“ in Gaza geht. 1) Die der Küste vorgelagerten Gasvorkommen Gazas sind geschätzte 2 Mrd. Dollar wert.[4] Könnte die Hamas-Regierung die politische Situation lang genug stabilisieren, um das Gas zu fördern, dann könnte Gaza von den Erlösen profitieren. Die Einwohner Gazas könnten sogar in die Mittelschicht aufsteigen. 2) Die Bevölkerung Gazas ist relativ gesund und gut ausgebildet. Die klassischen Indikatoren für den Lebensstandard weisen Gaza eine einigermaßen starke Position zu. Die Lebenserwartung in Gaza ist 72,34 Jahre,[5] höher als in Russland (65,94),[6] auf den Bahamas (65,72),[7] in Indien (69,25),[8] der Ukraine (68,06) [9] und Ost-Glasgow (Schottland), wo die männliche Lebenserwartung 69,3 Jahre beträgt.[10] Ebenso verzeichnet Gaza eine geringere Säuglingssterblichkeit (21.35 je 1 000 Geburten)[11] als Angola (182,31),[12] Iran (36,93),[13] Indien (32,31),[14] Ägypten (28,36),[15] und Brasilien (26,67).[16] Am überraschendsten mag vielleicht sein, dass trotz der sensationsgierigen Berichterstattung, welche Gazas Chancen auf eine bessere Zukunft immer wieder beerdigt, die Alphabetisierungsrate in Gaza bei erstaunlichen 92,4 Prozent liegt.[17] Das sind weitaus mehr als in Indien (47,8),[18] Ägypten (59,4)[19] und sogar im reichen Saudi Arabien (70,8).[20]
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=92</link><pubDate>Mon, 25 Jan 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Die israelische Außenpolitik, der Iran und der palästinensisch-israelische Konflikt</title><author>Danny Ayalon</author><description>Im Moment gibt es drei Ebenen der israelisch-palästinensischen Beziehungen. Auch wenn sie sich in verschiedenen Stadien ihrer Entwicklung befinden, sollten sie dennoch gleichzeitig verfolgt werden.
 
Zum einen geht es darum, die palästinensischen Kapazitäten zu stärken. Die israelische Regierung unterstützt das von den Vereinigten Staaten unter Gen. Keith Dayton geführte, internationale Bemühen, die Sicherheitskräfte der Palästinensischen Autonomiebehörde im Westjordanland zu trainieren. Wir schätzen zudem die Versuche der Europäischen Union, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Richtlinien der Strafverfolgung in der Autonomiebehörde zu verbessern. Es sollten weitere Schritte unternommen werden, um eine transparente palästinensische Regierungskultur zu entwickeln, die rechtmäßige Institutionen, Gewaltentrennung sowie Rechtstaatlichkeit beinhaltet. Es wäre gut, wenn ein Staat entstünde, der für sich selbst zu sorgen vermag, sich gegenüber seinen Bürgern wie auch anderen Nationen verantwortlich verhält und die internationalen Normen einhält.
 
Die zweite Ebene ist die wirtschaftliche Entwicklung. Israel wünscht sich, dass die Palästinenser denselben Lebensstandard genießen können, wie er jedem Menschen zusteht. Es gibt bereits positive Anzeichen einer Entwicklung des Lebensstandards in der Autonomiebehörde: die Arbeitslosigkeit ist am Sinken, der Tourismus nimmt zu und das Westjordanland erlebt ein Wirtschaftswachstum von acht Prozent. Doch um Tausende von palästinensischen Arbeitsplätzen zu schaffen – ein Ziel das leicht zu erreichen wäre – benötigen wir eine Art Marshall-Plan zum Aufbau einer industriellen Basis. Obwohl Israel bereits viel in dieser Richtung unternommen hat, in dem es Zugang und Transport von Gütern ermöglicht hat, könnten die arabischen Länder sehr viel mehr unternehmen. Sowohl die Amerikaner als auch die Europäer haben die Arabische Liga aufgerufen sich einzubringen. Saudi Arabien, milliardenschwer dank seiner Erdölexporte, wäre sehr gut in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der palästinensischen Wirtschaft zu leisten.
 
Die Stärkung der palästinensischen Kapazitäten sowie die wirtschaftliche Kooperation können einen Fortschritt auf der dritten Ebene ermöglichen – den politischen Dialog. Wann auch immer die nächsten Wahlen zur Palästinensischen Autonomiebehörde stattfinden werden, so glaube ich, dass wir innerhalb der nächsten Monate den Beginn eines sinnvollen Dialogs sehen werden. Zumindest ist dies ganz sicher Absicht Israels. Wir möchten den Friedensprozess ohne Vorbedingungen wieder aufnehmen. So wie wir von den Palästinensern keine Zustimmung zu Vorbedingungen verlangen, so werden wir auch keine uns auferlegten Vorbedingungen akzeptieren.
 
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=91</link><pubDate>Mon, 11 Jan 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Der Mythos illegaler Siedlungen</title><author>David M. Phillips</author><description>Die Auffassung, dass die jüdischen Siedlungen im Westjordanland illegal wären, ist gegenwärtig allgemein so akzeptiert, dass es kaum den Anschein hat, dass über diese Frage Diskussionsbedarf besteht. Doch dem ist nicht so. Jahrzehnte des Streits über das Problem haben die komplexe Natur dieser sehr spezifischen juristischen Angelegenheit verdunkelt, so dass ein vermutlich überwältigender Schuldspruch gegen die Siedlungspolitik verhängt wird. Zweifelsohne ist dieses Übermaß an negativer Meinung sehr stark von der mangelnden Popularität der Siedlungen in der ganzen Welt, aber auch in Israel selbst, beeinflusst worden. Doch wenn man sich auch über die Weisheit Israels, Siedlungen zu bauen, streiten kann, so ist doch die Ansicht, dass dies unüberlegt gewesen sei, etwas deutlich anderes, als es als illegal zu brandmarken. Tatsächlich basiert eine Analyse, die zu dem Schluss führt, die Siedlungen würden das Völkerrecht verletzen, auf der Akzeptanz des palästinensischen Narrativs, dass die Westbank „arabisches“ Land sei. Folgt man dieser Argumentation logisch zu Ende – wie es einige getan haben – dann macht dieses Narrativ auch die Legitimität Israels zunichte.

Die Auffassung, dass die Schaffung neuer Siedlungen oder die Ausweitung bereits existierender eine Geste bösen Willens der verschiedenen israelischen Regierungen gewesen seien, mag ohne Frage jedem einleuchten, der daran glaubt, dass die Siedlungen ein Hindernis für die zunehmend flüchtigere Lösung des arabisch-israelischen Konflikts darstellen. Ob das Argument gut begründet ist oder nicht, der Wille der Kritiker Israels zu behaupten, dass diese Siedlungen nicht nur in die falsche Richtung gingen, sondern das Völkerrecht brechen würden, verschärft die Debatte über ihre Existenz von einem Streit über vernünftige Politik hin zu einem, in dem der jüdische Staat als ein internationaler Gesetzesbrecher dargestellt werden kann. Das eigentliche Ziel eines rechtswidrigen Versuches, das Völkerrecht zur Delegitimation der Siedlungen zu verwenden, scheint klar –  es ist das gleiche Argument, mit dem Feinde Israels versuchen, den jüdischen Staat als Ganzes zu delegitimieren. Jene, die sich als Freunde Israels bezeichnen, aber als Gegner der Siedlungspolitik sehen, sollten sorgsam überlegen, ob, im Vorbringen dieser illegitimen und fadenscheinigen Argumente, sie schließlich in der Lage sein werden, der Logik des Arguments zu widerstehen, das – fälschlich und ohne irgendeine völkerrechtliche Grundlage – behauptet, Israel selbst sei illegitim.</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=90</link><pubDate>Mon, 14 Dec 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Verhältnismäßigkeit in modernen asymmetrischen Kriegen</title><author>Amichai Cohen</author><description>In einem asymmetrischen Konflikt kämpft ein Staat, der den Regeln des bewaffneten Konflikts oder dem humanitären Völkerrecht folgt gegen eine Organisation, die sich zumeist nicht an diese Regeln hält und auch wenig Anreiz darin sieht. Im Unterschied zu den Genfer Konventionen, deren Protokolle zu einer Zeit „klassischer“ militärischer Konflikte verfasst wurden, als Kriege zwischen Nationen und von Armeen unter den Regeln des bewaffneten Konflikts geführt wurden, werden diese Regeln den bewaffneten Konflikten der Gegenwart nicht gerecht.
 
In der Praxis existieren zwei äußerst verschiedene Herangehensweisen, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu interpretieren: das Menschenrechtsmodell, welches den Interessen der Zivilisten, die durch Militäraktionen verletzt werden könnten, Rechnung trägt, und das vertragsrechtliche Modell, bei dem das staatliche Interesse im Vordergrund steht. Doch ein drittes Modell könnte passender sein: ein administratives Modell auf Grundlage der professionellen Besonnenheit des Befehlshabers mit einigen notwendigen Einschränkungen.
 
Das Konzept der Verhältnismäßigkeit gestattet es Militärpersonal, unschuldige Zivilisten zu töten – vorausgesetzt Ziel der Operation waren feindliche Truppen und nicht Zivilisten.</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewBlog.aspx?ArticleId=89</link><pubDate>Thu, 03 Dec 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item></channel></rss>