﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"><channel><title>uberASP.Net NewsWire</title><link>http://jer-zentrum.org</link><description>The latest headlines and articles from the world of ASP.NET, Microsoft's development platform.</description><copyright>(c) 2008, Media-Line.co.il. All rights reserved.</copyright><ttl>5</ttl><item><title>Die israelische Blockade des Gaza-Streifens: Rechtliche Grundlagen</title><author>Ruth Lapidoth</author><description>·         Die Beziehungen zwischen Israel und der Hamas sind ihrem Wesen nach ein bewaffneter Konflikt. Da heutzutage dafür keine formale Kriegserklärung von Nöten ist, sind die Regeln bewaffneter Konflikte anwendbar. Diese geben Israel das Recht, den Schiffsverkehr nach Gaza zu kontrollieren, selbst wenn die Schiffe sich noch auf Hoher See befinden.
 
·         Die Regeln des Seekrieges wurden nicht vollständig in internationalen Verträgen kodifiziert und folgen in ihrem Wesen dem verbindlichen Gewohnheitsrecht. Sie sind in den entsprechenden Handbüchern westlicher Armeen (insbesondere in denen der USA und Großbritannien) festgehalten sowie im San-Remo-Handbuch, das von einer Expertengruppe erstellt wurde. 
 
·         Um rechtmäßig zu sein, muss eine Blockade erklärt worden, in Kraft getreten und nicht-diskriminierend sein sowie die Zufuhr von humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung gestatten. Das San-Remo-Handbuch von 1994 verlangt dafür jedoch zwei Bedingungen: Erstens darf der die Blockade durchsetzende Staat entscheiden, wo und durch welchen Hafen Hilfe die Küste erreichen darf. Und zweitens kann dieser Staat verlangen, dass eine neutrale Organisation an der Küste bestätigt, wer der Empfänger der Hilfsgüter ist, z.B. ob – wie im Fall von Gaza – die Güter Zivilisten oder der Hamas zu Gute kommen.
 
·         Ein Schiff, das eindeutig beabsichtigt, die Blockade zu brechen, darf bereits auf Hoher See aufgebracht werden. Die Gaza-Flotille auf Hoher See 100 km vor Gaza aufzubringen war nicht illegal, da im Fall eines bewaffneten Konfliktes, Schiffe, die die Absicht haben, eine Blockade zu brechen, auch auf dem offenen Meer durchsucht werden dürfen.
 
·         Israel hat rechtmäßig und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gehandelt, da es die erwähnten Bedingungen für eine rechtmäßige Blockade erfüllt hat. So hat Israel z.B. im Januar 2009 alle relevanten Behörden darüber informiert, dass es die Küste Gazas mit einer Blockade belegt.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=204</link><pubDate>Mon, 19 Jul 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Die Gaza-Blockade: Legal und notwendig</title><author>Dr. Dore Gold</author><description>Die anhaltenden Forderungen, Israel solle einer internationalen Untersuchung seiner Abfangaktion gegen eine von türkischen Schiffen angeführten Flotte nach Gaza zustimmen, suggerieren, dass Israel fundamental falsch gehandelt hätte. Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete eine Präsidialerklärung, die den Rufen nach einer vollständigen Untersuchung der israelischen Militäroperation politisches Gewicht verleiht. Die hinter dem Bemühen stehenden Mitgliedstaaten versuchen dabei lediglich, das bürokratische System der UN in New York und in Genf auszunutzen, um Israel das Recht auf Selbstverteidigung streitig zu machen. In Genf bestimmte der UN-Menschenrechtsrat, der bereits mit dem unrühmlichen Goldstone-Bericht Israel und nicht die Hamas für die Zerstörungen des von ihr angezettelten Krieges 2008 verantwortlich machte, dass Israel mit dem Abfang der türkischen Flotte das Völkerrecht gebrochen habe und forderte im Anschluss eine Untersuchung, um seine Behauptung bestätigen zu lassen. 
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=201</link><pubDate>Mon, 21 Jun 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Israel und die Idee einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten</title><author>Dr. Dore Gold</author><description>·         In den achtziger Jahren schlug Israel die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten vor. Die Umsetzung einer solchen Zone zu diskutieren hätte jedoch als Vorrausetzung ein gewisses Maß an Anerkennung und friedlichen Beziehungen zwischen allen Ländern des Nahen Ostens verlangt.
 
·         Ägypten hat die Iran-Frage geschickt manipuliert, um seine langfristigen nuklearen Pläne gegenüber Israel voranzutreiben und daher eine thematische Verknüpfung zwischen Iran und Israel geschaffen. Die Ägypter hoffen so, dass die Amerikaner Israel in der Atomfrage unter Druck setzen, um sich die arabische Unterstützung im Umgang mit Iran zu sichern.
 
·         Doch die Verknüpfung beider Fragen entbehrt der Grundlage. Irans Streben nach Atomwaffen wird von seiner regionalen Ambition, Hegemonialmacht des Nahen Ostens zu werden, motiviert. Der Iran würde auch dann zur Verwirklichung seiner Ziele nach Atomwaffen streben, wenn Israel gar nicht existieren würde.
 
·         Der neue Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO), Yukiya Amano, hat an 151 Staaten geschrieben und sie gefragt, wie man eine IAEO-Resolution umsetzen könnte, die von Israel fordert, dem Atomwaffensperrvertrag (NVV) beizutreten. Dieser Brief diskriminiert Israel dahingehend höchst einseitig, als dass die anderen Staaten, die den NVV nicht unterzeichnet haben, gar nicht erwähnt werden, v.a. Pakistan und Indien.
 
·         Israel hat gute Gründe, auf die Schwächen des Atomwaffensperrvertrages hinzuweisen sowie zu verlangen, dass es sich von den Atomdiskussionen fernhält bis irgendwann ein umfassender und zuverlässiger Frieden erreicht ist.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=202</link><pubDate>Sat, 19 Jun 2010 11:57:38 GMT</pubDate></item><item><title>Operation Gegossenes Blei: Eine moralische Einschätzung</title><author>Asa Kasher</author><description>Nach acht Jahren ununterbrochener Raketenangriffe, eröffnete Israel am 27. Dezember 2008 eine militärische Operation gegen die Hamas in Gaza. Wie verhält es sich mit diesem Einmarsch aus moralischer wie ethischer Perspektive?
 
Wie bei jeder moralischen Einschätzung eines Krieges müssen wir zunächst das „Warum?“ von dem „Wie?“ unterscheiden. Die Theorie des „gerechten Krieges“ differenziert zwischen dem ius ad bellum und dem ius in bello – also zwischen der moralischen Rechtfertigung des Krieges und der moralischen Rechtfertigung des Verhaltens im Krieg. Die Entscheidung, Krieg zu führen oder eine Militäroperation zu beginnen, wird von der Regierung, also von Politikern getroffen. Die Umsetzung dieser Entscheidung im Feld, das „Wie?“, wird von der militärischen Führung bestimmt. Grundsätzlich kann die Regierung so nicht für das Verhalten der Soldaten beschuldigt werden und die Soldaten nicht für die Entscheidungen der politischen Klasse.
 
Wenn man nach dem „Warum?“ fragt, verweist man auf eine Reihe von Prinzipien der Tradition des „gerechten Krieges“. Das Erste ist das Recht auf „Selbstverteidigung“. Von außen betrachtet, also auf der Ebene der zwischenstaatlichen Beziehungen, hat ein Staat das Recht, sich gegen einen Angriff zu verteidigen. Von innen her gesehen, also aus der Perspektive der Beziehung zwischen einem Staat und seinen Bürgern, hat die Regierung die Pflicht, seine Bürger zu verteidigen. Ein Staat muss seine Bürger vor Gewalt schützen, um die eigenen Existenzbedingungen aufrecht zu erhalten, von denen an erster Stelle die Bewahrung des Lebens seiner Bürger steht. Ein demokratischer Staat ist daher in der Pflicht, das Leben seiner Bürger zu verteidigen. Folglich hat ein Staat ein Recht gegenüber seinen Feinden und eine Pflicht gegenüber seinen Bürgern. Damit wird das staatliche Recht auf Selbstverteidigung im Bezug auf das, was sich jenseits seiner Grenzen befindet, von der Pflicht zur Selbstverteidigung im Bezug auf das, was sich innerhalb seiner Grenzen befindet, unterschieden. Beides trifft auf den hier betrachteten Fall zu, da seit Anfang 2001 über 10 000 Kassam-Raketen und Mörser von Gaza auf Israel abgeschossen wurden und damit das Leben israelischer Bürger angegriffen und gefährdet wurde.
 
Das Zweite ist das Prinzip der ultima ratio, des letzten Mittels,  das festlegt, dass, wenn der Streit ohne Rückgriff auf militärische Gewalt und Opfer gelöst werden kann, beide Seiten dazu verpflichtet sind. Mit anderen Worten, die Anwendung militärischer Gewalt ist nur dann gerechtfertigt, wenn alle anderen Alternativen erschöpft wurden. Auch hier befindet sich Israel vermutlich im Recht, denn anstatt die Offensive gleich nach dem ersten Einschlag einer Kassam-Rakete in Sderot zu starten, hat das Land acht Jahre gewartet und andere Lösungen, sowohl militärischer als auch politischer Natur, verfolgt. Israels langjähriger Verzicht auf irgendeine größere militärische Antwort angesichts dieser Aggression entspricht vermutlich dem Prinzip der ultima ratio.
 
Schließlich legt als drittes das Prinzip des Sieges fest, dass eine militärische Operation nur dann unternommen werden darf, wenn sie eine vernünftige Aussicht auf Erfolg hat. Derartige Operationen sollten nicht eingeleitet werden, wenn sie lediglich eine symbolische Geste der Tapferkeit darstellen. Ohne Aussicht auf Sieg ist die Anwendung militärischer Gewalt lediglich Blutvergießen. An dieser Stelle müssen wir jedoch zwischen klassischen Kriegen wie dem Zweiten Weltkrieg und dem Sechstagekrieg unterscheiden, bei denen der Sieg der Ausschaltung der militärischen Bedrohung gleichkam, und dem asymmetrischen Antiterrorkampf bzw. der Aufstandsbekämpfung gegen nichtstaatliche Akteure, in denen sich Israel terroristischen Milizen wie der Hisbollah oder der Hamas gegenüber sieht. Bei letzteren Konflikten bedeutet ein Sieg eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage durch die Beschädigung der militärischen Infrastruktur des Gegners und seiner Fähigkeit, Terror auszuüben. Auch in diesem Fall hat der israelische Einmarsch in Gaza im letzten Jahr das entsprechende Prinzip erfüllt.</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=200</link><pubDate>Mon, 15 Feb 2010 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Kein Platz für die Wahrheit: Wie die Goldstone-Kommission die Gefährdung palästinensischer Zivilisten durch die Hamas herunterspielt</title><author>Jonathan Dahoah-Halevi</author><description> Am 15. September 2009 veröffentlichte die UN-Untersuchungskommission, bekannt als Goldstone-Kommission, ihre Ergebnisse der Untersuchung der israelischen Operation in Gaza (27. Dezember 2008 – 18. Januar 2009), in denen Israel vorgeworfen wurde, sowohl das Humanitäre Völkerrecht wie auch die Genfer Konventionen gebrochen und Kriegsverbrechen begangen zu haben. In Reaktion veröffentlichte das israelische Außenministerium eine offizielle Stellungnahme, in der die Kommission der Befangenheit und Einseitigkeit beschuldigt wurde sowie der Blindheit gegenüber Tausenden von Raketenangriffen der Hamas auf israelische Zivilisten, welche eine Militäroperation zu einer absoluten militärischen Notwendigkeit gemacht hätten. „Das einseitige Mandat der Gaza-Untersuchungskommission und die ihr zu Grunde liegende Resolution gaben Anlass zu ernsthafter Sorge … Gleichzeitig ignoriert der Bericht vollständig die vorsätzliche Strategie der Hamas innerhalb und hinter der Zivilbevölkerung zu operieren und dichtbesiedelte Gebiete in Kampfzonen zu verwandeln“, hieß es im Ministerium. Handelte es sich bei dem Vorgehen der UN-Kommission um ein einseitiges gegen Israel gerichtetes Unterfangen oder war es tatsächlich so unvoreingenommen und objektiv wie der Kommissionsvorsitzende Richard Goldstone behauptet? Die von der Kommission aufgezeichneten und auf der UN-Webseite präsentierten palästinensischen Aussagen bezeugen die von der Kommission verwendeten Methoden und stellen die Absicht, der Wahrheit zu dienen, ernsthaft in Frage. Die Mitglieder der Kommission fragten die interviewten Palästinenser nicht nach den Aktivitäten der Hamas oder die anderer im Gazastreifen tätiger palästinensischer Terrororganisationen, die als Kriegsverbrechen klassifiziert werden könnten oder für unschuldige palästinensische Zivilisten potentiell gefährlich waren. Keine der von der Kommission entgegengenommenen Aussagen, die auf der UN-Webseite zu finden sind, erwähnen auch nur einen Fall, bei dem bewaffnete Palästinenser präsent waren oder entweder Raketen auf Israel abfeuerten oder IDF-Truppen, die im Gaza-Streifen operierten, beschossen. Es gab keine ernsthafte Erwägung von palästinensischen „Friendly-Fire“-Vorfällen, die bei den diszipliniertesten Armeen vorkommen, hier jedoch nicht adäquat als mögliche Erklärung für palästinensische Opfer untersucht wurden, so dass man nur mutmaßen kann, wie viele palästinensische Zivilisten durch palästinensischen Beschuss getötet oder verwundet wurden. Tatsächlich berichtet die Kommission von keinem signifikanten palästinensischen Widerstand in den ganzen drei Kriegswochen. Die Kommission hat die Zeugen nicht nachdrücklicher befragt, um mehr Informationen zu erlangen und sie auch nicht mit Berichten konfrontiert, die von palästinensischen Terrororganisationen herausgegeben wurden und die die Kämpfe auf eine Art und Weise beschreiben, die den palästinensischen Zeugen widersprechen. Sie untersuchten auch nicht angemessen die palästinensischen Einsatzregeln – bzw. den Mangel dieser Regeln. Und zudem verschwiegen die Zeugen der Kommission wesentliche Informationen darüber, ob sich bewaffnete Terroristen in ihrer Nähe befanden oder es dort zu Schusswechseln kam, was ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft macht. Im Folgenden werden die vier Kernaussagen analysiert, die Interpretationen der Kommission sowie andere palästinensische Quellen, die den der Kommission präsentierten Zeugenaussagen widersprechen. 
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=199</link><pubDate>Mon, 21 Sep 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Israelische „Apartheid“? – Ein verleumderischer Vorwurf</title><author>Robbie Sabel</author><description>Wird eine Verleumdung publiziert stehen die davon Betroffenen – Individuen wie Gesellschaften – immer vor einem Dilemma. Ignoriert man sie, so läuft man Gefahr, dass es als Geständnis – oder zumindest als ein Teilgeständnis – interpretiert wird. Gleichzeitig überlässt man so der Lüge den Spielraum, sich ungehindert auszubreiten. Darauf zu reagieren bringt den Bezichtigten in die ärgerliche Position, seine Unschuld beweisen zu müssen und sich auf einen Dialog über den Sachverhalt einzulassen – einen Dialog, in dessen Wesen es liegen kann, dass die Verleumdung weiter um sich greift. Doch das Ausmaß, in dem versucht wird, Israel mit den scheußlichen Phänomenen Rassismus und Apartheid zu beschmutzen, hat ein Niveau erreicht, bei dem, wie ich finde, Israel reagieren muss, unabhängig von dem erwähnten Dilemma. Sich mit Völkerrecht befassende Blogs zu dem Thema vermehren sich und eine Organisation hat ein 300-Seiten-Traktat prominenter Anwälte publiziert, um zu „beweisen“, dass Israel Apartheid anwendet. Wenn es diesen Kritikern Israels in Analogie gelingt, die jüdische Bewegung zur Selbstbestimmung mit dem Apartheidsregime Südafrikas zu assoziieren, dann ist der Schaden dauerhaft und vielleicht sogar irreparabel. Die Analogisierung mit etwas Abscheulichem ist eine äußerst effektive Technik. So wird von der Realität eines Sachverhalts – in diesem Fall der jüdischen Selbstbestimmung und Israel – abgelenkt hin zu einem Regime, dass universell verabscheut wird.
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=198</link><pubDate>Tue, 01 Sep 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Die Verantwortlichkeit der Hamas nach dem humanitären Völkerrecht</title><author>Sigall Horovitz</author><description>Das Kriegsvölkerrecht hat sich historisch in zwei verschiedenen normativen Rahmen entwickelt. Das ius ad bellum („Recht zum Kriege“) betrifft die Legalität des Kriegführens und findet seinen Ausdruck in der UN-Charta und dem Völkergewohnheitsrecht. Das ius in bello („Recht im Kriege“) hingegen regelt die Art der Kampfhandlungen, wenn die kriegführenden Parteien bereits in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Dieser Teil des Kriegsvölkerrechts wird auch als Humanitäres Völkerrecht (HVR) bezeichnet und gilt in allen Situationen bewaffneter Konflikte internationaler wie nicht-internationaler Art. Das wesentliche Ziel des HVR ist es, Zivilpersonen und andere Personengruppen, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen, sowie gewisse Objekte vor Schaden zu bewahren.[1] In den Abkommen des HVR und den gewohnheitsrechtlichen Normen sind hierzu die Handlungen festgelegt, die in bewaffneten Konflikten legitim beziehungsweise verboten sind. Das HVR gilt für alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien in gleicher Weise, unabhängig davon, ob die Ergreifung der kriegerischen Maßnahme zunächst gerechtfertigt war.
 
Im Mittelpunkt des HVR stehen die vier Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977.[2] In ihnen ist definiert, welche Kategorien von Personen und Objekten in bewaffneten Konflikten vor Angriffen geschützt sind. Gemäß den Grundsätzen der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen, der Verhältnismäßigkeit, der militärischen Notwendigkeit und der Menschlichkeit beschränken sie ferner die Methoden und Mittel der Kriegführung. Bemerkenswerterweise sind „terroristische Handlungen“[3] ebenso wie die „Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten“[4], in diesen Abkommen ausdrücklich verboten. Zahlreiche Regeln dieser Abkommen sind zu Normen des Völkergewohnheitsrechts geworden, beispielsweise das Verbot, Zivilpersonen zum Ziel eines Angriffs zu machen.
 
Dieser Aufsatz skizziert zuerst die Entwicklung des HVR, die zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf nicht-staatliche Akteure geführt hat. Er will dann klären, welche Normen des HVRfür die Hamas im Hinblick auf ihren Konflikt mit Israel bindend sind. Zuletzt benennt er die Normen des HVR, gegen die die Hamas verstoßen hat, und weist auf die zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen hin. Die Bereiche, in denen normative oder institutionelle Entwicklungen wünschenswert erscheinen, werden besonders hervorgehoben.</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=197</link><pubDate>Sat, 04 Jul 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Al-Dschasira und Katar: Das geheime Reich der Muslimbrüder?</title><author>Zvi Mazel</author><description>·          Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gibt es eine deutliche Präsenz der Muslimbrüder (auch bekannt als Muslimbruderschaft) in Katar. Die erste Welle kam 1954 aus Ägypten, nachdem Nasser die Organisation zerschlagen hatte. Die zweite Welle kam aus Syrien, nachdem Hafez al-Assad 1982 ihre Hochburg in Hama bombardiert hatte. Die letzte Gruppe kam schließlich nach dem 11. September aus Saudi Arabien.
 
·          1995 entmachtete der jetzige Emir von Katar Scheich Hamad bin Khalifa Al-Thani seinen Vater in einem unblutigen Staatsstreich. Einer seiner ersten Schritte war es, 1996 den Satellitensender Al-Dschasira einzurichten, der heute meist gesehenste Fernsehsender in der arabischen Welt mit einer geschätzten Zuschauerzahl von ungefähr 60 Millionen.
 
·          Es bestand nie ein Zweifel über die politische Orientierung des Senders. Al-Dschasira ging nach Ausbruch der Zweiten Intifada unmittelbar in vernichtende Angriffe gegen Israel über und setzte diese Linie mit hetzerischer Berichterstattung gegen die Vereinigten Staaten währen des Krieges in Afghanistan und Irak fort. Es stellte sich später heraus, dass der Sender im Kontakt mit Osama Bin Laden stand und zu dessen bevorzugtem Medium für seine Video- und Tonbandaufnahmen und die seiner Männer wurde.
 
·          Während des Irakkrieges warfen die Vereinigten Staaten dem Sender vor, Partei für Saddam Hussein zu ergreifen, und nach dem Krieg, Terrorgruppen im Irak positiv darzustellen. Einer seiner Reporter in Bagdad erschien immer verdächtig schnell mit seiner Kamera am Ort eines Anschlags. Während des Zweiten Libanonkrieges führte sich Al-Dschasira wie das Sprachrohr der Hisbollah auf und während des Gaza-Krieges wurde einer seiner wichtigsten Journalisten im Shifa-Krankenhaus stationiert, von wo er sorgfältig ausgewählte Schreckensbilder sendete.
 
·          Den Äußerungen des Ägypters Maamun Fendi in Asharq Alawsat zufolge sollen 50 Prozent des Netzwerks der Muslimbruderschaft gehören. Er glaubt, dass Katar mit den amerikanischen Militärbasen und der gleichzeitigen Gunst den Muslimbrüder gegenüber die perfekte Kombination gefunden habe, sich vor der Vergeltung arabischer Führer und islamistischer Extremisten gleichermaßen  zu schützen. Al-Dschasira ist damit eine Waffe in den Händen eines ehrgeizigen Emirs, der möglicherweise von den Muslimbrüdern angeleitet wird und die Stabilität im Nahen Osten gefährdet.
 
·          Da die Muslimbruderschaft sich in den letzten Jahren zunehmend mit dem Iran verbündet und wiederholt sunnitische arabische Regime attackiert und gegen sie aufgestachelt hat, stellt Al-Dschasira ein wichtiges Instrument Teherans in seinem Bemühen dar, die interne Stabilität dieser Regime zu schwächen.
 
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=196</link><pubDate>Sun, 28 Jun 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Israelische Siedlungen und amerikanische Politik</title><author>Dr. Dore Gold</author><description>·          Die harte und konfrontative Rhetorik der Obama-Administration wirft eine ganze Reihe spezifischer Fragen auf: Verletzen die israelischen Siedlungen das Völkerrecht? Stellen die Siedlungen einen Bruch von Vereinbarungen und ein Hindernis für den Frieden dar? Sieht die amerikanische Regierung einen vollständigen Rückzug Israels zu den Linien von 1967 vor oder akzeptiert sie, dass Israel einen Teil der Gebiete für verteidigungsfähige Grenzen benötigt?
 
·          Für viele Beobachter kommt überraschend, dass die Siedlungspolitik nicht als Bruch des Osloer Abkommens von 1993 oder ihm folgender Vereinbarungen zu seiner Umsetzung bezeichnet wird. Wenn die Vereinigten Staaten sich nun darum bemühen, die israelischen Siedlungsaktivitäten einzuschränken, dann versuchen sie im Wesentlichen, israelische Zugeständnisse zu erzielen, die über das hinausgehen, zu dem sich Israel rechtlich formell in Oslo verpflichtet hat.
 
·          Der stellvertretende Nationale Sicherheitsberater Elliot Abrams des ehemaligen US-Präsidenten Bush schrieb am 8. April 2009 in einem Artikel der Washington Post, dass die Vereinigten Staaten und Israel ganz spezifische Richtlinien für die Siedlungspolitik ausgehandelt hätten, nach denen „Siedlungsaktivitäten … das Gebiet eines zukünftigen palästinensischen Gebildes [nicht verkleinern].“ Wären die Vereinigten Staaten tatsächlich darüber besorgt, dass Israel das Gebiet verringert, das die Palästinenser zukünftig erhalten werden, dann würde das Obama-Team sich weiterhin an das stillschweigende Abkommen zwischen den Regierungen Bush und Sharon halten.
 
·          Angesichts der Tatsache, dass der bebaute Anteil der Siedlungsgebiete lediglich 1,7 Prozent des Westjordanlandes umfasst, wäre der marginale Gewinn an Territorium durch natürliches Wachstum vernachlässigbar klein. Zudem hat, seitdem Israel einseitig 9 000 Siedler aus dem Gazastreifen zurückholte, das Argument stark an Gewicht verloren, dass die Anwesenheit von Siedlern einem zukünftigen territorialen Kompromiss im Wege stehen würde.
 
·          Die Vereinigten Staaten und Israel müssen zu einer neuen Verständigung in der Siedlungsfrage kommen. Weder rechtlich noch diplomatisch stellen die Siedlungen ein Problem dar, das eine Gefährdung der amerikanisch-israelischen Beziehung rechtfertigen würde. Es könnte eher sein, dass die gegenwärtigen amerikanisch-israelischen Spannungen sich nicht auf die Siedlungsfrage beziehen, sondern auf das Ausmaß des von der Obama-Administration vorgesehenen israelischen Abzugs aus dem Westjordanland.
 
·          Es ist beunruhigend, dass der Sprecher des amerikanischen Außenministeriums Robert Wood am 1. Juni 2009 Antwort auf wiederholte Fragen verweigerte, ob sich die Obama-Administration rechtlich an ein Schreiben Präsident Bushs an Ariel Sharon vom April 2004 zur Frage der Siedlungen und verteidigungsfähigen Grenzen gebunden fühle. Es wäre vorteilhafter, ließe sich diese Frage schnell klären, anstatt dass beide Länder fortgesetzt Energie für ein Thema verschwenden, das vermutlich nicht der wirkliche Grund für die Meinungsverschiedenheit ist.
 
 
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=195</link><pubDate>Sun, 14 Jun 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item><item><title>Hamas, der Gaza-Krieg und völkerrechtliche Verantwortung</title><author>Editor</author><description>Konferenzankündigung

Jerusalem Center for Public Affairs, Konrad Adenauer Stiftung und Legacy Heritage Fund

präsentieren:

Hamas, der Gaza-Krieg und völkerrechtliche Verantwortung

Donnerstag,  18. June 2009,  David Citadel Hotel, 7 King David St., Jerusalem
</description><link>http://jer-zentrum.org/ViewArticle.aspx?ArticleId=194</link><pubDate>Mon, 08 Jun 2009 00:00:00 GMT</pubDate></item></channel></rss>