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60 Jahre Israel
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Operation Gegossenes Blei: Eine moralische Einschätzung
15/02/2010
Asa Kasher  |  Internationales Recht

Nach acht Jahren ununterbrochener Raketenangriffe, eröffnete Israel am 27. Dezember 2008 eine militärische Operation gegen die Hamas in Gaza. Wie verhält es sich mit diesem Einmarsch aus moralischer wie ethischer Perspektive? Wie bei jeder moralischen Einschätzung eines Krieges müssen wir zunächst das „Warum?“ von dem „Wie?“ unterscheiden. Die Theorie des „gerechten Krieges“ differenziert zwischen dem ius ad bellum und dem ius in bello – also zwischen der moralischen Rechtfertigung des Krieges und der moralischen Rechtfertigung des Verhaltens im Krieg. Die Entscheidung, Krieg zu führen oder eine Militäroperation zu beginnen, wird von der Regierung, also von Politikern getroffen. Die Umsetzung dieser Entscheidung im Feld, das „Wie?“, wird von der militärischen Führung bestimmt. Grundsätzlich kann die Regierung so nicht für das Verhalten der Soldaten beschuldigt werden und die Soldaten nicht für die Entscheidungen der politischen Klasse. Wenn man nach dem „Warum?“ fragt, verweist man auf eine Reihe von Prinzipien der Tradition des „gerechten Krieges“. Das Erste ist das Recht auf „Selbstverteidigung“. Von außen betrachtet, also auf der Ebene der zwischenstaatlichen Beziehungen, hat ein Staat das Recht, sich gegen einen Angriff zu verteidigen. Von innen her gesehen, also aus der Perspektive der Beziehung zwischen einem Staat und seinen Bürgern, hat die Regierung die Pflicht, seine Bürger zu verteidigen. Ein Staat muss seine Bürger vor Gewalt schützen, um die eigenen Existenzbedingungen aufrecht zu erhalten, von denen an erster Stelle die Bewahrung des Lebens seiner Bürger steht. Ein demokratischer Staat ist daher in der Pflicht, das Leben seiner Bürger zu verteidigen. Folglich hat ein Staat ein Recht gegenüber seinen Feinden und eine Pflicht gegenüber seinen Bürgern. Damit wird das staatliche Recht auf Selbstverteidigung im Bezug auf das, was sich jenseits seiner Grenzen befindet, von der Pflicht zur Selbstverteidigung im Bezug auf das, was sich innerhalb seiner Grenzen befindet, unterschieden. Beides trifft auf den hier betrachteten Fall zu, da seit Anfang 2001 über 10 000 Kassam-Raketen und Mörser von Gaza auf Israel abgeschossen wurden und damit das Leben israelischer Bürger angegriffen und gefährdet wurde. Das Zweite ist das Prinzip der ultima ratio, des letzten Mittels, das festlegt, dass, wenn der Streit ohne Rückgriff auf militärische Gewalt und Opfer gelöst werden kann, beide Seiten dazu verpflichtet sind. Mit anderen Worten, die Anwendung militärischer Gewalt ist nur dann gerechtfertigt, wenn alle anderen Alternativen erschöpft wurden. Auch hier befindet sich Israel vermutlich im Recht, denn anstatt die Offensive gleich nach dem ersten Einschlag einer Kassam-Rakete in Sderot zu starten, hat das Land acht Jahre gewartet und andere Lösungen, sowohl militärischer als auch politischer Natur, verfolgt. Israels langjähriger Verzicht auf irgendeine größere militärische Antwort angesichts dieser Aggression entspricht vermutlich dem Prinzip der ultima ratio. Schließlich legt als drittes das Prinzip des Sieges fest, dass eine militärische Operation nur dann unternommen werden darf, wenn sie eine vernünftige Aussicht auf Erfolg hat. Derartige Operationen sollten nicht eingeleitet werden, wenn sie lediglich eine symbolische Geste der Tapferkeit darstellen. Ohne Aussicht auf Sieg ist die Anwendung militärischer Gewalt lediglich Blutvergießen. An dieser Stelle müssen wir jedoch zwischen klassischen Kriegen wie dem Zweiten Weltkrieg und dem Sechstagekrieg unterscheiden, bei denen der Sieg der Ausschaltung der militärischen Bedrohung gleichkam, und dem asymmetrischen Antiterrorkampf bzw. der Aufstandsbekämpfung gegen nichtstaatliche Akteure, in denen sich Israel terroristischen Milizen wie der Hisbollah oder der Hamas gegenüber sieht. Bei letzteren Konflikten bedeutet ein Sieg eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage durch die Beschädigung der militärischen Infrastruktur des Gegners und seiner Fähigkeit, Terror auszuüben. Auch in diesem Fall hat der israelische Einmarsch in Gaza im letzten Jahr das entsprechende Prinzip erfüllt.

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Kein Platz für die Wahrheit: Wie die Goldstone-Kommission die Gefährdung palästinensischer Zivilisten durch die Hamas herunterspielt
21/09/2009
Jonathan Dahoah-Halevi  |  Sicherheit

Am 15. September 2009 veröffentlichte die UN-Untersuchungskommission, bekannt als Goldstone-Kommission, ihre Ergebnisse der Untersuchung der israelischen Operation in Gaza (27. Dezember 2008 – 18. Januar 2009), in denen Israel vorgeworfen wurde, sowohl das Humanitäre Völkerrecht wie auch die Genfer Konventionen gebrochen und Kriegsverbrechen begangen zu haben. In Reaktion veröffentlichte das israelische Außenministerium eine offizielle Stellungnahme, in der die Kommission der Befangenheit und Einseitigkeit beschuldigt wurde sowie der Blindheit gegenüber Tausenden von Raketenangriffen der Hamas auf israelische Zivilisten, welche eine Militäroperation zu einer absoluten militärischen Notwendigkeit gemacht hätten. „Das einseitige Mandat der Gaza-Untersuchungskommission und die ihr zu Grunde liegende Resolution gaben Anlass zu ernsthafter Sorge … Gleichzeitig ignoriert der Bericht vollständig die vorsätzliche Strategie der Hamas innerhalb und hinter der Zivilbevölkerung zu operieren und dichtbesiedelte Gebiete in Kampfzonen zu verwandeln“, hieß es im Ministerium. Handelte es sich bei dem Vorgehen der UN-Kommission um ein einseitiges gegen Israel gerichtetes Unterfangen oder war es tatsächlich so unvoreingenommen und objektiv wie der Kommissionsvorsitzende Richard Goldstone behauptet? Die von der Kommission aufgezeichneten und auf der UN-Webseite präsentierten palästinensischen Aussagen bezeugen die von der Kommission verwendeten Methoden und stellen die Absicht, der Wahrheit zu dienen, ernsthaft in Frage. Die Mitglieder der Kommission fragten die interviewten Palästinenser nicht nach den Aktivitäten der Hamas oder die anderer im Gazastreifen tätiger palästinensischer Terrororganisationen, die als Kriegsverbrechen klassifiziert werden könnten oder für unschuldige palästinensische Zivilisten potentiell gefährlich waren. Keine der von der Kommission entgegengenommenen Aussagen, die auf der UN-Webseite zu finden sind, erwähnen auch nur einen Fall, bei dem bewaffnete Palästinenser präsent waren oder entweder Raketen auf Israel abfeuerten oder IDF-Truppen, die im Gaza-Streifen operierten, beschossen. Es gab keine ernsthafte Erwägung von palästinensischen „Friendly-Fire“-Vorfällen, die bei den diszipliniertesten Armeen vorkommen, hier jedoch nicht adäquat als mögliche Erklärung für palästinensische Opfer untersucht wurden, so dass man nur mutmaßen kann, wie viele palästinensische Zivilisten durch palästinensischen Beschuss getötet oder verwundet wurden. Tatsächlich berichtet die Kommission von keinem signifikanten palästinensischen Widerstand in den ganzen drei Kriegswochen. Die Kommission hat die Zeugen nicht nachdrücklicher befragt, um mehr Informationen zu erlangen und sie auch nicht mit Berichten konfrontiert, die von palästinensischen Terrororganisationen herausgegeben wurden und die die Kämpfe auf eine Art und Weise beschreiben, die den palästinensischen Zeugen widersprechen. Sie untersuchten auch nicht angemessen die palästinensischen Einsatzregeln – bzw. den Mangel dieser Regeln. Und zudem verschwiegen die Zeugen der Kommission wesentliche Informationen darüber, ob sich bewaffnete Terroristen in ihrer Nähe befanden oder es dort zu Schusswechseln kam, was ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft macht. Im Folgenden werden die vier Kernaussagen analysiert, die Interpretationen der Kommission sowie andere palästinensische Quellen, die den der Kommission präsentierten Zeugenaussagen widersprechen.

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Israelische „Apartheid“? – Ein verleumderischer Vorwurf
01/09/2009
Robbie Sabel  |  Internationales Recht

Wird eine Verleumdung publiziert stehen die davon Betroffenen – Individuen wie Gesellschaften – immer vor einem Dilemma. Ignoriert man sie, so läuft man Gefahr, dass es als Geständnis – oder zumindest als ein Teilgeständnis – interpretiert wird. Gleichzeitig überlässt man so der Lüge den Spielraum, sich ungehindert auszubreiten. Darauf zu reagieren bringt den Bezichtigten in die ärgerliche Position, seine Unschuld beweisen zu müssen und sich auf einen Dialog über den Sachverhalt einzulassen – einen Dialog, in dessen Wesen es liegen kann, dass die Verleumdung weiter um sich greift. Doch das Ausmaß, in dem versucht wird, Israel mit den scheußlichen Phänomenen Rassismus und Apartheid zu beschmutzen, hat ein Niveau erreicht, bei dem, wie ich finde, Israel reagieren muss, unabhängig von dem erwähnten Dilemma. Sich mit Völkerrecht befassende Blogs zu dem Thema vermehren sich und eine Organisation hat ein 300-Seiten-Traktat prominenter Anwälte publiziert, um zu „beweisen“, dass Israel Apartheid anwendet. Wenn es diesen Kritikern Israels in Analogie gelingt, die jüdische Bewegung zur Selbstbestimmung mit dem Apartheidsregime Südafrikas zu assoziieren, dann ist der Schaden dauerhaft und vielleicht sogar irreparabel. Die Analogisierung mit etwas Abscheulichem ist eine äußerst effektive Technik. So wird von der Realität eines Sachverhalts – in diesem Fall der jüdischen Selbstbestimmung und Israel – abgelenkt hin zu einem Regime, dass universell verabscheut wird.

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Die Verantwortlichkeit der Hamas nach dem humanitären Völkerrecht
04/07/2009
Sigall Horovitz  |  Internationales Recht

Das Kriegsvölkerrecht hat sich historisch in zwei verschiedenen normativen Rahmen entwickelt. Das ius ad bellum („Recht zum Kriege“) betrifft die Legalität des Kriegführens und findet seinen Ausdruck in der UN-Charta und dem Völkergewohnheitsrecht. Das ius in bello („Recht im Kriege“) hingegen regelt die Art der Kampfhandlungen, wenn die kriegführenden Parteien bereits in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Dieser Teil des Kriegsvölkerrechts wird auch als Humanitäres Völkerrecht (HVR) bezeichnet und gilt in allen Situationen bewaffneter Konflikte internationaler wie nicht-internationaler Art. Das wesentliche Ziel des HVR ist es, Zivilpersonen und andere Personengruppen, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen, sowie gewisse Objekte vor Schaden zu bewahren.[1] In den Abkommen des HVR und den gewohnheitsrechtlichen Normen sind hierzu die Handlungen festgelegt, die in bewaffneten Konflikten legitim beziehungsweise verboten sind. Das HVR gilt für alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien in gleicher Weise, unabhängig davon, ob die Ergreifung der kriegerischen Maßnahme zunächst gerechtfertigt war. Im Mittelpunkt des HVR stehen die vier Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977.[2] In ihnen ist definiert, welche Kategorien von Personen und Objekten in bewaffneten Konflikten vor Angriffen geschützt sind. Gemäß den Grundsätzen der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen, der Verhältnismäßigkeit, der militärischen Notwendigkeit und der Menschlichkeit beschränken sie ferner die Methoden und Mittel der Kriegführung. Bemerkenswerterweise sind „terroristische Handlungen“[3] ebenso wie die „Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten“[4], in diesen Abkommen ausdrücklich verboten. Zahlreiche Regeln dieser Abkommen sind zu Normen des Völkergewohnheitsrechts geworden, beispielsweise das Verbot, Zivilpersonen zum Ziel eines Angriffs zu machen. Dieser Aufsatz skizziert zuerst die Entwicklung des HVR, die zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf nicht-staatliche Akteure geführt hat. Er will dann klären, welche Normen des HVRfür die Hamas im Hinblick auf ihren Konflikt mit Israel bindend sind. Zuletzt benennt er die Normen des HVR, gegen die die Hamas verstoßen hat, und weist auf die zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen hin. Die Bereiche, in denen normative oder institutionelle Entwicklungen wünschenswert erscheinen, werden besonders hervorgehoben.

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Al-Dschasira und Katar: Das geheime Reich der Muslimbrüder?
28/06/2009
Zvi Mazel  |  Nahost

· Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gibt es eine deutliche Präsenz der Muslimbrüder (auch bekannt als Muslimbruderschaft) in Katar. Die erste Welle kam 1954 aus Ägypten, nachdem Nasser die Organisation zerschlagen hatte. Die zweite Welle kam aus Syrien, nachdem Hafez al-Assad 1982 ihre Hochburg in Hama bombardiert hatte. Die letzte Gruppe kam schließlich nach dem 11. September aus Saudi Arabien. · 1995 entmachtete der jetzige Emir von Katar Scheich Hamad bin Khalifa Al-Thani seinen Vater in einem unblutigen Staatsstreich. Einer seiner ersten Schritte war es, 1996 den Satellitensender Al-Dschasira einzurichten, der heute meist gesehenste Fernsehsender in der arabischen Welt mit einer geschätzten Zuschauerzahl von ungefähr 60 Millionen. · Es bestand nie ein Zweifel über die politische Orientierung des Senders. Al-Dschasira ging nach Ausbruch der Zweiten Intifada unmittelbar in vernichtende Angriffe gegen Israel über und setzte diese Linie mit hetzerischer Berichterstattung gegen die Vereinigten Staaten währen des Krieges in Afghanistan und Irak fort. Es stellte sich später heraus, dass der Sender im Kontakt mit Osama Bin Laden stand und zu dessen bevorzugtem Medium für seine Video- und Tonbandaufnahmen und die seiner Männer wurde. · Während des Irakkrieges warfen die Vereinigten Staaten dem Sender vor, Partei für Saddam Hussein zu ergreifen, und nach dem Krieg, Terrorgruppen im Irak positiv darzustellen. Einer seiner Reporter in Bagdad erschien immer verdächtig schnell mit seiner Kamera am Ort eines Anschlags. Während des Zweiten Libanonkrieges führte sich Al-Dschasira wie das Sprachrohr der Hisbollah auf und während des Gaza-Krieges wurde einer seiner wichtigsten Journalisten im Shifa-Krankenhaus stationiert, von wo er sorgfältig ausgewählte Schreckensbilder sendete. · Den Äußerungen des Ägypters Maamun Fendi in Asharq Alawsat zufolge sollen 50 Prozent des Netzwerks der Muslimbruderschaft gehören. Er glaubt, dass Katar mit den amerikanischen Militärbasen und der gleichzeitigen Gunst den Muslimbrüder gegenüber die perfekte Kombination gefunden habe, sich vor der Vergeltung arabischer Führer und islamistischer Extremisten gleichermaßen zu schützen. Al-Dschasira ist damit eine Waffe in den Händen eines ehrgeizigen Emirs, der möglicherweise von den Muslimbrüdern angeleitet wird und die Stabilität im Nahen Osten gefährdet. · Da die Muslimbruderschaft sich in den letzten Jahren zunehmend mit dem Iran verbündet und wiederholt sunnitische arabische Regime attackiert und gegen sie aufgestachelt hat, stellt Al-Dschasira ein wichtiges Instrument Teherans in seinem Bemühen dar, die interne Stabilität dieser Regime zu schwächen.

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Israelische Siedlungen und amerikanische Politik
14/06/2009
Dr. Dore Gold  |  Internationales Recht

· Die harte und konfrontative Rhetorik der Obama-Administration wirft eine ganze Reihe spezifischer Fragen auf: Verletzen die israelischen Siedlungen das Völkerrecht? Stellen die Siedlungen einen Bruch von Vereinbarungen und ein Hindernis für den Frieden dar? Sieht die amerikanische Regierung einen vollständigen Rückzug Israels zu den Linien von 1967 vor oder akzeptiert sie, dass Israel einen Teil der Gebiete für verteidigungsfähige Grenzen benötigt? · Für viele Beobachter kommt überraschend, dass die Siedlungspolitik nicht als Bruch des Osloer Abkommens von 1993 oder ihm folgender Vereinbarungen zu seiner Umsetzung bezeichnet wird. Wenn die Vereinigten Staaten sich nun darum bemühen, die israelischen Siedlungsaktivitäten einzuschränken, dann versuchen sie im Wesentlichen, israelische Zugeständnisse zu erzielen, die über das hinausgehen, zu dem sich Israel rechtlich formell in Oslo verpflichtet hat. · Der stellvertretende Nationale Sicherheitsberater Elliot Abrams des ehemaligen US-Präsidenten Bush schrieb am 8. April 2009 in einem Artikel der Washington Post, dass die Vereinigten Staaten und Israel ganz spezifische Richtlinien für die Siedlungspolitik ausgehandelt hätten, nach denen „Siedlungsaktivitäten … das Gebiet eines zukünftigen palästinensischen Gebildes [nicht verkleinern].“ Wären die Vereinigten Staaten tatsächlich darüber besorgt, dass Israel das Gebiet verringert, das die Palästinenser zukünftig erhalten werden, dann würde das Obama-Team sich weiterhin an das stillschweigende Abkommen zwischen den Regierungen Bush und Sharon halten. · Angesichts der Tatsache, dass der bebaute Anteil der Siedlungsgebiete lediglich 1,7 Prozent des Westjordanlandes umfasst, wäre der marginale Gewinn an Territorium durch natürliches Wachstum vernachlässigbar klein. Zudem hat, seitdem Israel einseitig 9 000 Siedler aus dem Gazastreifen zurückholte, das Argument stark an Gewicht verloren, dass die Anwesenheit von Siedlern einem zukünftigen territorialen Kompromiss im Wege stehen würde. · Die Vereinigten Staaten und Israel müssen zu einer neuen Verständigung in der Siedlungsfrage kommen. Weder rechtlich noch diplomatisch stellen die Siedlungen ein Problem dar, das eine Gefährdung der amerikanisch-israelischen Beziehung rechtfertigen würde. Es könnte eher sein, dass die gegenwärtigen amerikanisch-israelischen Spannungen sich nicht auf die Siedlungsfrage beziehen, sondern auf das Ausmaß des von der Obama-Administration vorgesehenen israelischen Abzugs aus dem Westjordanland. · Es ist beunruhigend, dass der Sprecher des amerikanischen Außenministeriums Robert Wood am 1. Juni 2009 Antwort auf wiederholte Fragen verweigerte, ob sich die Obama-Administration rechtlich an ein Schreiben Präsident Bushs an Ariel Sharon vom April 2004 zur Frage der Siedlungen und verteidigungsfähigen Grenzen gebunden fühle. Es wäre vorteilhafter, ließe sich diese Frage schnell klären, anstatt dass beide Länder fortgesetzt Energie für ein Thema verschwenden, das vermutlich nicht der wirkliche Grund für die Meinungsverschiedenheit ist.

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Hamas, der Gaza-Krieg und völkerrechtliche Verantwortung
08/06/2009
Editor  |  Internationales Recht

Konferenzankündigung Jerusalem Center for Public Affairs, Konrad Adenauer Stiftung und Legacy Heritage Fund präsentieren: Hamas, der Gaza-Krieg und völkerrechtliche Verantwortung Donnerstag, 18. June 2009, David Citadel Hotel, 7 King David St., Jerusalem

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Verteidigungsfähige Grenzen auf den Golanhöhen
15/05/2009
Giora Eiland  |  Sicherheit

Für einen Großteil der Zeit seit dem Sechstagekrieg vom Juni 1967, als es die Golanhöhen von Syrien eroberte, hat Israel diese strategische Region als nördliche Verteidigungsfront betrachtet. Vor 1967 stellten die auf dem Golan stationierten syrischen Truppen und ihre Artillerie eine konstante Bedrohung der israelischen Farmen und Dörfer in Galiläa dar. In den darauffolgenden Jahren war Israel mit Hilfe der nun dort positionierten Israelischen Streitkräfte (IDF) im Besitz einer optimalen Verteidigungslinie, die es ermöglichen würde, mit einem zahlenmäßig unterlegenen stehendem Heer einen syrischen Bodenangriff zurückzuhalten, was Israel die nötige Zeit beschaffen würde, seine Reserven zu mobilisieren und jedwede Aggression zu neutralisieren.

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Radikale islamische Gruppen in Deutschland – ein zunehmende Gefahr
27/04/2009
David Perl  |  Sicherheit

· Deutschland sieht sich zunehmend gezwungen, sich mit dem hausgemachten islamistischen Terrorismus auseinanderzusetzen, der Bedrohung durch radikale Konvertiten zum Islam und nicht integrierte islamische Einwanderer. 2003 wurde festgestellt, dass die vom Iran gestützte Hisbollah israelische, jüdische und amerikanische Einrichtungen in Deutschland zu Terrorzielen erklärt hatte. Welches sind die maßgeblichen in Deutschland operierenden radikal-islamischen Gruppen? · Die Islamische Dschihad-Union (IJU) – eine der wesentlichsten Bedrohungen der nationalen Sicherheit Deutschlands – ist eine sunnitische Terrororganisation mit enger Verbindung zu Al-Qaida. Aufgrund ihrer häufigen, im Internet oder im Fernsehen veröffentlichten Videodrohungen ist die IJU der deutschen Öffentlichkeit bekannt. · Hizb ut-Tahir al-Islami (HuT) ist eine geheime, radikalislamische politische Organisation, die weltweit in 40 Ländern operiert einschließlich in Deutschland, wo die Organisation 2003 verboten wurde. Vor diesem Verbot agierte die HuT hauptsächlich in deutschen Universitätsstädten. 2006 organisierte sie einen Terroranschlag, bei dem zwei Terroristen zwei mit Bomben gefüllte Koffer in deutschen Regionalzügen platzierten, die allerdings nicht detonierten. · Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das sich zwischen 1978 und 1980 unter direkter Führung des iranischen Ayatollah Khamenei befand, gilt als die wichtigste Hisbollah-Basis in Deutschland und ist die engagierteste Einrichtung beim Export der islamischen Revolution des Iran. Sie hat Zweigstellen in Berlin, München, Münster und Hannover, was auf die Fähigkeiten der Hisbollah verweist, zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit der Obersten Führung des Iran in Deutschland Anschläge zu verüben. · Millî Görüş (MG) ist eine radikalislamische Gruppe, die mit islamistischen Parteien in der Türkei assoziiert ist. Sie ist antiwestlich, antisemitisch, antiisraelisch und richtet sich gegen die Integration der 2,5 Mio. türkischen Einwanderer und ihrer Familien in die westliche Gesellschaft Deutschlands. Yakup Akbay von der Fathi-Moschee in München sagte 2007 gegenüber dem türkischen Fernsehen: „Wenn Europa, wie wir es erhoffen, islamisiert wird, so wird dies das Verdienst der hiesigen Muslime bzw. der türkischen Gemeinschaft sein. Dafür leisten wir Grundlagenarbeit.“

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Die Rolle der Obama-Administration für Freiheit und Demokratie im Nahen Osten
20/04/2009
Scott Carpenter  |  Außenpolitik

· Der Antritt der Obama-Administration markiert die Rückkehr zum sogenannten „realistischen“ Ansatz und eine bewussten Absage an die Vision Präsident Bushs, dass die Vereinigten Staaten ihre Macht aktiv dazu einsetzen würden, Freiheit in der ganzen Welt zu verbreiten. Nur wenige werden den Niedergang von Bushs „Freiheitsagenda“ beklagen, sieht man sie doch heute als gefährlich naiv an, da sie die Stabilität der Region riskierte und mit ihr die Sicherheit Israels. · Wahnwitziger Höhepunkt der Agenda waren die palästinensischen Wahlen im Januar 2006, als es im Widerspruch zu den Verträgen von Oslo der Hamas gestattet wurde, anzutreten und schließlich zu gewinnen, ohne die Waffen vorher niederzulegen. Zu spät erkannte die Regierung, dass sie es nicht länger riskieren könne, potentiell feindliche Kräfte durch demokratische Wahlen an die Macht zu bringen. · Keiner dieser Ansätze setzt sich jedoch mit den strukturellen und demografischen Zeitbomben der Region auseinander. Ein Jugendüberschuss verlangt nach Schätzungen der Weltbank die Schaffung von 100 Millionen neuen Jobs bis 2010. Wenn wirtschaftliche Reformen vorangetrieben und aufrechterhalten werden sollen, dann bedarf es dafür demokratischer Entwicklungen. · Die Vereinigten Staaten könnten die Unsicherheit der arabischen Regierungen dafür verwenden, zu echten Reformen zu ermutigen. Die gilt v.a. für Ägypten, Jordanien und Saudi Arabien, die sich gerade in einem ideologischen Kampf mit dem Iran befinden. Nur durch neue Abkommen mit diesen Regimen, die die Notwendigkeit des Respekts von Bürgerrechten nach Innen unterstreicht und gleichzeitig eine gemeinsame Position gegen die reaktionäre Bedrohung schmiedet, können die USA eine Alternative zu theokratischer und Minoritätenherrschaft bieten. · Dies soll nicht heißen, dass demokratische und wirtschaftliche Reformen die Priorität des Westens sein müssen, doch sie sollten eine Priorität bleiben, wenn es darum geht, ansonsten unlösbare Probleme, die eine langfristige Gefahr für die Sicherheit darstellen, anzusprechen. Wenn den Autokraten gestattet wird, so weiterzumachen wie bisher, dann wird die zukünftige Welle von islamistischen Revolutionen im Stil des Iran weit stärker und gefährlicher ausfallen und die Existenz Israels weit mehr gefährden als gegenwärtig der Fall ist.

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Die Arabische Friedensinitiative: Interpretation und Zukunftsaussicht
01/04/2009
Joshua Teitelbaum  |  Internationale Beziehungen

Die in Folge sowohl der Terroranschläge vom 11. September 2001 als auch des seit 2000 als „Zweite Intifada“ bekannt gewordenen palästinensisch-israelischen Krieges entstandene Arabische Friedensinitiative (API) von 2002 ist in das Zentrum der Nahostdiplomatie gerückt. Es gilt als wahrscheinlich, dass Präsident Barack Obama und das Nahost-Quartett (USA, EU, UN und Russland) die API in irgendeiner Form aufgreifen werden. Vor diesem Hintergrund präsentiert das Jerusalem Zentrum/Jerusalem Center für Public Affairs diese Studie mit einer textlichen wie kontextuellen Analyse und einer Diskussion der zukünftigen Aussichten sowie mit diplomatischen Empfehlungen. Im Februar 2002 gab der saudische Kronprinz Abdullah New York Times-Kolumnist Thomas Friedman ein Interview, in dem er Israel eine „vollständige Normalisierung der Beziehungen“ vorschlug als Gegenleistung für „einen vollständigen Abzug aus allen besetzten Gebieten in Übereinstimmung mit den UN-Resolutionen“. • Damit hatte Abdullah mit einem Schlag den Diskurs verändert: Anstatt sich auf die saudische Verwicklung im Terrorismus zu konzentrieren, sprach die westliche Presse nunmehr über die saudischen Friedenspläne. Als der Testballon Abdullahs jedoch den Arabischen Gipfel in Beirut im März 2002 erreichte, war die Initiative modifiziert und ihre Bedingungen verschärft worden. • Aus „vollständiger Normalisierung“ wurden „normale Beziehungen“ (immer noch ein bedeutender Fortschritt gegenüber der Formulierung der Arabischen Liga von 1967 in Khartum: „kein Friede, keine Anerkennung, keine Verhandlungen“) Gefordert wurde nun der israelische Rückzug von allen Gebieten zu den Linien vom 4. Juni 1967, im Widerspruch zur UN-Resolution 242, wodurch Syrien an das Ufer des See Genezareth rücken würde. Zudem wurde das palästinensische „Rückkehrrecht“ nach Israel hinzugefügt. • In einigen Aspekten stellt die Arabische Friedensinitiative eine bedeutende und positive Entwicklung im offiziellen, allgemeinen arabischen Blick auf die Zukunft Israels im Nahen Osten dar. Dennoch sollte Israel davon absehen, diese Initiative als Grundlage von Friedensverhandlungen zu akzeptieren, denn sie enthält schwer zu beanstandende Elemente. Israel sollte auch den „Alles-oder-Nichts“-Ansatz der Saudis und der Arabischen Liga zurückweisen. Die Schaffung eines Friedens liegt im Verhandlungsprozess, nicht im Diktat. • Israel könnte den Frieden am Besten dienen, indem es diplomatisch in die Offensive geht und eine eigene Initiative einbringt, ihre positiven Aspekte unterstreicht und arabische Führer zu einem Treffen nach Israel einlädt, um die Initiative in ihrer Gesamtheit zu verhandeln.

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Israels Krieg gegen die Hamas und ein altes Vorurteil des Westens
20/01/2009
Prof. Efraim Karsh  |  Antisemitismus

· Wieso solidarisieren sich Bürger demokratischer Staaten derart enthusiastisch mit einer radikal islamistischen Gruppe, die nicht nur die Zerstörung einer verbündeten Demokratie zum Ziel hat, sondern ganz offen die bestehende internationale Ordnung durch ein weltweites islamisches Kalifat ersetzen möchte? · Jahrzehnte der Misshandlung der Palästinenser durch arabische Staaten werden praktisch ignoriert. Nur in der Auseinandersetzung mit Israel erlangen die Palästinenser die Aufmerksamkeit der Welt. · Der Umstand, dass die internationale Berichterstattung des arabisch-israelischen Konfliktes stets ein Ausmaß an Intensität und emotionaler Teilnahme widerspiegelt, das über das von unparteiischen Beobachtern zu erwartende, normale Maß hinausgeht, scheint anzudeuten, dass es sich dabei um die Manifestation lang existierender Vorurteile handelt, die durch den Konflikt ans Licht gelangen. · Die Palästinenser sind dabei nur der jüngste Blitzableiter gegen die Juden. Ihre angebliche Opferung bestätigt die Jahrtausende alte Dämonisierung der Juden sowie die mittelalterlichen Ritualmordlegenden – dass Juden sich am Blut anderer ergötzen.

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Gaza: Israel, die Palästinenser und das Völkerrecht
11/01/2009
Justus Reid Weiner und Avi Bell  |  Internationales Recht

Palästinensische Terroristen in Gaza greifen israelische Zivilisten fortgesetzt mit Raketen und Mörsergranaten an. In Folge hat Israel Maßnahmen ergriffen. Wie bei jeder Verschärfung des arabisch-israelischen Konfliktes liegen Vorwürfe einer Verletzung des Völkerrechts in der Luft. Tatsächlich entbehrt jedoch eine Kritik der israelischen Maßnahmen der völkerrechtlichen Basis. Diese Kritik sollte sich im Gegenteil vielmehr gegen das illegale Verhalten der Palästinenser richten.

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Greift Israel in Gaza zu „unverhältnismäßiger Gewalt“?
30/12/2008
Dr. Dore Gold  |  Internationales Recht

· Seit 2001 sind südisraelische Bevölkerungszentren Ziel von 4 000 Raketen sowie Tausenden von Mörsergranaten geworden, welche Hamas und andere Organisationen auf sie abgefeuert haben. Das Raketenfeuer erhöhte sich um 500 Prozent, nachdem Israel sich im August 2005 vollständig aus dem Gazastreifen zurückgezogen hatte. Während der informellen Feuerpause wurden 215 Raketen auf Israel geschossen. · Der Vorwurf, Israel greife zu unverhältnismäßiger Gewalt taucht immer dann auf, wenn das Land seine Bewohner gegen nicht-staatliche Terrororganisationen und gegen deren ständige Raketenangriffe verteidigen muss. Aus rein rechtlicher Perspektive stehen die gegenwärtigen Militäraktionen Israels im Gazastreifen auf einer soliden Grundlage. Das Völkerrecht verlangt von Israel nicht, dass es seine militärische Gewalt der Größe und Reichweite der Waffen anpasst, die gegen das Land eingesetzt werden. · Ibrahim Barzak und Amy Teibel berichteten am 28. Dezember für Associated Press, dass die meisten der zu dem Zeitpunkt getöteten 230 Palästinenser „Sicherheitskräfte“ waren. Palästinensischen Behörden zufolge waren „mindestens 15 Zivilisten … unter den Toten.“ Die übermittelten Zahlen zeigen, dass es keine nachweisbare Absicht gab, unverhältnismäßig hohe zivile Opferzahlen zu erzielen. Aus Sicht des Völkerrechts ist es entscheidend, dass, wenn Versuche unternommen werden, „zivile Schäden zu vermeiden, ein Schlag, selbst wenn er großen Schaden anrichtet, aber gegen Ziele mit hohem militärischen Wert geführt wird, rechtmäßig ist.“ · Luis Moreno-Ocampo, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, erklärte, dass sowohl das Humanitäre Völkerrecht als auch das Rom-Statut Kriegsparteien gestatten, „verhältnismäßige Angriffe gegen militärische Ziele zu führen, selbst wenn bekannt ist, dass es einige zivile Tote und Verletzte geben wird.“ Ein Angriff wird dann zum Kriegsverbrechen, wenn er gegen Zivilisten gerichtet ist. Und genau dies ist, was die Hamas macht. · Nach dem 11. September 2001 entschloss sich das westliche Bündnis, gemeinsam das Taliban-Regime in Afghanistan zu stürzen. Dabei wurde die Zahl der afghanischen Opfer nicht mit der der tatsächlichen Opfer des Al-Qaida-Angriffs verglichen. Ganz offensichtlich ist es nicht internationaler Standard, dass militärische Verluste eines Krieges auf einem 1:1 Verhältnis basieren sollten. Von Israel zu erwarten, dass es keine entscheidende Kraft gegen legitime militärische Ziele in Gaza einsetzt, hieße, es zu einem langen Zermürbungskrieg mit der Hamas zu verurteilen. Gegenwärtig profitiert Israel von einem begrenzten Grad des Verständnisses in internationalen Diplomaten- wie Medienkreisen für den Beginn einer größeren Militäroperation gegen die Hamas am 27. Dezember. Dennoch gibt es wichtige internationale Stimmen, welche bereit sind zu argumentieren, dass Israel unverhältnismäßige Gewalt im Kampf gegen die Hamas einsetzt.

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Video Dore Gold: Greift Israel in Gaza zu „unverhältnismäßiger Gewalt“?
30/12/2008
Dr. Dore Gold  |  Internationales Recht

· Seit 2001 sind südisraelische Bevölkerungszentren Ziel von 4 000 Raketen sowie Tausenden von Mörsergranaten geworden, welche Hamas und andere Organisationen auf sie abgefeuert haben. Das Raketenfeuer erhöhte sich um 500 Prozent, nachdem Israel sich im August 2005 vollständig aus dem Gazastreifen zurückgezogen hatte. Während der informellen Feuerpause wurden 215 Raketen auf Israel geschossen. · Der Vorwurf, Israel greife zu unverhältnismäßiger Gewalt taucht immer dann auf, wenn das Land seine Bewohner gegen nicht-staatliche Terrororganisationen und gegen deren ständige Raketenangriffe verteidigen muss. Aus rein rechtlicher Perspektive stehen die gegenwärtigen Militäraktionen Israels im Gazastreifen auf einer soliden Grundlage. Das Völkerrecht verlangt von Israel nicht, dass es seine militärische Gewalt der Größe und Reichweite der Waffen anpasst, die gegen das Land eingesetzt werden.

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